Wie und wann kann ich die Grundversicherung wechseln?
Jede in der Schweiz zugelassene Krankenversicherung ist verpflichtet, im Rahmen der Grundversicherung die gleichen Leistungen zu erbringen. Das Krankenversicherungsgesetz verhindert jedoch nicht die Prämienerhöhung bei der Grundversorgung. Aus diesem Grund sind die Prämien der verschiedenen Krankenkassen in der Regel unterschiedlich, sodass sich der Wechsel zu einem günstigen Anbieter lohnt.
Ein Wechsel im Rahmen der gesetzlichen Grundversicherung kostet Sie keinen Rappen – es entstehen keine weiteren Gebühren und keinerlei versteckte Kosten. Der von uns angebotene Krankenkassenvergleich ermöglicht Ihnen leicht eine günstige Grundversicherung zu finden. Im Anschluss können Sie ganz einfach zu einer Krankenkasse mit einem für Sie günstigeren Angebot wechseln und so langfristig Kosten sparen.
Die Leistungen der Grundversorgung sind gesetzlich festgelegt, sodass alle Krankenkassen verpflichtet sind, den gleichen Leistungsumfang zu bieten. Der Wechsel zu einer günstigen Kasse bedeutet also keine Einschränkung hinsichtlich der gebotenen Gesundheitsleistungen – stattdessen bezahlen Sie für die gleiche gebotene Leistung mitunter einer geringere monatliche Prämie.
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Fristen und Termine beim Wechsel der Grundversicherung
Ein Wechsel der Grundversicherung ist in der Schweiz zum Jahreswechsel möglich. Dafür muss im ersten Schritt Ihre aktuelle Versicherung fristgerecht gekündigt werden. Stichtag ist dabei der letzte Arbeitstag im November, was bedeutet, Ihr Kündigungsschreiben muss in der Regel zum 30. November bei Ihrem derzeitigen Grundversicherer vorliegen.
Nach erfolgreicher Kündigung Ihrer derzeitigen Police können Sie ganz einfach eine neue Grundversicherung bei einem anderen Anbieter abschliessen. Hierzu fordern Sie entweder die entsprechende Offerte an oder nutzen direkt unseren praktischen Wechselservice.
Wer das traditionelle Modell („Freie Arztwahl“) und eine Franchise von 300 Franken in der Grundversicherung gewählt hat, verfügt über einen zusätzlichen Kündigungstermin zum Ende des ersten Halbjahres (30. Juni). Allerdings besteht dabei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, sodass die Kündigung bis spätestens am letzten Arbeitstag im März eintreffen muss.
Lohnt sich ein Wechsel der Grundversicherung?
Wurde Ihre Prämie zum neuen Jahr erhöht? Sind Sie mit dem Kundenservice Ihres Versicherers unzufrieden? Fällt Ihre Prämie im Vergleich zu anderen Krankenkassen unverhältnismässig hoch aus?
In diesen Fällen sollten Sie einen Wechsel der Grundversicherung in Erwägung ziehen. Erster Schritt zur neuen Grundversicherung ist immer ein Krankenkassenvergleich. Indem Sie das Angebot der Schweizer Krankenkassen miteinander vergleichen, ermitteln Sie die Police, die am besten zu Ihnen passt. Möchten Sie beispielsweise zu einer günstigeren Versicherung wechseln, können Sie mit unserem Prämienrechner die Krankenkasse ermitteln, die die günstigsten Prämien in Ihrem Wohnkanton offeriert.
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Gratis Wechselservice für Ihre Grundversicherung: Das Rundum-Sorglos-Paket
Wer sich nicht selbst um den Wechsel der Krankenkasse kümmern möchte, ist mit dem Wechselservice von Versicherung-Schweiz gut beraten. Dieser spart Ihnen nicht nur Zeit und Aufwand bei der Suche nach einem passenden Angebot für Ihre Grundversicherung, sondern auch beim eigentlichen Krankenkassenwechsel.
Zeit, Aufwand und Geld sparen
Unsere Experten kümmern sich nämlich vollständig um Ihre fristgerechte Kündigung, den Abschluss Ihrer neuen Police sowie um die Kommunikation mit beiden Anbietern. Ob Ihre Grundversicherung in Zukunft günstiger ausfallen soll oder Sie eine Krankenkasse mit einem besseren Kundenservice suchen, gemeinsam finden wir die Versicherung, die wirklich zu Ihnen passt. Fordern Sie dazu ganz einfach unseren Wechselservice gratis an!
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