Die Pensions­kasse für freiwillig Ver­sicherte

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Während der Grossteil der Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch in eine Pensionskasse einzahlt, kann ein kleinerer Teil selbst entscheiden, Mitglied einer Pensionskasse zu werden oder eine andere Form der Altersvorsorge zu wählen. Entscheiden Sie sich dafür, freiwillig Mitglied einer Pensionskasse zu werden, müssen Sie die Pensionskasse selbst wählen und allein für die Beiträge aufkommen. Dafür können Sie auf die gleiche Weise vorsorgen wie eine angestellte Person und stellen sicher, dass Sie auch im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können.

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Diese Personen können sich freiwillig versichern

Eine freiwillige Mitgliedschaft in der Pensionskasse steht in erster Linie Selbstständigen offen. Selbstständige sind nämlich von der Verpflichtung ausgeschlossen, in eine Pensionskasse einzuzahlen, können dies aber auf freiwilliger Basis tun. Ebenso freiwillig ist die Mitgliedschaft bei befristeten Arbeitsverträgen mit einer Dauer von maximal drei Monaten und bei einem Einkommen von weniger als 22 050 Franken pro Jahr. Bei einem geringen Einkommen entscheidet allerdings der Arbeitgeber, ob er Sie freiwillig bei einer Pensionskasse anmeldet, denn dann muss er für einen Teil der Beiträge selbst aufkommen.

Die Höhe der Beiträge bei freiwilligen Mitgliedern

Für die Beiträge in die Pensionskasse ist bei Pflichtversicherten ein bestimmter Prozentsatz festgelegt, der mindestens entrichtet werden muss. Dieser gilt auch, wenn Sie sich freiwillig versichern, und orientiert sich an Ihrem Alter und der Höhe Ihres Verdienstes. Allerdings müssen Sie die Beiträge allein tragen und entscheiden selbst, ob Sie lediglich die obligatorische Vorsorgevariante nutzen oder in ein Überobligatorium gehen, also eine Versorgung anstreben, die über dem Minimum der Pflichtversicherung liegt. Nach Abzug des Koordinationsabzugs wird Ihnen ein bestimmter Prozentsatz zur Altersvorsorge vom Lohn abgezogen:

Diese freiwilligen Einzahlungen haben auch einen steuerlichen Vorteil: Per Gesetz ist festgelegt, dass bei Versicherten eine Pensionskasse bis zu 25% des AHV-Lohns von der Steuer abgezogen werden können.

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Nachträglicher Einkauf in die Pensions­kasse

Nur die Wenigsten starten als Selbstständige ins Berufsleben. Haben Sie vor der Selbstständigkeit zum Beispiel studiert oder sind einer anderen Tätigkeit nachgegangen, kann es sein, dass Ihre Beitragszahlungen Lücken aufweisen. Diese können Sie aber unkompliziert schliessen: Bis zu fünf Jahre nach der Lücke können Sie Beiträge nachzahlen. So können Sie auch die Selbstständigkeit dazu nutzen, vorhandene Lücken auszugleichen und von Beginn an die Vorsorgemöglichkeiten der zweiten Säule voll auszuschöpfen.

Was viele nicht wissen: Für einen nachträglichen Einkauf in die zweite Säule ist es erlaubt, Guthaben aus Säule 3a zu entnehmen beziehungsweise zu übertragen. Naht bei Ihnen der Ablauf der fünfjährigen Frist und Sie haben keine anderen Möglichkeiten für eine Einzahlung, können Sie die Lücke so dennoch schliessen.

Die Wahl der Pensions­kasse bei freiwillig Ver­sicherten

Selbstständige haben bei der Wahl der Pensionskasse mehrere Möglichkeiten: Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichert alle interessierten und berechtigten Personen, allerdings bietet sie nur die gesetzlich vorgeschriebenen, also obligatorischen Leistungen. Umfassendere Leistungen im Überobligatorium bieten dagegen Vorsorgelösungen der Berufsverbände: Je nach Art Ihrer Tätigkeit stehen hier unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl. Sind Sie kein Mitglied eines Berufsverbands oder bietet Ihr Verband keine eigene Pensionskasse an, können Sie sich stattdessen einem verwandten Berufsverband anschliessen, der eine eigene Vorsorgelösung in der zweiten Säule anbietet.

Haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten, sollten Sie dies nutzen und die verschiedenen Varianten ausführlich miteinander vergleichen – gerade im Überobligatorium können sich die Leistungen deutlich unterscheiden. Achten Sie auch darauf, wie die wirtschaftliche Lage der Vorsorgeeinrichtung insgesamt aussieht. Befindet sich eine Pensionskasse in der Unterdeckung, ist von einem Anschluss an diese Einrichtung abzuraten.

Gut zu wissen
Obligatorium und Über­obligatorium

In der Pensionskasse gibt es minimale Leistungen, die der Gesetzgeber vorschreibt: das Obligatorium. Entscheidet sich eine selbstständige Person oder ein Arbeitgeber aber dazu, höhere Leistungen für die Vorsorge zu erbringen, wodurch insgesamt eine bessere Vorsorge erreicht wird, bezeichnet man dies als Überobligatorium. Bei dieser „Über-Erfüllung“ gelten unterschiedliche Regelungen, so können die Konditionen und Leistungen von den Vorsorgeeinrichtungen im Überobligatorium deutlich freier gewählt werden.

Zweite Säule oder private Vor­sorge in Säule 3: Vor- und Nachteile im Ver­gleich

Besonders für Selbstständige stellt sich die Frage, ob eine Altersvorsorge in der zweiten Säule sich mehr lohnt als eine Altersvorsorge in Säule 3a, die bekanntermassen einige steuerliche Vorteile bietet. Selbstständige ohne Pensionskasse haben nämlich in Säule 3a deutlich mehr Möglichkeiten als solche, die sich freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen haben. So gilt für Selbstständige ohne Pensionskasse ein jährlicher Maximalbetrag von 36’288 Franken, während solche mit Pensionskasse auf die Maximalsumme beschränkt sind, die für Angestellte gilt, nämlich 7'258 Franken.

Dennoch kann man nicht eindeutig sagen, welche Vorsorgevariante die bessere für Selbstständige ist. Wichtig sind nämlich auch Ihre persönlichen Vorlieben und Ihr finanzieller Spielraum.

Die zweite Säule ist, besonders bei den obligatorischen Leistungen, nicht sehr flexibel: Sie können die Anlageform nicht auswählen und auch nicht auf Ihr Guthaben zugreifen. Dafür bietet sie eine hohe Sicherheit und enthält immer auch Leistungen zur Absicherung von Todesfall und Invalidität. Zudem können Sie sich auch nachträglich einkaufen und Lücken schliessen, diese Möglichkeit bietet Säule 3a nicht.

In der dritten Säule geniessen Sie steuerliche Vorteile: Die Einzahlungen sind bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von der Steuer befreit. Zudem können Sie sich unter bestimmten Umständen schon vor dem Rentenalter einen Teil oder das gesamte Guthaben auszahlen lassen. Auch bei der Auswahl der Produkte haben Sie einen grösseren Spielraum als bei der Pensionskasse. Der Maximalbetrag ist aber auch gleichzeitig ein Argument gegen Säule 3a: Über diesen hinaus sind keine Einzahlungen möglich, die Vorsorge ist in der Höhe also begrenzt. Auch die Absicherung von Risiken ist bei bestimmten 3a-Lösungen zwar möglich, steht aber nicht im Fokus und ist nicht automatisch enthalten.

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Steuer­vorteile im Ver­gleich

Nicht nur in Säule 3a, auch in der zweiten Säule sind grosse Steuereinsparungen möglich: Beiträge an die zweite Säule können ebenfalls von der Steuer abgezogen werden und dürfen maximal 25% des AHV-Lohns betragen. Dies kann, vor allem bei einem hohen Verdienst, dazu führen, dass über Säule 2 effektiv eine höhere Steuererleichterung möglich ist als über Säule 3a. Im Zweifel sollten Sie sich die Zeit nehmen und berechnen, wie viel Sie bei Ihrem aktuellen Lohn von der Steuer abziehen könnten und dies mit dem Maximalbetrag in Säule 3 für Selbstständige ohne Pensionskasse vergleichen. Erreichen Sie einen Betrag, der über der Maximalsumme für Säule 3a liegt, lohnt sich der Anschluss an die Pensionskasse für Sie mehr als die private Vorsorge in der dritten Säule.

Pensionskasse
  • Risikoabsicherung immer enthalten
  • Nachträglicher Einkauf möglich
  • Steuerliche Begünstigung der Einzahlungen
  • Unflexibel
  • Wenig Steuervorteile bei geringem Verdienst
Säule 3a
  • Steuerliche Vorteile auch bei geringen Einzahlungen
  • Flexibler als Pensionskassen
  • Auswahl unterschiedlicher Produkte möglich
  • Steuerersparnis bei hohem Verdienst niedriger als in Säule 2
  • Risikoabsicherung nicht automatisch inkludiert
  • Einzahlungen auf Maximalsumme begrenzt

Säule 3a als Ergänzung zur zweiten Säule

Statt einer Entweder-oder-Entscheidung können Sie beide Vorsorgevarianten miteinander kombinieren und die Vorsorge über die Pensionskasse über die dritte Säule ergänzen. Die Steuervorteile bleiben nämlich unverändert erhalten, so dass Sie effektiv deutlich mehr Steuern sparen als nur mit einer Vorsorgelösung. Zudem können Sie damit unterschiedliche Szenarien absichern: Während Säule 2 vor allem der Absicherung Ihres Lebens im Alter dient, können Sie mit der dritten Säule auch andere Pläne umsetzen: Für Auswanderung, Selbstständigkeit oder den Kauf einer selbst genutzten Immobilie ist es in Säule 3a möglich, das Guthaben auch vor dem Rentenalter zu beziehen. So nutzen Sie das volle Potential der verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten und holen das Beste aus Ihrer Altersvorsorge heraus!

Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag

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