Vom Prinzip her unterscheidet sich die Motorradversicherung nicht von der Autoversicherung: Es gibt eine obligatorische Haftpflichtversicherung und diverse freiwillige Zusatzversicherungen, die weitere Risiken abdecken. Die Zusatztarife umfassen die wichtigen Teil- und Vollkaskoversicherungen, Mobilitäts- und Unfallversicherungen sowie Zusatzleistungen zu diesen Verträgen.
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Welche Versicherungen sind für Motorradfahrer wirklich sinnvoll?
Auch hier ähneln die Tarife in Bezug auf Leistungen und Deckung stark den Autoversicherungen. Allerdings gibt es zwei Optionen speziell für Motorradfahrer: den Sistierungsverzicht und eine zusätzlich wählbare Abdeckung für die Motorradbekleidung.
Teil und Vollkasko – wichtiger Schutz für Neufahrzeuge
Wenn ein Halter sein Fahrzeug einlösen möchte, muss er eine Haftpflichtversicherung vorweisen. Das ist in der Schweiz per Gesetz geregelt. Sobald der Fahrer mit seinem Motorrad oder Roller Dritten Schäden zufügt, kommt diese Haftpflichtversicherung dafür auf. Ein Schaden am eigenen Fahrzeug ist jedoch nicht versichert.
Viele Motorradfahrer schliessen deshalb zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ab. Diese kommen in folgenden Situationen zum Tragen: Die Teilkasko versichert Schäden, die nicht vom Lenker selbst verursacht wurden. Dazu können Elementarereignisse, also Hochwasser, Sturm, Steinschlag etc., Vandalenakte (ausgenommen Kratzer und Beulen), Diebstahl, Unfälle mit Tieren, und Marderbisse gehören.
Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die selbst verschuldet wurden.
Persönliche Motorradversicherung als individuelles Schutzkonzept
Wir möchten, dass Sie den Versicherungsschutz bekommen, der zu Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen passt. Es sollen also weder zu wenig noch unnötig viele Risiken abgedeckt sein. Möglich wird das durch den modularen Aufbau der Motorradversicherung. Erfahren Sie im nachfolgenden Abschnitt mehr zu den einzelnen Bausteinen.
Die Leistungen der Motorradversicherung im Überblick
Haftpflichtversicherung für Motorradfahrer Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und deckt Sach- und Personenschäden ab, die Dritten entstanden sind. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass diese mit dem versicherten Motorrad verursacht wurden. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich auch darum, Schadensersatzfälle zu prüfen und unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Teilkaskoversicherung Mit der Teilkasko versichern Sie Ihr Fahrzeug gegen Schäden durch Einwirkung von aussen. Dazu zählen Eventualitäten wie Feuer, Diebstahl, Glasbruch, Kollision mit Tieren, Marderschäden, Vandalenakte und Elementarereignisse wie Hagel, Hochwasser, Erdrutsche, Sturm und Ähnliches.
Vollkasko Die Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden ab, die durch eigenes Verschulden, im Allgemeinen bei einer Kollision, entstanden sind. Die meisten Schweizer Versicherer bieten diesen Vollkasko-Schutz als Kombination aus Teilkasko und Kollisionskasko an.
Unfallversicherung Die Unfallversicherung übernimmt Unkosten für Heilung, Rettungs- und Suchaktionen, und zwar unverzüglich. Das heisst auch dann, wenn die Haftungsfrage zum Unfall noch nicht geklärt ist. Über diesen Schutz sind meist Lenker und auch etwaige Mitfahrer versichert.
24 CarAssistance Mit dieser Assistance-Option erhalten Sie rund um die Uhr Soforthilfe, wenn ein Unfall, Schaden oder Diebstahl eingetreten ist. Die Assistance übernimmt dann Kosten für die Pannenhilfe und Reparaturen sowie eventuelle Unterkunfts-, Reise- und Verpflegungskosten.
Fahrzeugvertrag-Rechtsschutzversicherung Die Fahrzeugvertrag-Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor ungerechtfertigten Forderungen und unterstützt Sie im Fall von Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeugvertrag stehen.
Bonusschutz Als Bonusschutz bezeichnen Versicherer die Absicherung gegen eine Erhöhung der Bonusstufe – also gegen höhere Versicherungsprämien im Folgejahr. Über den Bonusschutz ist in der Regel ein Schadenfall im Jahr versichert.
Grobfahrlässigkeitsschutz Im Fall einer groben Fahrlässigkeit (Überfahren eines Stoppsignals, Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit) hat der Versicherer ein Regressrecht: Sie darf Leistungen kürzen. Mit diesem Zusatz versichern Sie sich dagegen.
Zusatzversicherungen und Zusatzprodukte
Ergänzend zu den Bausteinen Teilkasko und Kollisionskasko bieten viele Versicherer zusätzliche Leistungen an. Diese können Sie nach Bedarf in Ihren persönlichen Versicherungsschutz integrieren. Dazu gehören beispielsweise:
Persönliche Effekte
Hiermit versichern Sie von Fahrern oder Mitfahrern mitgeführte Gegenstände gegen Diebstahl. Ebenso sind Schäden daran abgedeckt, die sich aus einem Kaskoereignis ergeben.
Beachten Sie, dass Wertpapiere, Geldwerte, Kreditkarten und Schmuck grundsätzlich davon ausgeschlossen sind. Ebenso sind Schäden an elektronischen Geräten, an der Motorradbekleidung und an Berufsutensilien meist nicht abgedeckt.
Ein Hinweis: Im Fall eines Diebstahls sind mitgeführte Gegenstände oftmals bereits durch die Hausratversicherung abgesichert. Insofern ist ein zusätzlicher Schutz nicht immer nötig. Wenn Sie eine Hausratversicherung mit Kasko-Zusatz abgeschlossen haben, benötigen Sie diese Option nicht.
Motorradbekleidung
Die Motorradbekleidungsversicherung erbringt Leistungen, wenn Unfallschäden am Helm oder an der Motorradkleidung entstehen. In der Deckung wird die Motorradbekleidung auch für den Fall eines Diebstahls versichert.
Wichtig: Um einen Anspruch geltend machen zu können, müssen die Utensilien gesichert gewesen sein oder sich in einem geschützten Behälter befunden haben. Zum Teil sind die Leistungen dieser Zusatzversicherung schon in den „Persönlichen Effekten“ inkludiert. Wenn Sie bereits eine Hausratversicherung haben, können Sie auf diesen Schutz in der Regel verzichten.
Parkschaden
Wenn am geparkten Motorrad oder Roller Schäden wie Kratzer und Beulen durch unbekannte Dritte entstehen, greift dieser Versicherungsschutz. Zum Teil erstreckt sich die Deckung auch über Bemalen und Bespritzen durch unbekannte Täter. Wenn Sie Halter eines neuen Fahrzeugs sind und dieses häufig auf öffentlichen Parkplätzen abstellen, ist der Zusatz sinnvoll.
Unfallversicherung
Finanzielle Folgen für Fahrer und Mitfahrer aus Unfällen sind ein Risiko. Mit dieser Unfallversicherung versichern Sie sich gegen dieses Risiko. Sinnvoll ist der Zusatz immer dann, wenn Sie Personen mit schlechtem Versicherungsschutz oder aus dem Ausland befördern. Lenker und Mitfahrer aus der Schweiz geniessen in der Regel über ihren Arbeitgeber eine umfassende Absicherung gegen Unfallschäden. Voraussetzung dafür sind allerdings über acht Stunden Arbeitszeit pro Woche.
Ebenso sind viele Personen über die Krankenkasse entsprechend versichert. Hier ist eine genaue Prüfung sinnvoll, um eine unnötige und teure Doppeldeckung zu vermeiden.
Assistance
Bei der meist als Assistance bezeichneten Option handelt es sich um eine Mobilitätsversicherung. Seltener wird auch der Name Pannenhilfe verwendet. In jedem Fall erhalten Sie damit Hilfe in Notlagen. Die verfügbaren Leistungen hängen hier vom Tarif ab und können sich vom einfachen Pannendienst über die Reparatur bis zur Kostenübernahme für Unterkünfte und die Rückreise erstrecken.
Wenn Sie TCS-Mitglied sind oder eine Reise-Assistance abgeschlossen haben, benötigen Sie diesen Schutz nicht als Zusatz. Trifft das nicht zu, handelt es sich um eine interessante Möglichkeit, die Unkosten im Bedarfsfall gering zu halten. Beachten Sie, dass diese Option bei einigen Versicherern in der Teilkasko bereits enthalten ist.
Sistierungsverzicht
Einige Versicherer bieten die Möglichkeit des Sistierungsverzichts an. In einem solchen Fall dürfen Sie als Motorradfahrer darauf verzichten, die Nummernschilder für die Zeit der Wintermonate zu hinterlegen. Dann müssen Sie zwar eine Ganzjahresprämie entrichten, allerdings wird Ihnen ein Rabatt von etwa 25 bis 30 Prozent gewährt.
Wenn Sie in den Wintermonaten nicht mit dem Motorrad oder Roller fahren und Ihre Kontrollschilder deponieren, ist diese Option irrelevant. Andernfalls kann ein solcher Tarif jedoch lohnenswert sein.
Zeitwertzusatz
Wie in der Auto-Kaskoversicherung haben Sie auch für Motorräder die Möglichkeit, den Zeitwertzusatz zu wählen. Das Prinzip ist wie folgt: Im Fall eines Totalschadens erstattet Ihnen die Versicherung den Zeitwert des Motorrads. Dabei handelt es sich um den aktuellen Marktwert. Wenn Sie ein neues Fahrzeug anschaffen, ist der Wertverlust jedoch in den ersten Jahren erheblich. Dann ist es sinnvoll, den Zeitwertzusatz abzuschliesse.
So geschützt, erhalten Sie im Mittel 20 Prozent mehr als den aktuellen Marktwert, sodass Sie sich wieder ein vergleichbares Neufahrzeug anschaffen können. Der Zeitwertzusatz ist mit einer höheren Prämie verbunden.
Bonusschutz
In den Basis-Modellen ist es üblich, dass Ihre Bonusstufe im Schadenfall heraufgesetzt wird. Das heisst: Sie müssen im nächsten Versicherungsjahr eine höhere Prämie entrichten. Mit dem Bonusschutz verhindern Sie diese Heraufstufung bei einem einmaligen Schadenfall (seltener bei mehreren Fällen).
Diese Zusatzleistung können Sie für die Haftpflicht, die Kollisionskasko und die meisten anderen Versicherungen abschliessen. Beachten Sie jedoch, dass sich die Tarife stark unterscheiden.
Generell ist der Bonusschutz eher teuer, zumal er auch an die Bonusstufe gekoppelt ist. Je höher Ihre Einstufung ist, umso mehr müssen Sie für diese Option daher berechnen. Wenn Sie einer hohen Bonusstufe zugeordnet wurden und aus Kostengründen auf den Schutz gegen Aufstufung verzichten, kann das jedoch im Fall eines erneuten Schadens teuer werden. Neben dem Selbstbehalt müssen Sie dann die erhöhten Versicherungsprämien zahlen – ein Ärgernis, das sich vermeiden lässt.
Kurz zusammengefasst: Die eine Motorradversicherung, die für alle Versicherten passt, existiert nicht. Stattdessen gilt es den Bedarf des Versicherten oder der Versicherten möglichst genau zu ermitteln und den Schutz individuell anzupassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle notwendigen Leistungen versichert sind, die Beiträge aber nicht durch überflüssige Services unnötig hoch ausfallen.
Die Höhe der Beiträge für Ihre Motorradversicherung wird zunächst auf Grundlage bestimmter Faktoren und Risikokriterien kalkuliert. Es ergeben sich sehr hohe Beiträge, die Sie allerdings in den seltensten Fällen voll entrichten müssen.
Entscheidend sind Ihre persönlichen Kriterien: Wann wurden Sie geboren? Seit wann besitzen Sie Ihre Fahrerlaubnis? Haben Sie in den vergangenen Jahren einen Unfall verschuldet?
Aus all diesen Daten berechnen die Versicherer Ihre Bonusstufe. Wenn diese zum Beispiel 65 beträgt, heisst das: Sie müssen nur 65 Prozent der ursprünglichen Prämie zahlen.
Die individuelle Bonusstufe
Beachten Sie, dass die Bonusstufe jeweils separat für die Haftpflicht und die Vollkasko ermittelt wird. Sie muss daher nicht identisch sein, vor allem dann nicht, wenn Sie unterschiedliche Versicherer wählen. So sehen einige Anbieter die niedrigste Stufe bei 30 Prozent vor, andere reduzieren die Prämie maximal auf 45 Prozent.
Folglich hat die AXA ein anderes System als die Allianz, deren Berechnung sich wiederum vom Prinzip der Mobiliar unterscheidet etc. Wenn Sie Versicherungen vergleichen, sollten Sie daher immer nur die effektive Beitragshöhe betrachten, die Sie tatsächlich zahlen müssten.
Wenn Sie im Bonussystem noch nicht auf der untersten Stufe angekommen sind, reduziert sich Ihr Beitrag (Schadenfreiheit vorausgesetzt) jedes Jahr um einen bestimmten Satz. Ihre Prämie nimmt also so lange ab, bis Sie das niedrigste Niveau erreicht haben. Ab dann bleibt die Höhe konstant.
Ein weiterer Vorteil der niedrigen Prämie liegt darin, dass eine Aufstufung moderat ausfällt. Die höheren Niveaus sind deutlich weiter voneinander entfernt.
Tipp
Gut zu wissen
Wenn Sie die Versicherung wechseln, verlieren Sie Ihre Vorteile aus einer niedrigen Bonusstufe nicht. Die Berechnung erfolgt jeweils neu auf Grundlage der individuellen Kriterien der Versicherer.
Wie wird eine Motorradversicherung abgeschlossen?
Der Abschluss einer Motorradversicherung empfiehlt sich natürlich beim Kauf eines Motorrads. Aber auch später macht die Neubewertung der bestehenden Versicherung unter Umständen Sinn. Haben sich z.B. Ihre Lebensumstände geändert, kommt eventuell eine günstigere Police für Sie in Frage.
1. Überblick gewinnen
Die Auswahl an Motorradversicherungen in der Schweiz ist gross. Nehmen Sie sich deshalb ausreichend Zeit um einen Überblick über Anbieter, Angebote sowie Ihre individuellen Anforderungen zu gewinnen.
2. Versicherungen vergleichen
Haben Sie Ihre Auswahl auf einige Produkte eingegrenzt, sollten Sie diese genau miteinander vergleichen. Achten Sie dabei besonders auf die aufgeführten Leistungen und den Preis - so stellen Sie sicher, dass Sie nicht unnötig mehr zahlen.
3. Offerten anfordern
Sobald Sie Ihre Entscheidung auf eine oder wenige Optionen eingegrenzt haben, lohnt es sich die entsprechende(n) Offerte(n) bei Anbieter anzufordern. Prüfen Sie die darin festgehaltenen Vertragsdetails gründlich vor Abschluss des Versicherungsvertrags.
Motorradversicherung Vergleich
Jeder Versicherer misst den einzelnen Faktoren, die sich auf die Prämie einer Motorradversicherung auswirken, eine unterschiedliche Bedeutung bei.
Kriterien wie Alter, Fahrerfahrung, Wohnort, Geschlecht, jährliche Fahrleistung, geplante Fahrten im Ausland, Nationalität und Co. werden also nicht einheitlich bewertet.
Ebenso spielt es für die Kaskoversicherung eine Rolle, ob Sie Ihr Motorrad oder den Roller in der Garage unterstellen, wie hoch der Neupreis liegt, wie alt die Maschine ist und ob es sich um ein Leasingfahrzeug handelt.
So finden Sie die günstigste und beste Motorradversicherung
Entsprechend unterscheiden sich die angebotenen Tarife zum Teil erheblich. Um das für Ihr Motorrad beste Angebot zu finden, sollten Sie daher mehrere interessante Offerten einholen. Fordern Sie auch unser individuelles Angebot an.
Wie kündige ich meine Motorradversicherung?
Gründe, die Motorradversicherung zu kündigen oder wechseln, gibt es viele. Welche das sind, kann der folgenden Auflistung entnommen werden.
Prämienänderung
Der Versicherer darf die Prämien oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ändern. Das ist jeweils vom folgenden Versicherungsjahr an möglich. Die Information über die veränderten Konditionen muss Ihnen als Versicherungsnehmer im spätesten Fall 25 Tage vor Ablauf des Versicherungsjahres zugestellt werden.
Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Das entsprechende Schreiben muss die Versicherung dafür spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres erreichen.
Beachten Sie, dass es einige Versicherer gibt, bei denen dieses Recht nur bei Prämienerhöhungen gilt, nicht aber bei Reduktionen. Genaue Informationen dazu entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Vertragsablauf
In Ihrer Police ist eine Dauer für die Versicherung festgehalten. Damit endet die Versicherung in der Regel jedoch nur dann, wenn Sie entsprechend kündigen. Machen Sie das nicht, verlängert sich der Vertrag meist um ein weiteres Jahr. Die konkrete Regelung können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen. Grundsätzlich gelten die regulären Kündigungsfristen, die Sie weiter unten aufgeführt finden.
Halterwechsel
Im Fall eines Halterwechsels übertragen sich die Rechte und Pflichten aus der Haftpflicht auf den neuen Halter. Dieser hat innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen. Der Versicherungsschutz der alten Haftpflicht erlischt in dem Moment, in dem ein neuer Fahrzeugausweis mit einem entsprechenden Vertragsnachweis eines anderen Versicherers ausgestellt wird.
Fahrzeugwechsel
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, können Sie auch die Versicherung wechseln. Die bereits bezahlte Prämie wird Ihnen dann anteilig erstattet.
Schadenfall
Immer dann, wenn die Versicherung nach einem Schadenfall eine Leistung erbringt, kann der Vertrag gekündigt werden, und zwar von beiden Seiten. Für die Kündigung durch Sie als Versicherungsnehmer gelten folgende Bedingungen: Kündigen dürfen Sie bis spätestens 14 Tage nach der Mitteilung Ihrer Versicherung, dass sie für den Schaden aufkommt. Wenn Sie davon Gebrauch machen, erlischt die Deckung, sobald Ihr Schreiben beim Versicherer eintrifft. Bereits gezahlte Prämien werden Ihnen anteilig erstattet.
Davon ausgenommen sind allerdings Fälle von Totalschäden und wenn Sie im ersten Jahr versichert sind. Für die Kündigung durch den Versicherer gilt, dass sie spätestens bei der Auszahlung möglich ist. 14 Tage, nachdem die Kündigung bei Ihnen eingegangen ist, erlischt die Deckung. Bezahlte Beiträge werden Ihnen anteilig zurückbezahlt.
Ein Hinweis: Die Versicherungen prüfen Anträge und Kunden genau, um dann individuelle Prämien zu errechnen. Wenn Sie den günstigsten und besten Tarif finden wollen, sollten Sie deshalb unbedingt mehrere Offerten einholen.
Kündigungsfristen der Motorradversicherung
Üblich ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Weitere Informationen und Details finden Sie in der nachstehenden Tabelle.
Versicherung
Vertragsende (siehe Police)
Kündigungsfrist
Allianz Suisse
per Ablauffrist
3 Monate
AXA Winterthur
per Ablauffrist
3 Monate
Basler
per Ablauffrist
3 Monate
Dextra Versicherungen AG
per Ablauffrist
Letzter Werktag vor Ende des Versicherungsjahres
Die Mobiliar
per Ablauffrist
3 Monate
Generali
per Ablauffrist
3 Monate
Helvetia
per Ablauffrist
3 Monate
smile.direct
per Ablauffrist
1 Monat
Sympany
per Ablauffrist
3 Monate
Vaudoise
per Ablauffrist
3 Monate
Zurich
per Ablauffrist
3 Monate
Wissenswerte Informationen zur Motorradversicherung
Wechselschilder
Sie haben die Möglichkeit, zwei Motorräder mit derselben Nummer zu fahren. Dadurch können Sie Kosten sparen. Bei den Wechselnummern handelt es sich um Kontrollschilder, die Sie für zwei Fahrzeuge abwechselnd nutzen können. Etwa 30 Prozent der Schweizer Haushalte verfügen über zwei Fahrzeuge und können Kosten für Strassenverkehrsabgaben und Versicherungsprämien sparen, indem sie Wechselnummern verwenden.
Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Fahrzeuge desselben Halters handelt, die mit dem gleichen Standort im selben Kanton eingelöst werden. Beachten Sie, dass ein Wechsel von zwei Fahrzeugen nur dann möglich ist, wenn sie mit gleichartigen Kontrollschildern als Wechselnummer bestückt werden können. Daraus folgt, dass zum Beispiel ein Motorrad und ein Auto nicht für Wechselnummern erlaubt sind.
Wenn Sie passende Fahrzeuge anmelden, gilt die Versicherung (in vollem Umfang nach Tarif) immer für das Gefährt, das aktuell nach Vorschrift mit den Schildern ausgerüstet ist. Für das jeweils andere Fahrzeug gilt die Abdeckung aus Haftpflicht und Kaskoversicherung nur für Schäden, die auf privaten Grundstücken entstanden sind, nicht aber einen Unfall auf öffentlichen Strassen.
Da die Versicherung im Haftpflichtfall für einen Unfall aufkommen muss, wird sie diese bei Nichtbeachtung der Regelung vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Bei den meisten Tarifen ist es möglich, die Kaskodeckung für die Fahrzeuge individuell zu wählen – so können Sie das eine Gefährt zum Beispiel mit einer Vollkasko versichern, während Sie für das andere eine Teilkasko wählen.
Wo gilt die Motorradversicherung?
Die Motorradversicherung ist in den folgenden Regionen und Staaten gültig:
In der Schweiz
Im Fürstentum Liechtenstein
In europäischen Staaten, die auf der „grünen Karte“ verzeichnet sind (das ist die Internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge)
In Mittelmeer-Randstaaten
In Mittelmeer-Inselstaaten
Beim Transport über das Meer gilt die Deckung durchgängig, wenn Ausgangs- und Zielort zu den genannten Staaten gehören
Wenn Sie als Halter des versicherten Fahrzeugs aus der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein ins Ausland umziehen, erlischt die Deckung spätestens zum Versicherungsjahresende. Sie haben aber die Möglichkeit, einen vorzeitigen Austritt zu vereinbaren. Meist ist das ab dem Zeitpunkt möglich, zu dem Sie die Kontrollschilder im Strassenverkehrsamt hinterlegen.
Das Europäische Unfallprotokoll
Beim Europäischen Unfallprotokoll handelt es sich um ein Formular, das Sie unbedingt mitführen sollten. Im Fall eines Unfalls werden darin alle wichtigen Daten verzeichnet. Dazu gehören die Personalien der beteiligten Parteien sowie Angaben zu den Unfallumständen und dem entstandenen Schaden.
Das Protokoll soll dabei helfen, die spätere Abwicklung mit der Versicherung zu vereinfachen – insbesondere dann, wenn mehrere Personen beteiligt sind und diese aus verschiedenen Ländern stammen. Dafür ist das Formular immer gleich, aber in mehreren Sprachen erhältlich. Sie bekommen es meist gratis bei Ihrer Versicherung.
Zu beachten ist, dass es sich nicht um ein Schuldeingeständnis handelt – mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie nur die Richtigkeit der Eintragungen.
Hinweis: Füllen Sie das Protokoll, egal ob bei einem Unfall in der Schweiz oder im Ausland, so detailliert wie möglich aus. Dazu gehört, dass alle Parteien ihre Personalien angeben und das Formular unterschreiben. Ein Foto vom Unfallort ist zusätzlich hilfreich.