Sommer, Sonne, Zeit für Urlaub: Tausende Schweizer starten jetzt und in den kommenden Tagen in den sehnlichst erwarteten Sommerurlaub. Neben Reisen mit dem Zug oder Auto nach wie vor sehr beliebt ist das Flugzeug als Transportmittel, insbesondere für Fernreisen. Doch hier lauern mitunter unangenehme Überraschungen: Flüge verspäten sich oder fallen aus, schon die Orientierung am Flughafen wird in manchen Metropolen zur Herausforderung.
Die nächste Hürde lauert dann am Gepäckband: „Wie lange wird es dauern, wie dicht ist das Gedränge? Und ist mein Koffer noch intakt?“ fragen sich viele bereits bei der Landung. Noch ärgerlicher ist es dann, wenn das erhoffte Gepäck auch nach langer Wartezeit nicht erscheint.
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Koffer verschwunden – Erste Schritte
Den Verlust Ihres Gepäcks sollten Sie umgehend melden – je früher Sie den Verlust anzeigen, desto früher kann die Suche nach dem Gepäck beginnen. An jedem Flughafen gibt es einen Schalter zur Meldung vermisster Gepäckstücke. Handelt es sich um ein Gepäckstück, das Sie nicht unbedingt benötigen, können Sie sich mit der Meldung auch ein bisschen Zeit lassen – spätestens 21 Tage nach Verlust muss diese aber erfolgt sein, ansonsten haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Lassen Sie sich unbedingt eine schriftliche Bestätigung der Verlustmeldung aushändigen, um den Verlust später nachzuweisen.
Nach der Meldung heisst es zunächst warten, zumindest für ein paar Stunden – in den meisten Fällen tauchen verlorene Koffer innerhalb von 24 Stunden wieder auf. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie dann nicht, schliesslich ist der Koffer wieder aufgetaucht. Um die Unannehmlichkeiten durch das fehlende Gepäck abzumildern, versorgen viele Fluglinien ihre Passagiere in solchen Fällen aber mit Übernachtungs-Ausrüstung in Form von Hygieneartikeln, Unterwäsche und anderen Gegenständen.
Haben Sie genug Zeit, um selbst einkaufen zu gehen, können Sie die Kosten für die erworbenen Gegenstände bei vielen Fluglinien einreichen, diese werden Ihnen dann erstattet. Diese Regelung gilt meist für die ersten 24 Stunden nach der Ankunft am Flughafen und natürlich nur für Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Erkundigen Sie sich bei der Fluglinie, bis zu welcher Höhe Ihnen Notfall-Einkäufe erstattet werden.
Koffer bleibt verloren – So müssen Sie vorgehen
Ein Koffer gilt offiziell als verloren, wenn er 21 Tage nach der Verlustmeldung nicht wieder aufgetaucht ist. In einem solchen Fall stellt sich bald die Frage nach dem Ersatz für das verlorene Gepäck. Oft sind neben alltäglichen Gegenständen auch wertvolle Besitztümer betroffen, hochwertige Elektronik, teurer Schmuck und auch das Bargeld in der Urlaubskasse zählen häufig zu den Verlusten.
So sollten Sie im Fall von verlorenem Gepäck vorgehen:
1. Liste erstellen und Quittungen sammeln
Erstellen Sie eine Liste mit allen Gegenständen, die sich in Ihrem Gepäck befunden haben. Suchen Sie auch Quittungen und Belege für die mitgeführten Gegenstände, um den Wert möglichst genau zu ermitteln. Je genauer Sie den Wert des verlorenen Gepäcks belegen können, desto grösser sind die Chancen auf eine angemessene Entschädigung.
2. Schadenersatz richtig fordern
Schadenersatz können Sie allerdings nicht in unbegrenzter Höhe fordern. Es gilt eine Obergrenze von 1600 Franken Gepäckwert, auch wenn der tatsächliche Verlust höher ausgefallen ist. Um Schäden in grösserem Umfang geltend zu machen, benötigen Sie auf jeden Fall eine Reisegepäckversicherung.
Wenn Sie sich schon vor der Reise für eventuelle Schadenersatzansprüche absichern wollen, machen Sie einfach ein Foto vom Inhalt des fertig gepackten Koffers. Dies hilft einerseits, sich an alle enthaltenen Gegenstände zu erinnern und diese aufzulisten und kann andererseits gegenüber der Fluglinie als Beweis über die mitgeführten Dinge dienen. Fotografieren Sie den Koffer auch einmal von aussen, dies erleichtert die Suche nach dem verschwundenen Gepäck oft deutlich.
Schadenersatz: Auch für beschädigtes Gepäck
Fast genauso ärgerlich wie der Verlust eines Gepäckstücks ist es, wenn der Koffer beschädigt am Ziel der Reise ankommt. Auch teure Gegenstände können auf Flugreisen Schaden erleiden, selbst, wenn man sie vermeintlich sicher verpackt.
Auch in solchen Fällen können Sie bei der Fluglinie Schadenersatzansprüche geltend machen. Wichtig ist, dass Sie die Beschädigung dokumentieren, etwa in Form von Fotos. Dann sollten Sie den Schaden möglichst schnell bei der Fluglinie melden – für beschädigtes Gepäck gilt ebenfalls eine Meldefrist von 21 Tagen.
Befinden sich empfindliche Gegenstände in Ihrem Gepäck, empfehlen wir, das Gepäck direkt beim Empfang zu überprüfen. So können eventuelle Beschädigungen direkt am Flughafen gemeldet werden und Sie können beweisen, das der Schaden nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt entstanden ist.
Risiko für Verlust minimieren
Um das Risiko eines Verlusts schon vor der Reise zu minimieren, sollten Sie folgende Tipps beachten:
- Auffälliger Koffer: Auffällig aussehende Koffer sind leicht wiederzufinden und auch für Diebe eher unattraktiv. Vermeiden Sie nach Möglichkeit auch teuer aussehende Gepäckstücke und Gepäckstücke mit sichtbarem Markenlogo.
- Deutliche Markierung: Markieren Sie Ihr Gepäck deutlich mit einem Gepäckanhänger, der nicht ohne Weiteres vom Gepäck entfernt werden kann. So kann Ihr Gepäck immer eindeutig zugeordnet werden.
- Wertgegenstände ins Handgepäck: Transportieren Sie Wertgegenstände wie Kameras oder Schmuck im Handgepäck.
Besser geschützt mit einer Reisegepäckversicherung
Reisen Sie häufiger mit teurem Gepäck, sollten Sie über eine Reisegepäckversicherung nachdenken. Diese deckt auch Schäden an Ihrem Reisegepäck, die über 1’600 Franken liegen. Viele Reisegepäckversicherungen bieten zudem weitere Leistungen wie eine sofortige Notfall-Auszahlung, Hilfe bei Diebstahl des Gepäcks oder Unterstützung bei der Verlustanzeige an.
Viele Gepäckversicherungen bieten unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Konditionen. Es gibt Versicherungen, die ausschliesslich für Ihr Reisegepäck gelten, während andere Reiseversicherungen einen umfassenden Service bieten, der auch bei kurzfristiger Stornierung der Reise oder einer Erkrankung im Urlaub einspringt. Zudem gibt es in manchen Hausratversicherungen ebenfalls die Möglichkeit, Reisegepäck bis zu einem gewissen Wert zu versichern.
Unser Fazit: Vergleichen lohnt sich
Welche Möglichkeit am besten zu Ihren Bedürfnissen passt und Ihre Reisegepäck optimal schützt, ist nicht ohne Weiteres zu beantworten. Hier hilft ein umfassender Vergleich mit der Unterstützung unserer unabhängigen Experten. Sie kennen den Versicherungsmarkt genau und finden gemeinsam mit Ihnen den idealen Tarif für Ihre nächste Reise. So können Sie unbesorgt in den Urlaub starten!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.beobachter.ch – Gepäckverlust – Entschädigung für verspäteten Koffer?
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