Mit einer Risikolebensversicherung soll die finanzielle Situation abgesichert werden, wenn eine Person durch einen Unfall oder eine Krankheit erwerbsunfähig wird oder sogar verstirbt.Verstirbt der Versicherungsnehmer oder wird erwerbsunfähig, wird dem Versicherten oder seiner Familie ein vorher vereinbarter Betrag ausgezahlt, der den ausgefallenen Lohn ersetzen und das finanzielle Überleben sichern soll. Möglich ist die Auszahlung eines einmaligen Betrags ebenso wie eine regelmässige monatliche, vierteljährliche oder jährliche Auszahlung. Reine Todesfallversicherungen zahlen die Versicherungssumme für gewöhnlich auf einmal aus, während Versicherungen für Erwerbsunfähigkeit Zahlungen in Form einer regelmässigen Rente leisten, die den Lohnausfall, der durch die Erwerbsunfähigkeit entstanden ist, ausgleichen sollen.
Allerdings zahlt eine Risikolebensversicherung nicht in jedem Fall, mitunter wird nur ein Teilbetrag ausgezahlt oder die Auszahlung wird sogar komplett verweigert. Versicherung-Schweiz hat für Sie zusammengefasst, in welchen Fällen Sie Anspruch auf Zahlungen aus der Risikolebensversicherung haben und welche Risiken Sie zusätzlich absichern sollten.
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Versicherung für Erwerbsunfähigkeit: Grad der Erwerbsunfähigkeit entscheidet über Höhe der Zahlungen
Werden Sie erwerbsunfähig, ist für die Versicherung der Grad der Erwerbsunfähigkeit besonders wichtig, denn nicht in jedem Fall wird die volle versicherte Summe ausgezahlt. Risikoversicherungen gegen Erwerbsunfähigkeit haben in der Regel drei Stufen, die über die Höhe der Versicherungsleistungen bestimmen:
- Bei einer Invalidität bis maximal 25 Prozent zahlt die Versicherung nicht, da in diesem Fall davon auszugehen ist, dass der Versicherte weiterhin in der Lage ist, den Grossteil seines Lebensunterhalts selbst zu erwirtschaften
- Bei einer Invalidität von 25-67 Prozent wird eine Teilrente ausgezahlt
- Die volle Rente wird ab einer Invalidität von 67 Prozent gezahlt
Erwerbsunfähigkeit: Unfälle nicht automatisch mitversichert
Während eine Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit immer Bestandteil einer Risikoversicherung gegen Erwerbsunfähigkeit ist, sieht dies bei Unfällen anders aus. Da viele Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber einen guten Unfallschutz haben, ist die Erwerbsunfähigkeit nach Unfällen in den meisten Versicherungen ein Wahlbaustein. Möchten Sie auch nach einem Unfall Zahlungen aus der Risikoversicherung erhalten, sollten Sie sicherstellen, dass dies ein Bestandteil der Versicherung ist.
Versicherung für den Todesfall: Reduzierte Zahlung bei fahrlässigem und riskantem Verhalten
Bei einem Todesfall infolge eines Unfalls prüft die Risikoversicherung, ob vor diesem Unfall ein Wagnis eingegangen wurde. Das bedeutet, es wird geprüft, inwieweit der Versicherungsnehmer ein bewusstes Risiko eingegangen ist und ob er dieses Risiko ausreichend abgesichert hat. So wird zum Beispiel bei Bergsteigern geprüft, ob diese eine entsprechende Schutzausrüstung trugen und sich gemäss der allgemeinen Vorgaben verhalten haben. Kommt die Versicherung zu dem Schluss, dass der Todesfall auf ein Wagnis zurückzuführen ist, wird die Zahlung der Versicherungssumme um die Hälfte reduziert.
Versicherer unterscheiden zwischen relativen und absoluten Wagnissen und orientieren sich dabei meist an den Vorgaben der SUVA:
Relative Wagnisse
Als relatives Wagnis werden Handlungen eingeordnet, bei denen das Risiko durch das eigene Verhalten reduziert werden könnte, dies aber nicht getan wird. Ein Beispiel hierfür ist die bereits genannte fehlende Schutzausrüstung beim Bergsteigen, das Skifahren abseits von markierten Pisten oder das Gleitschirmfliegen bei ungünstigen Wetterbedingungen.
Absolute Wagnisse
Als absolute Wagnisse stuft die Versicherung bestimmte Sportarten und Handlungen ein, die mit einem stark erhöhten Risiko für Verletzungen und Todesfälle einhergehen. Dazu gehören beispielsweise Extremsportarten wie Base-Jumping oder Stockcar-Rennen, Downhill-Biking oder das Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 Metern. Auch besonders riskante Handlungen wie das bewusste Zertrümmern von Glas oder das Eingehen einer gefährlichen Mutprobe können von der Versicherung als absolutes Wagnis angesehen werden.
Todesfall im Ausland: Keine Zahlungen bei Reisen in Risikogebiete
Zwar gilt eine Risikolebensversicherung auch, wenn die versicherte Person im Ausland verstirbt, aber bei den meisten Versicherungen gibt es bestimmte Ausnahmen. Keine Zahlung erhalten Hinterbliebene in der Regel, wenn die versicherte Person in einer gefährlichen Region verstarb, für die zu diesem Zeitpunkt eine Reisewarnung gemäss EDA vorlag. Dazu gehören beispielsweise Kriegsgebiete oder Gebiete, in denen es häufig zu Entführungen oder Anschlägen durch Rebellen kommt.
Sonderfälle Suizid und Mord
Ein Suizid gilt in der Risikolebensversicherung in der Regel nicht als Grund für die Zahlungsverweigerung, da dieser als Folge einer psychischen Erkrankung angesehen wird. Allerdings gibt es für diesen Fall eine Wartezeit von drei Jahren – so soll ausgeschlossen werden, dass ein Versicherungsnehmer die Risikoversicherung mit dem bewussten Ziel abschliesst, die Familie nach dem eigenen Suizid abzusichern. Diese Frist beträgt drei Jahre ab Beginn der Versicherung. Nach Ablauf dieser Frist können Hinterbliebene mit der Auszahlung der vollen Versicherungssumme rechnen.
Wird die versicherte Person ermordet, wird die Zahlung zwar nicht generell verweigert, verzögert sich aber bis zur Aufklärung des Kriminalfalles. Erst, wenn der Täter festgestellt und der Mord aufgeklärt ist, leitet die Versicherung die Zahlung ein. Damit soll vermieden werden, dass der Täter in einem Mordfall von der Zahlung der Lebensversicherung profitiert. Stellt sich später heraus, dass die begünstigte Person in der Lebensversicherung den Mord selbst begangen hat, verweigert die Versicherung die Zahlung.
Zwar kann man zur Risikolebensversicherung einige Angaben machen, die bei den meisten Versicherern gelten. Ob und wann Ihre Versicherung die versicherte Summe auszahlt, ist aber immer von der Art der Versicherung abhängig. Es gibt reine Todesfallversicherungen ebenso wie Versicherungen, die mehrere Risiken abdecken. Sie sollten also unbedingt vor dem Abschluss der Versicherung prüfen, welche Risiken damit versichert sind und ob dies Ihren Ansprüchen genügt.
Achtung: Bei falschen Angaben kann die Versicherung die Zahlung verweigern
Bei einer Risikolebensversicherung bewertet der Versicherer zu Beginn das individuelle Risiko der Person, die sich versichern möchte. Die Ausübung einer Risikosportart, ein ungesunder Lebensstil oder Vorerkrankungen können dazu führen, dass der Versicherungsbeitrag höher ausfällt oder die Versicherung die Aufnahme ablehnt. Dennoch sollten Sie unbedingt alle Risikofaktoren vollständig und wahrheitsgemäss angeben und alle Gesundheitsfragen in vollem Umfang beantworten.
Stellt sich bei Eintritt des Versicherungsfalles nämlich heraus, dass beim Abschluss der Versicherung ein Risikofaktor verschwiegen wurde, gilt dies als Vertragsverletzung. In einem solchen Fall kann die Versicherung die Zahlung ablehnen, und dies völlig zu Recht. Dies gilt sogar, wenn das verschwiegene Risiko nichts mit dem Eintritt des Versicherungsfalles zu tun hat.
Unser Fazit
Eine Risikolebensversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der privaten Vorsorge. Vor dem Abschluss sollten Sie aber zunächst prüfen, wie Ihr individueller Bedarf ist und in welchen Fällen es zu einer Auszahlung der Versicherungssumme kommt. So können zum Beispiel Arbeitnehmer mit gutem Unfallschutz über den Arbeitgeber auf die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit nach Unfällen verzichten, während Selbstständige diese Variante unbedingt mitversichern sollten. Auch die Analyse des eigenen Lebensstils sollte bei der Entscheidung eine Rolle spielen – wer zum Beispiel häufig Reisen in Risikogebiete unternimmt, sollte hierfür eine eigene Versicherung abschliessen.
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.suva.ch – Gefährliche Sportarten – Wagnisse
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