Kranken­versicherung für Ausländer

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Ist man nicht damit aufgewachsen, kann das Versicherungssystem in der Schweiz durchaus verwirrend sein. So braucht es bei vielen eine gewisse Zeit, bis sie das System verstanden haben und in der Lage sind, eine gute Versicherungslösung auszuwählen. Auch als Grenzgänger gibt es einige Regeln, die man beachten muss, um in beiden Ländern einen guten Versicherungsschutz zu haben.

Zuzug in die Schweiz: Das müssen Ausländer beachten

Die wichtigste Information für Ausländer, die in die Schweiz umziehen, ist die Übergangsfrist von drei Monaten. Dies ist der Zeitraum, in dem Sie sich bei einer Schweizer Krankenversicherung anmelden müssen, um auch in der Schweiz versichert zu sein. Da in der Schweiz Versicherungspflicht herrscht, ist diese Anmeldung obligatorisch. Lassen Sie diese Frist verstreichen, werden Sie von Ihrer kantonalen Verwaltung einer Krankenkasse zugewiesen, haben also das Recht auf die freie Wahl der Krankenkasse zunächst verloren. Frühestens zum Jahresende können Sie die zugewiesene Krankenkasse dann wechseln, wenn Sie einen anderen Tarif oder einen anderen Anbieter bevorzugen.

Übrigens: Die Versicherung greift rückwirkend, also ab dem Tag Ihres Zuzugs. Melden Sie sich erst später an, ist dies in Sachen Versicherungspflicht kein Problem, Sie müssen dann aber unter Umständen die Beiträge für mehrere Monate auf einmal bezahlen.

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Versicherungs­pflicht für alle mit Wohnsitz in der Schweiz

Die Versicherungspflicht gilt im Prinzip für alle Personen, deren Hauptwohnsitz sich in der Schweiz befindet. Sie sind dann verpflichtet, einen Basis-Schutz nachzuweisen, um bei Unfällen und Krankheiten Anspruch auf medizinische Behandlung zu haben. Dies funktioniert über die obligatorische Grundversicherung, die Sie bei jedem Anbieter von Krankenversicherungen in der Schweiz abschliessen können. Lediglich einige wenige Personengruppen sind von der Versicherungspflicht ausgenommen.

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Da die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz gesetzlich geregelt und daher bei allen Anbietern gleich sind, ist die Prämie ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Krankenkasse. Mit unserem Prämienrechner ermitteln Sie mit nur wenigen Angaben das günstigste Angebot für Ihre Krankenversicherung:

Aus­nahmen von der Versicherungs­pflicht

Zwar ist grundsätzlich jede Person, die sich dauerhaft in der Schweiz aufhält, zur Anmeldung bei einer Grundversicherung verpflichtet. Allerdings gibt es für bestimmte Situationen und Personen Ausnahmen, die sie von der Versicherungspflicht befreien:

Etwas komplizierter wird der Fall, wenn Sie in der Schweiz arbeiten, aber in einem anderen Land wohnen und täglich oder wochenweise pendeln. In diesem Fall kommt es darauf an, in welchem Land Sie wohnen, aber auch, welchen Versicherungsschutz Sie bevorzugen.

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Kranken­versicherung für Grenz­gänger: Verschiedene Möglich­keiten

Sind Sie Grenzgänger und erzielen Ihr Einkommen in der Schweiz, greifen unterschiedliche Regelungen, je nachdem, aus welchem Land Sie pendeln:

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Grenz­gänger aus Deutsch­land, Italien, Österreich und Frankreich

Haben Sie in einem der oben genannten Länder Ihren Wohnsitz, haben Sie das Versicherungs-Wahlrecht. Das bedeutet konkret, dass Sie selbst entscheiden dürfen, in welchem Land Sie versichert sein möchten. In den ersten drei Monaten Ihrer neuen Tätigkeit können Sie entscheiden, ob Sie bei Ihrer bisherigen Versicherung bleiben oder in einen Schweizer Tarif wechseln möchten. Eine kleine Hürde gibt es allerdings, wenn Sie bei Ihrer bisherigen Versicherung bleiben möchten: Sie müssen in der Schweiz einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen und in diesem Ihre gültige Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland nachweisen. Tun Sie dies nicht, werden Sie nach drei Monaten einer Schweizer Versicherung zugewiesen und können dies auch nicht mehr revidieren.

Achtung: Geplante Be­handlungen nur im Heimatland voll erstattungs­fähig

Entscheiden Sie sich dafür, in Ihrem Heimatland versichert zu bleiben, greift dieser Schutz bei Notfällen natürlich auch in der Schweiz. Handelt es sich um einen Unfall, ist sowieso die UVG über den Arbeitgeber zuständig. Für geplante Behandlungen müssen Sie allerdings einen Arzt in Ihrem Heimatland aufsuchen. Ausnahmen bilden spezielle Auslands-Tarife sowie Versicherungen speziell für Grenzgänger, die in einigen Ländern zu haben sind. Diese garantieren vollwertige Behandlungsmöglichkeiten sowohl am Wohnort als auch am Arbeitsort, sind in der Regel aber kostspieliger als Versicherungen, die hauptsächlich in einem Land greifen.

Grenz­gänger aus anderen Ländern

Weniger Wahlfreiheit haben Grenz­gänger aus anderen Ländern. Für sie gibt es keine besonderen bilateralen Regelungen und dementsprechend sind diese im Rahmen des Erwerbsortsprinzips verpflichtet, sich bei einer Schweizer Krankenversicherung anzumelden. Hier gilt die Frist von drei Monaten ebenso wie für Zuwanderer.

Unfalldeckung über den Arbeit­geber: Auch für Grenz­gänger

In der Schweiz ist man automatisch über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert, sobald man für diesen mehr als acht Wochenstunden tätig ist. Dieser Unfallschutz gilt auch für Zuwanderer und Grenzgänger, unabhängig davon, wo die Personen ihren Hauptwohnsitz haben. Sie können also beruhigt zur Arbeit gehen und sind bei Unfällen bestens versichert, auch wenn Ihre eigentliche Krankenversicherung in einem anderen Land gilt. Dies gilt übrigens auch, wenn der Unfall ausserhalb der Arbeit passiert, denn in der Schweiz unterscheidet die Unfallversicherung nicht zwischen Arbeits- und Freizeitunfällen.

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So funktioniert die Kranken­versicherung in der Schweiz

Das Gesundheitssystem in der Schweiz gehört zu den fortschrittlichsten der Welt, ist aber nicht immer leicht zu durchschauen. Besonders, wenn man neu in der Schweiz ist, kann es durchaus verwirrend sein, sich bei den verschiedenen Versicherungen und Möglichkeiten zurechtzufinden.

Unter­scheidung zwischen Grund- und Zusatz­versicherung

In der Schweiz gibt es grundsätzlich zwei Stränge bei der Krankenversicherung. So sind alle Schweizerinnen und Schweizer unabhängig von Wohnort und Einkommen in der obligatorischen Grundversicherung versichert. Diese ist für alle verpflichtend und bietet identische Leistungen, egal, bei welchem Anbieter sie abgeschlossen wird. Durch die Versicherungspflicht bei den Versicherten gibt es auch eine Aufnahmepflicht bei den Anbietern der Grundversicherung: Jeder Anbieter, für den Sie sich interessieren, ist verpflichtet, Sie aufzunehmen. Sie können also ohne Druck frei auswählen und es besteht zu keiner Zeit das Risiko, nicht krankenversichert zu sein.

Anders ist dies bei den Zusatzversicherungen. Diese bieten die Möglichkeit, für einen regelmässigen Beitrag Kosten für Behandlungen zu übernehmen, die nicht in der Grundversicherung enthalten sind. Welche Behandlungen das sind, ist abhängig vom angebotenen Tarif. Es gibt Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen oder andere ambulante Eingriffe, für Komplementärmedizin, Spitalaufenthalte und einige andere Bereiche.

Leis­tungen der Grund­versicherung

Die obligatorische Grundversicherung soll die medizinische Basis-Versorgung aller Schweizerinnen und Schweizer sicherstellen, sodass jeder im Notfall und bei ernsthaften medizinischen Problemen Anspruch auf ärztliche Hilfe hat. Dementsprechend ist auch der Leistungskatalog gestaltet: Enthalten sind in erster Linie Behandlungen von ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen, also zum Beispiel der Arztbesuch bei einem grippalen Infekt oder die Versorgung einer Wunde. Auch Behandlungen aus dem Bereich der Naturmedizin oder der Gang zum Chiropraktiker sind in der Grundversicherung enthalten.

Nicht enthalten sind beispielsweise Hilfsmittel wie Brillen oder Kontaktlinsen, und auch den Gang zum Zahnarzt übernimmt die Grundversicherung nur in wenigen Fällen. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Versicherung eine Übersicht geben, welche Leistungen in der Grundversicherung enthalten sind.

Verschiedene Modelle der Grund­versicherung

In der Grundversicherung wird der Leistungskatalog gesetzlich festgelegt und nicht von den Anbietern selbst bestimmt. Dementsprechend enthalten alle Tarife dieselben Leistungen. Dennoch gibt es verschiedene Tarifmodelle, mit denen man eine günstigere Prämie erhalten kann. Diese unterscheiden sich nur in der Form der Leistungserbringung: Während Sie im Standard-Tarif die freie Arztwahl haben, sind Sie in HMO- und Hausarzt-Modellen dazu verpflichtet, bei Beschwerden zunächst eine bestimmte Praxis aufzusuchen. Telemedizin-Modelle beraten Sie erste telefonisch oder online, bevor Sie an eine geeignete Praxis überwiesen werden.

Die Franchise in der Grundversicherung

Während eine prozentuale Beteiligung, also der Selbstbehalt, auch den meisten Nicht-Schweizern ein Begriff ist, sieht dies bei der Franchise anders aus. Die Franchise ist nämlich kein prozentualer Anteil, sondern eine festgelegte Summe, die man pro Jahr für medizinische Behandlungen zunächst selbst bezahlen muss, bevor die Grundversicherung einspringt. Die Standard-Franchise beträgt 300 Franken, in vielen Versicherungen können Sie aber auch andere Franchise-Stufen wählen. Zur Wahl stehen auch 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken. Je höher die gewählte Franchise ist, desto günstiger wird die monatliche Prämie für die Versicherung.

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So finden Sie die beste Grund­versicherung

Im Prinzip können Sie bei der Wahl der Grundversicherung nur wenig falsch machen, schliesslich sind die Leistungen bei allen Anbietern identisch. Es gibt allerdings einige Unterschiede in der Preisgestaltung, auf die Sie mit einer geschickten Auswahl durchaus Einfluss nehmen können. Legen Sie am besten zunächst fest, welches Tarifmodell Ihnen am meisten zusagt und welche Franchise-Stufe Sie wählen möchten. Gehen Sie nur selten zum Arzt, kann die Wahl einer hohen Franchise Ihre Versicherungskosten deutlich senken.

Vergleichen Sie mit diesen festgelegten Werten im Anschluss die Tarife, die Ihnen in Ihrem Wohnkanton zur Verfügung stehen. Wenn Ihnen ein bestimmter Service wichtig ist oder Sie Wert auf eine besonders schnelle Bearbeitung Ihrer Anträge legen, können Sie bei der Auswahl zusätzlich Test heranziehen, die diese Kriterien untersucht haben.

So funktionieren Zusatz­versicherungen

Mit einer Zusatzversicherung erhalten Sie Anspruch auf die Kostenerstattung von Leistungen, die die Grundversicherung nicht übernimmt. Welche das sind, ist vom gewählten Tarif abhängig: Es gibt Tarife für Alternativ- und Komplementärmedizin ebenso wie Tarife, die sich an den Kosten einer Sehhilfe und anderer Hilfsmittel beteiligen. Besonders beliebt sind in der Schweiz auch Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen. Neben ambulanter Versorgung gibt es auch Tarife für die Behandlung im Spital. Diese garantieren Ihnen zum Beispiel die freie Arztwahl im Spital und die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer.

Im Gegensatz zur Grundversicherung besteht in den Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht. Bei älteren und vorerkrankten Menschen kann es deshalb passieren, dass die Versicherung eine bestimmte Diagnose von den zu erstattenden Leistungen ausschliesst, Sie eine sehr hohe Prämie zahlen müssten oder die Versicherung Ihre Aufnahme sogar ganz verweigert. Sind Sie neu in der Schweiz und möchten eine Zusatzversicherung abschliessen, sollten Sie das deshalb so früh wie möglich tun. Je jünger und gesünder Sie in den Tarif eintreten, desto besser sind die Konditionen, die Ihnen angeboten werden

Zusatz­versicherung: Was Sie wirklich brauchen

Sind Sie dauerhaft in die Schweiz gezogen oder haben Sie sich als Grenzgänger für die Schweizer Krankenversicherung entschieden, können Sie auch Zusatzversicherungen in der Schweiz abschliessen. Welche Tarife Ihnen dabei am meisten nutzen, ist vor allem von Ihrem Bedarf und Ihren Gewohnheiten abhängig. Möchten Sie im Spital die freie Wahl haben und bestmöglich untergebracht sein, empfiehlt sich eine private Spitalversicherung. Gehen Sie häufig zum Heilpraktiker oder nutzen Angebote zur Prävention, kann eine ambulante Zusatzversicherung die richtige Wahl sein.

Zwei Tarife empfehlen wir allerdings jedem: Zum einen ist eine Zusatzversicherung für Hilfsmittel und Sehhilfen fast immer eine gute Wahl, denn gerade eine Sehhilfe braucht fast jeder im Laufe seines Lebens. Zudem können Brillen, aber auch andere medizinische Hilfsmittel schnell sehr teuer werden, handelt es sich doch schliesslich um medizinische Ausstattung mit hohen Ansprüchen an Qualität und Verarbeitung.

Zum anderen sollten Sie in jedem Fall für eine finanzielle Unterstützung bei zahnmedizinischen Behandlungen sorgen. Denn die Übernahme von Zahnarztkosten durch die Grundversicherung ist sehr unwahrscheinlich: Lediglich, wenn bei Ihnen eine Zahnbehandlung im Rahmen einer anderen schweren Erkrankung nötig wird (zum Beispiel in Folge einer Chemotherapie) oder eine schwere Erkrankung direkt Ihren Kauapparat betrifft, übernimmt die Grundversicherung die Kosten für die Behandlung. Besonders wichtig ist eine Zahnzusatzversicherung für Familien mit Kindern: Nicht nur sind bei Kindern regelmässige Kontrollen besonders wichtig, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine kieferorthopädische Behandlung nötig wird, ist deutlich erhöht. In der Schweiz entsteht bei etwa 50 Prozent aller Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr die Notwendigkeit einer Korrektur der Zahnstellung, etwa in Form einer Zahnspange.

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