Kann ich eine Risiko­lebens­versicherung kündigen?

27.08.2021
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Die Kinder sind aus dem Haus und verdienen eigenes Geld, der Partner hat sich getrennt oder die Rücklagen sind gross genug, um finanzielle Notlagen komfortabel zu überbrücken: Immer wieder kommt es vor, dass sich die eigenen Lebensumstände so ändern, dass die ein oder andere Versicherung überflüssig wird. Dies gilt besonders für Risikolebensversicherungen, die sich dann am meisten lohnen, wenn keine anderen Möglichkeiten vorhanden sind, sich in einer Notlage finanziell über Wasser zu halten.

Hier erfahren Sie, ob und wie sie eine Risikolebensversicherung kündigen können und was Sie dabei auf jeden Fall beachten sollten.

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Risiko­lebens­versicherung: Gründe für die Kündi­gung

Eine Risikolebensversicherung ergibt natürlich nur dann Sinn, wenn Sie die vereinbarte Summe im Schadensfall auch tatsächlich benötigen. Oft passiert es, dass diese ursprünglich vorhandenen Gründe sich über die Jahre verändern oder gänzlich verschwinden.

Ein häufiger Grund für die Kündigung ist, wenn der Nachwuchs ein eigenes Einkommen hat und auch ohne die Eltern finanziell abgesichert ist. Eine Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit wird unnötig, je näher der Eintritt des Ruhestands rückt. Auch eine Trennung vom bisherigen Lebenspartner kann eine Risikolebensversicherung unnötig machen, falls dieser die begünstigte Person in der Risikoversicherung ist. Sind Sie in einer finanziellen Notlage und können die Prämien nicht mehr leisten, kann eine Kündigung der Versicherung Sie aus dieser Notlage befreien.

Risiko­lebens­versicherung: Kündi­gung meist nach drei Jahren möglich

Versicherungen, die Sie ausschliesslich gegen Risiken absichern, können Sie in der Regel nach einer Mindestlaufzeit von drei Jahren kündigen. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherung, ab welchem Zeitpunkt eine Kündigung möglich ist. Die bis dahin gezahlten Beiträge bekommen Sie allerdings nicht zurück, da diese Versicherung kein Kapital bildet.

Bevor Sie kündigen, sollten Sie aber ein paar Dinge bedenken: Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eventuell erneut eine Risikolebensversicherung abschliessen, müssen Sie damit rechnen, einen höheren Beitrag zahlen zu müssen, denn dieser steigt mit dem Alter des Versicherten.

Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass Sie tatsächlich wieder aufgenommen werden, da in der Risikolebensversicherung keine Aufnahmepflicht besteht. Gesundheitlich angeschlagene und eingeschränkte Personen, bei denen das versicherte Risiko mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird, werden in der Regel gar nicht oder nur zu sehr schlechten Konditionen versichert. Eine Kündigung ist also problemlos möglich, sollte aber wohl überlegt sein.

Tipp
Achtung: Kündi­gung von gemischter Lebens­versicherung führt meist zu Ver­lusten

Vorsicht geboten ist bei der Kündigung einer gemischten Lebensversicherung, die neben der Absicherung gegen Risiken auch einen kapitalbildenden Anteil enthält. Denn diese lassen sich, besonders in den ersten Jahren, nur mit Verlust kündigen. Ausgezahlt wird bei Kündigung der sogenannte Rückkaufswert, der in den ersten Jahren aber meistens bei null liegt. Dies ist darin begründet, dass die Beiträge der ersten Jahre von der Versicherung dazu genutzt werden, die Abschlussprovision und die Kosten für die Administration zu amortisieren. Auch danach bleiben die Kosten für einen Rückkauf hoch und der garantierte Zins gilt nur für Versicherungen über die gesamte vereinbarte Laufzeit. Sie sollten sich in diesem Fall die Kündigung gut überlegen und genau berechnen, ob sich diese trotz hoher Kosten für Sie lohnt.

Unser Fazit

Die Kündigung einer Risikolebensversicherung ist nach dem Ablauf einer bestimmten Frist meist ohne Probleme möglich. Die Kündigung sollten Sie jedoch nur vornehmen, wenn Sie sicher sind, die Absicherung nicht mehr zu benötigen und auch in Zukunft nicht damit zu rechnen ist, dass Sie erneut eine Risikolebensversicherung abschliessen werden. Besonders bei Lebensversicherungen, die in jungen Jahren abgeschlossen wurden und deren Prämien günstig sind, sollte eine Kündigung gut überlegt sein.

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