Der Abschluss einer Risikolebensversicherung soll die versicherte Person und deren Familie vor finanziellen Notlagen schützen, die infolge von Krankheit oder Unfällen eintreten können. Dazu gehört neben dem Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall auch die Absicherung gegen komplette oder teilweise Erwerbsunfähigkeit.
Vor dem Abschluss fragen sich jedoch viele, wie es eigentlich mit Steuern in der Risikolebensversicherung bestellt ist. Wir haben für Sie in Erfahrung gebracht, welche Steuern bei einer Risikolebensversicherung fällig werden und ob es Möglichkeiten gibt, diese Steuern zu reduzieren.
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Risikolebensversicherung: Freie Vorsorge in Säule 3b
Reine Risikoversicherungen ohne einen kapitalbildenden Anteil gehören zur freien Altersvorsorge in Säule 3b, weshalb sie nicht die gleichen steuerlichen Vorteile geniessen wie Produkte in Säule 3a. Dies liegt in erster Linie daran, dass die vorher vereinbarte Summe nur im Schadensfall ausgezahlt wird und die Ausschüttung somit nicht garantiert ist. Auch die gestaffelte Auszahlung bei Erwerbsunfähigkeit widerspricht den Richtlinien für Säule 3a-Produkte.
Während Risikoversicherungen in Säule 3b abgeschlossen werden, können gemischte Lebensversicherungen, die die Absicherung gegen Risiken mit Kapitalbildung verbinden, auch in Säule 3a abgeschlossen werden. So können Sie sich gleichzeitig gegen Risiken absichern und für das Alter vorsorgen und die Steuerbegünstigung in Säule 3a sorgt für weitere Einsparungen.
Diese Steuern fallen bei Risikolebensversicherungen an
Zwar fallen in der freien Vorsorge in Säule 3b mehr Steuern an als in Säule 3a, dennoch gibt es auch hier Möglichkeiten, Steuern einzusparen. So sind die Einzahlungen für Risikolebensversicherungen bis zu einer gewissen Höhe steuerlich begünstigt, können also vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die genaue Höhe der abziehbaren Einzahlungen erfahren Sie bei Ihrer kantonalen Verwaltung. Dabei beachten sollten Sie allerdings, dass der abzugsfähige Betrag auch die Beiträge für Kranken- und Unfallversicherung umfasst, also besonders bei hohen Einzahlungen recht schnell ausgeschöpft ist.
Wie viel Steuern Sie effektiv sparen können, ist deshalb immer auch von der eigenen Lebens- und Finanzsituation abhängig. In Ihrer Steuererklärung können Sie die gezahlten Prämien unter „Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien“ angeben.
Auch die Auszahlung, ob als Einmalbetrag oder als regelmässige Rentenzahlung, ist nur begrenzt steuerbar. In der Regel wird ein vergünstigter Steuersatz fällig, sowohl bei der Staats- als auch bei der Bundessteuer. In der Kantonssteuer müssen 40% der erhaltenen Auszahlung versteuert werden, im Bundessteuertarif müssen auf 20% der Auszahlung Steuern gezahlt werden.
Unser Fazit
Die Besteuerung von Produkten der privaten Vorsorge ist mitunter kompliziert und dementsprechend schwer zu durchschauen. Ob und wieviel Steuern Sie mit einer Risikolebensversicherung sparen können, ist immer abhängig von verschiedenen Faktoren – je höher beispielsweise Ihre Beiträge für Kranken- und Unfallversicherung ausfallen, desto weniger steuerliche Ersparnis können Sie mit den Einzahlungen in eine Risikolebensversicherung erzielen.
Möchten Sie die verschiedenen Tarife und Produkte miteinander vergleichen, sollten Sie unseren individuellen Vergleich der Lebensversicherungen anfordern. Hier erfahren Sie schnell und übersichtlich alle wichtigen Fakten zu den Tarifen, für die Sie sich interessieren. Nehmen Sie Ihre Altersvorsorge in die Hand und holen Sie sich noch heute Ihren persönlichen Vergleich!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.vorsorge-3a.ch – Freie Vorsorge Säule 3b -➤ Steuern bei Lebensversicherungen
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