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Zusatz­versicherung für Zähne: Warum sie sinn­voll ist

Die Zusatzversicherung für Zähne gehört zu den beliebtesten privaten Versicherungen in der Schweiz. Dies hat auch einen nachvollziehbaren Grund: Während die Grundversicherung in vielen anderen Bereichen zumindest die Basis-Versorgung übernimmt, sieht das bei zahnmedizinischen Behandlungen anders aus: Die Kosten für Routineuntersuchungen und –behandlungen sind generell nicht im Leistungskatalog enthalten, und auch bei schweren Erkrankungen kommt eine Kostenübernahme nur selten infrage.

So benötigt man also in jedem Fall eine Zahnversicherung, wenn man den regelmässigen Besuch beim Zahnarzt nicht aus der eigenen Tasche bezahlen möchte. Indirekt kann eine Zahnzusatzversicherung sogar zweifach vor hohen Kosten schützen, denn wer regelmässig zu Kontrolluntersuchungen geht und eine ordentliche Prophylaxe betreibt, hat deutlich seltener mit komplizierten Behandlungen und damit einhergehenden hohen Rechnungen zu tun.

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Grund­versicherung zahlt fast keine Zahnbehandlung

In der Grundversicherung haben Sie in den meisten Fällen keinen Anspruch darauf, dass zahnmedizinische Leistungen übernommen werden. Ausnahmen gibt es lediglich bei ernsthaften Erkrankungen . So übernimmt die Grundversicherung Kosten, wenn:

Weitere Ausnahmen gibt es in der Grundversicherung nicht. Auch Leistungen von Kieferchirurgen und -orthopäden werden von der Grundversicherung nicht übernommen.

Diese Leis­tungen kann die Zahn­zusatz­versicherung über­nehmen

Da Zahnversicherungen immer private Tarife sind, gibt es keinen gesetzlichen Leistungskatalog und die Versicherer legen selbst fest, in welchen Fällen sie die Kosten übernehmen. Zusätzlich bieten die meisten Versicherungen auch unterschiedliche Tarife an, die unterschiedliche Leistungen beinhalten .

Möglich ist, je nach Tarif, eine Kostenübernahme für die folgenden Leistungen:

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So hoch kann die Kosten­übernahme ausfallen

Je nachdem, welchen Tarif Sie gewählt haben, fällt die Beteiligung der Versicherung an den genannten Leistungen unterschiedlich hoch aus. Einige Anbieter legen die Höhe der Kosten­beteiligung in konkreten Beträgen fest und zahlen beispielsweise 150 Franken pro Zahnreinigung, andere haben einen prozentualen Anteil bestimmt. In der Regel liegt die Kostenbeteiligung zwischen 50 und 90 Prozent, eine komplette Kostenübernahme bietet bislang keine Versicherung.

Tipp
Tarife kombi­nieren für vollständige Kosten­übernahme

Möchten Sie bei Ihren Zahnarztrechnungen überhaupt keinen Eigenanteil leisten, ist dies durch die Kombination mehrerer Tarife möglich. Allerdings müssen Sie beim Abschluss darauf achten, die 100 Prozent nicht zu überschreiten, denn eine Übernahme von mehr als 100 Prozent ist gesetzlich nicht erlaubt.

Ab­schluss: Je früher, desto günstiger

Bei den meisten Zusatzversicherungen, insbesondere bei Tarifen für Zahnbehandlungen, gilt: Je früher man die Versicherung abschliesst, desto günstiger wird die Prämie für die Versicherung. Das liegt hauptsächlich daran, dass junge Menschen seltener erkranken, schneller heilen und insgesamt deutlich weniger kostspielige Behandlungen benötigen.

Deshalb sollten Sie eine Zahnversicherung möglichst früh abschliessen , auch wenn Sie das Gefühl haben, diese aktuell nicht zu brauchen. Wer erst in höherem Alter einen solchen Tarif abschliesst oder sogar wartet, bis die ersten grösseren Behandlungen fällig werden, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen oder wird von der Versicherung sogar komplett abgelehnt.

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Die Warte­zeit in der Zahn­versicherung

Bedenken Sie vor dem Abschluss einer Zahnversicherung auch, dass diese, wie viele andere Zusatzversicherungen, meist eine Wartefrist haben. Dies ist ein Zeitraum nach dem Abschuss des Vertrags, in dem Sie noch keine Leistungen abrufen können. So soll verhindert werden, dass „noch schnell“ ein Vertrag geschlossen wird, wenn sich eine kostenintensive Behandlung bereits abzeichnet.

Zahn­zusatz­versicherung für Kinder

Nicht nur für Erwachsene, auch für Kinder ist eine Zusatzversicherung für Zähne sehr zu empfehlen, denn gerade in jungen Jahren kommen Erkrankungen der Zähne und des Kiefers häufig vor. Hier sollte man auch ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass auch kieferorthopädische Behandlungen im Tarif enthalten sind. Denn diese sind bei Kindern nicht nur häufig (aktuell benötigt jedes zweite Kind in der Schweiz eine Zahnspange), sondern in den meisten Fällen auch sehr kostenintensiv. Abhängig von Material und Technik können für eine Zahnspange bis zu 15 000 Franken fällig werden. Zudem sind die Behandlungen oft langwierig und benötigen regelmässige Untersuchungen, was die Kosten zusätzlich steigert.

Tipp
Vorgeburtliche Anmeldung der Kinder

Viele Versicherer bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachwuchs bereits anzumelden, bevor er auf die Welt gekommen ist. So ist Ihr Kind vom ersten Tag an versichert und profitiert von besonders niedrigen Beiträgen. Ein weiterer entscheidender Vorteil der vorgeburtlichen Anmeldung ist, dass keine Gesundheitsprüfung stattfindet. Sollte nach der Geburt dennoch eine Erkrankung festgestellt werden, hat dies keinen Einfluss auf die Mitgliedschaft oder die Höhe der Prämie.

Sparmöglichkeiten und Vor­teile in der Zusatz­versicherung für Zähne

In der Zahnzusatzversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, Rabatt zu erhalten oder andere Vorteile zu nutzen. So bieten die meisten Versicherer Ihnen Vergünstigungen an, wenn nicht nur Sie, sondern weitere Mitglieder ihres Haushalts dort angemeldet sind. Generell gilt: Je mehr Haushaltsmitglieder bei der gleichen Versicherung sind, desto günstiger werden die Prämien. Besonders hoch ist das Einsparpotenzial mit Kindern: Fast jede Versicherung bietet Ermässigungen auf die Prämien ab dem zweiten Kind, noch einmal günstiger wird es bei drei und mehr Kindern. Einige Anbieter versichern das dritte Kind sogar kostenlos.

Ein weiterer Vorteil für Familien ist das gemeinsame Leistungskonto , das einige Versicherer anbieten: Hierbei teilen sich alle Familienmitglieder eine jährliche Deckungs­summe, können diese aber in unterschiedlicher Gewichtung aufteilen: Wird im aktuellen Jahr die Zahnspange für die Tochter fällig, kann diese einen höheren Anteil der Deckungs­summe beanspruchen. Durch geschickte Planung von kostspieligen Behandlungen können Sie mit einem gemeinsamen Leistungskonto eine Menge sparen.

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Darauf müssen Sie beim Ver­gleich achten

Stehen Ihnen verschiedene Tarife zur Auswahl und Sie können sich nicht entscheiden, sollten Sie sich Zeit für einen ausführlichen Vergleich nehmen, um den besten Tarif zu finden. Fordern Sie auch unseren individuellen Vergleich an, der Sie mit detaillierten Informationen versorgt. Achten Sie beim Vergleich auf die folgenden Dinge, um den passenden Tarif für Ihre Bedürfnisse herauszufiltern:

Wechsel und Kündi­gung der Zahn­versicherung

Da Sie für zahnmedizinische Leistungen keinen Anspruch auf Kostenerstattung der Grundversicherung haben, sollten Sie eine Zahnversicherung nur kündigen, wenn Sie diese sicher nicht mehr benötigen , etwa, weil Sie ins Ausland ziehen, oder wenn Ihnen bereits die Bestätigung Ihrer neuen Versicherung vorliegt.

Dies ist in aller Regel unkompliziert möglich: Sie bekunden bei der gewünschten Versicherung Ihr Interesse, diese veranlasst daraufhin eine Gesundheitsprüfung bzw. sendet Ihnen einen Fragebogen zu. Sobald der Versicherung alle Daten vorliegen, bietet diese Ihnen einen bestimmten Tarif an und versorgt Sie auf Wunsch mit einer schriftlichen Aufnahmebestätigung. Erst, wenn Ihnen diese vorliegt, sollten Sie Ihre bisherige Versicherung kündigen. Beachten Sie dabei unbedingt die Kündigungsfrist der Zusatzversicherer, diese beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Kalenderjahres. Ihre Kündigung muss also zum 30. September des Jahres vorliegen.

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