Risiko­lebens­versicherung

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Das bietet Ihnen die Risiko­lebens­versicherung

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung dient, wie der Name schon sagt, der Absicherung bestimmter Risiken im Leben, die zu finanziellen Verlusten und Engpässen führen können. Tritt eines der versicherten Risiken ein, zahlt die Versicherung eine bestimmte Summe aus, entweder regelmässig oder in Form einer Einmalzahlung. Dies erreichen Sie durch die Zahlung eines bestimmten Betrags, der in der Regel monatlich gezahlt wird. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss der Risikolebensversicherung sind, desto niedriger fällt die Prämie normalerweise aus.

Möglich ist die Absicherung gegen einzelne Risiken ebenso wie die Kombination verschiedener Risiken, sodass Sie in jedem Fall über ein finanzielles Polster verfügen.

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Ab­sicherung gegen Erwerbs­unfähigkeit

Mit einer Risikolebensversicherung für Erwerbsunfähigkeit sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie infolge eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsunfähig werden. Besonders, wenn die Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit entsteht, ist eine Risikolebensversicherung eine gute Wahl: Während nämlich die Folgen von Unfällen bei Arbeitnehmern meist durch einen guten Unfallschutz über den Arbeitgeber abgesichert sind, sieht dies ganz anders aus, wenn Sie wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten können. In diesem Fall sind Sie auf die gesetzlichen Leistungen angewiesen, die für gewöhnlich recht gering ausfallen. Zudem kommt eine Erwerbsunfähigkeit durch eine Krankheit deutlich häufiger vor als durch einen Unfall.

Die Risikolebensversicherung zahlt Ihnen beim Eintreten des Versicherungsfalls regelmässig eine bestimmte, vorher vereinbarte Summe aus, mit der Sie den Verlust Ihres Einkommens ausgleichen können. Die Höhe der Auszahlung ist zum einen abhängig von der vertraglichen Vereinbarung, zum anderen vom Grad der Erwerbsunfähigkeit. Den vollen Betrag erhalten Sie bei einer Erwerbsunfähigkeit ab 67 Prozent, bei einem Grad der Erwerbsunfähigkeit von 25 bis 67 Prozent erhalten Sie eine Teilrente. Keine Auszahlung erhalten Sie, wenn die Erwerbsunfähigkeit bei 25 Prozent oder weniger liegt, da Sie in diesem Fall in der Lage sind, den Grossteil Ihres bisherigen Einkommens weiterhin selbst zu bestreiten.

Ab­sicherung für den Todes­fall

Ein weiterer möglicher und wichtiger Bestandteil der Risikolebensversicherung ist die Absicherung gegen den Todesfall. In diesem Fall vereinbaren Sie mit der Versicherung eine bestimmte Laufzeit, in der eine vorher vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, sollten Sie durch eine Krankeit oder einen Unfall zu Tode kommen. Viele Versicherte wählen die Zeit ihrer Berufstätigkeit als Laufzeit der Versicherung, da ein plötzlicher Wegfall des Einkommens in dieser Zeit für die Familie einen grossen finanziellen Verlust darstellen würde. Bedenken Sie dabei auch die emotionale Komponente eines Todesfalls: Auch, wenn der verbleibende Partner theoretisch für das Einkommen der Familie sorgen kann, wird es doch einige Zeit benötigen, bis dieser dazu emotional wieder in der Lage ist.

Die Auszahlung erfolgt im Versicherungsfall an die Hinterbliebenen. Bei einer Risikolebensversicherung in Säule 3b können Sie die Begünstigten frei wählen, so können zum Beispiel im Konkubinat lebende Paare den Lebenspartner absichern. Auch Geschäftspartner, bei denen das Ableben eines Partners den Fortbestand des Unternehmens gefährden würde, entscheiden sich häufig für eine Risikolebensversicherung in Säule 3b.

Risiko­lebens­versicherung in Säule 3a oder Säule 3b

Grundsätzlich ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung sowohl in Säule 3a als auch in Säule 3b möglich. Da Säule 3a allerdings in erster Linie der privaten Altersvorsorge dient, ist bei der Wahl dieser Variante nur eine gemischte Form der Lebensversicherung möglich, also ein Tarif, der die Kapitalbildung für das Alter mit der Absicherung gegen Risiken verbindet. In dieser Form werden Ihre Prämien zu einem bestimmten Teil für die Risikoabsicherung verwendet, der andere Teil dient der Kapitalbildung.

Welche Variante sich für Sie besser eignet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So geniessen Sie mit einer Versicherung in Säule 3a bestimmte steuerliche Vorteile, dafür unterliegen Sie aber auch bestimmten Einschränkungen. Die Einzahlungen sind auf eine jährliche Maximalsumme begrenzt und die begünstigte Person kann nur bedingt frei gewählt werden – die Absicherung eines unverheirateten Lebenspartners ist damit zum Beispiel nicht möglich. In Säule 3b haben Sie weniger steuerliche Vorteile, dafür aber eine deutlich höhere Flexibilität: Die begünstigte Person kann frei gewählt werden und der Vertrag kann ohne Schwierigkeiten nach einer bestimmten Laufzeit gekündigt oder angepasst werden.

Für diese Personen wird eine Risiko­lebens­versicherung besonders empfohlen

Eine Risikolebensversicherung lohnt sich für alle Personen, bei denen der Wegfall des Einkommens, sei es temporär oder dauerhaft, zu einem finanziellen Engpass führen würde. Ein Beispiel hierfür sind Familien, in denen ein Elternteil arbeiten geht und das Einkommen der Familie bestreitet, während der andere Elternteil die Betreuung und Versorgung der Kinder übernimmt.

Sinnvoll ist eine solche Absicherung auch für gemeinsam aufgenommene Hypotheken oder andere Schulden, die zu einem festen Zeitpunkt in der Zukunft fällig werden. Auch die Absicherung von Geschäftspartnern ist ein häufiger Grund für den Abschluss einer Risikolebensversicherung, denn so kann ein Unternehmen auch dann weitergeführt werden, wenn einer der Partner verstirbt oder seine Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellen kann.

Gemeinsame Risiko­lebens­versicherung

Ehepaare, Geschäftspartner oder im Konkubinat lebende Paare haben auch die Möglichkeit, eine gemeinsame Lebensversicherung abzuschliessen, die beide Partner gleichzeitig absichert. Verstirbt einer der angemeldeten Partner während der Laufzeit, erhält automatisch der andere versicherte Partner die vereinbarte Versicherungssumme. Dies eignet sich besonders für Doppelverdiener-Paare oder Geschäftspartner, die zu ähnlichen Teilen Vermögen in die Firma eingebracht haben oder erwirtschaften.

Gesundheits­fragen in der Risiko­lebens­versicherung

Um das Risiko für die Versicherung vor dem Abschluss einzuschätzen und zu bewerten, müssen Sie vor dem Abschluss in aller Regel Gesundheitsfragen beantworten oder sich sogar ärztlich untersuchen lassen. Auch wenn es verlockend scheint, es mit den Gesundheitsfragen vor dem Abschluss nicht so genau zu nehmen, sollten Sie diese in jedem Fall wahrheitsgemäss und genau beantworten und auch bei der ärztlichen Untersuchung ehrlich sein. Tritt nämlich der Versicherungsfall ein, wird die Versicherung überprüfen, ob die zu Beginn gemachten Angaben der Wahrheit entsprachen. Ist dies nicht der Fall, wird die Versicherung Ihnen die Auszahlung verweigern und hat dabei das Recht auf ihrer Seite. Dies gilt sogar dann, wenn die Krankheit, die den Versicherungsfall ausgelöst hat, in keiner Verbindung zu den unwahren Angaben steht.

Alternativ können Sie auch eine Versicherung wählen, die auf den Gesundheitsfragebogen verzichtet – dies ist zwar selten, hin und wieder finden sich aber entsprechende Angebote. Allerdings sollten Sie sich bei diesen Angeboten darüber im Klaren sein, dass die Versicherung, um sich vor Verlusten zu schützen, von vornherein vom ungünstigsten Fall ausgeht und die Prämien entsprechend hoch ausfallen. Vor dem Abschluss sollten Sie deshalb immer verschiedene Angebote vergleichen und nicht aufgrund von Gesundheitsfragen vor einem bestimmten Tarif zurückschrecken. Oft fallen einzelne Risiken bei der Lebensversicherung weniger stark ins Gewicht, als die Interessenten vermuten, und die Untersuchung beim Arzt beleuchtet auch Aspekte, die besonders positiv zu bewerten sind.

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Kosten für eine Risiko­lebens­versicherung

Wie hoch die Kosten für eine Risiko­lebens­versicherung ausfallen, ist individuell sehr unterschiedlich und von verschiedenen Faktoren abhängig. Zunächst ist zu unterscheiden zwischen Tarifen, die nur ein Risiko absichern, und solchen, die den Schutz vor Erwerbsunfähigkeit mit der Ab­sicherung für den Todes­fall verbinden. Je mehr Risiken eine Versicherung umfasst, desto höher fällt die Prämie aus. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Laufzeit der Versicherung: Je länger die Versicherung läuft, desto mehr zahlen Sie insgesamt für die Versicherung – dies liegt in einer Risikolebensversicherung vor allem daran, dass Sie über die gesamte Laufzeit Anspruch auf die Auszahlung der Schadenssumme haben.

Ebenfalls eine wichtige Rolle spielen Alter und Gesundheitszustand des Versicherten, da beides Einfluss auf die Risiko-Kalkulation hat. Je jünger und gesünder die versicherte Person ist, desto niedriger ist das Risiko für die Versicherung. Dementsprechend fallen die Prämien für junge und gesunde Menschen niedriger aus als für ältere Personen mit Vorerkrankungen. Auch ein ungesunder Lebensstil oder riskante Freizeitbeschäftigungen wirken sich auf die Prämie der Lebensversicherung aus: Raucher zahlen mehr als Nichtraucher, übergewichtige Personen mehr als normalgewichtige. Die Ausübung von Risikosportarten oder einem körperlich gefährlichen Job, etwa auf einer Baustelle, führt ebenfalls zu höheren Beiträgen.

Versicherungs­summe der Risiko­lebens­versicherung

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung ist auch die Höhe der Versicherungssumme ein entscheidender Faktor. Diese hat nämlich massgeblichen Einfluss darauf, wie viel Sie für die Prämie der Versicherung bezahlen müssen. Je höher die Versicherungssumme ist, desto höher fällt auch die anfallende Prämie aus. Bei der Berechnung der Versicherungssumme sollten sie zunächst analysieren, welche Kosten und Schulden im Schadensfall mit dieser Summe beglichen werden müssten.

Bedenken Sie auch, dass eine Krankheit oder ein Unfall ebenfalls Kosten produzieren können, die gedeckt sein müssen. Dazu sollte das Einkommen für mindestens ein Jahr kommen, das infolge des Schadensfalls wegfällt. Dadurch hat Ihre Familie eine gewisse Zeit gewonnen, in der Sie wieder auf die Beine kommen und die Trauer verarbeiten kann, ohne direkt in finanzielle Nöte zu geraten. Bei der Berechnung der Rentenzahlung im Fall der Erwerbsunfähigkeit sollten Sie mindestens 60 bis 80 Prozent Ihres bisherigen Einkommens erreichen, eventuell auch mehr, wenn Ihr Einkommen aktuell nur knapp ausreicht, um alle Kosten zu decken.

Gleichbleibende oder abnehmende Versicherungssumme

Neben der allgemein bekannten gleichbleibenden Versicherungssumme gibt es in der Risikolebensversicherung bei vielen Versicherern auch die Möglichkeit, stattdessen eine abnehmende Versicherungssumme zu wählen. Dies bedeutet, dass der ausgezahlte Betrag weniger wird, je länger die Versicherung läuft. Dafür sind die Prämien meist günstiger als in Tarifen mit gleichbleibender Versicherungssumme. Eine abnehmende Versicherungssumme ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn Sie am Anfang des Berufslebens stehen und damit rechnen, in der Zukunft ein gewisses Vermögen aufzubauen. Ebenfalls sinnvoll ist diese Variante, wenn Sie der Absicherung von Schulden oder Hypotheken dienen soll, die zu einem bestimmten Zeitpunkt getilgt sein werden. Nicht zuletzt können Sie diese Form der Absicherung wählen, wenn Sie vor allem Ihren Nachwuchs absichern möchten – schliesslich ist in diesem Fall davon auszugehen, dass die Kinder ab einem gewissen Alter auf eigenen Beinen stehen werden und nicht mehr auf die Unterstützung der Eltern angewiesen sind.

Steuern in der Risiko­lebens­versicherung

Eine Risikolebensversicherung ist nicht steuerfrei zu haben, allerdings halten sich die Kosten in Grenzen, da mit dieser Versicherung kein Kapital aufgebaut wird. So sind die Einzahlungen in die Risikolebensversicherung steuerlich begünstigt und können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. In welcher Höhe Sie die Einzahlungen geltend machen können, ist allerdings von Ihren anderen Einzahlungen abhängig, da die Risikolebensversicherung ebenso zur Vorsorge zählt wie Ihre Beiträge zur Kranken- und Unfallversicherung. Je weniger Sie an die Kranken- und Unfallversicherung zahlen, desto höher sind die Beträge, die Sie für die Risikolebensversicherung steuerlich geltend machen können. In Ihrer Steuererklärung können Sie die Einzahlungen unter „Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien“ angeben.

Kommt es zur Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme, ist auch diese nur begrenzt zu versteuern. Insgesamt müssen Sie auf 60% des ausgezahlten Betrags Steuern entrichten, 40% entfallen auf die Steuer des Wohnkantons, weitere 20% werden als Bundessteuer entrichtet. Die übrigen 40% des Betrags bleiben steuerfrei, unabhängig von der Höhe der ausgezahlten Summe.

Kündi­gung der Risiko­lebens­versicherung

Sofern Ihre Risikolebensversicherung keinen kapitalbildenden Anteil enthält, ist eine Kündigung meist ohne Probleme möglich. In der Regel haben die Versicherungen eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, nach deren Ablauf eine Kündigung möglich ist. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie die Absicherung nicht mehr benötigen, weil Sie bereits Vermögen gebildet haben. Auch eine Änderung der Lebensumstände, etwa eine Trennung vom bisherigen Partner oder eine Veränderung der beruflichen Situation kann eine Risikolebensversicherung überflüssig machen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie die Beiträge in reinen Risikoverträgen nicht zurück bekommen, diese verbleiben im Fall einer Kündigung bei der Versicherung

Ziehen Sie in Betracht, zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Risikolebensversicherung abzuschliessen, sollten Sie sich die Kündigung gut überlegen. Denn oftmals ist es dann nicht mehr möglich, eine Risikolebensversicherung zu vergleichbar guten Konditionen abzuschliessen. Bedenken Sie, dass die Prämien höher ausfallen, je älter Sie werden und je schlechter Ihr Gesundheitszustand ist – ab einem gewissen Alter oder mit bestimmten Vorerkrankungen riskieren Sie sogar, von der Versicherung komplett abgelehnt zu werden. Sind Sie lediglich mit Teilen Ihrer aktuellen Versicherung unzufrieden und möchten die Beiträge senken oder die Versicherungssumme verändern, empfiehlt sich ein Gespräch mit der Versicherung – oftmals ist es ohne grössere Umstände möglich, den laufenden Vertrag zu ändern und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

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