Für viele ein wichtiges Ziel im Leben: Das Wohnen in der eigenen Immobilie, mit Garten, Garage und viel Platz für die Familie. Doch mit dem Besitz steigen auch die Sorgen: Was mache ich, wenn etwas kaputtgeht, ein Rohr platzt, ein schweres Unwetter passiert? Um nachts ruhig schlafen zu können und für den schlimmsten Fall abgesichert zu sein, muss die passende Versicherung her.
Welche es gibt, welche Sie unbedingt brauchen und auf welche Versicherung Sie getrost verzichten können, hat Versicherung Schweiz für Sie zusammengefasst.
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Gebäudeversicherung
Die wohl wichtigste Versicherung für alle Hausbesitzer, auf die Sie keinesfalls verzichten sollten. In den meisten Kantonen ist diese Versicherung obligatorisch für alle Hausbesitzer. Ausnahmen bilden lediglich die Kantone Appenzell Innerrhoden, Tessin, Genf, Uri, Wallis, Schwyz und Obwalden. Hier sind private Versicherer für die Gebäudeversicherung zuständig.
Die Gebäudeversicherung schützt vor Schäden durch Feuer, Wasser und Elementargefahren (z.B. Sturmschäden) sowie auf Wunsch vor Glasbruch und Diebstahl. Sie gilt für das Gebäude selbst und bauliche Elemente wie Türen und Fenster, nicht jedoch für das Mobiliar. Auch der Garten ist nicht automatisch mitversichert, eventuell benötigen Sie hierfür eine Umgebungsversicherung.
Haftpflicht- und Gebäudehaftpflichtversicherung
Fast jeder Schweizer hat ohnehin eine – die Privathaftpflichtversicherung. Auch Wohneigentümer schützt diese vor Schäden, die an einer dritten Person oder deren Eigentum entstehen, etwa wenn sich ein Dachziegel löst und das Auto des Nachbarn beschädigt.
Doch Achtung: Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nur, wenn Ihr Eigentum ein von Ihnen bewohntes Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus mit maximal drei Wohnungen ist, von denen Sie selbst mindestens eine bewohnen.
Ist Ihre Immobilie grösser oder sind Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft, sollten Sie unbedingt eine gesonderte Gebäudehaftpflichtversicherung abschliessen. Nur diese schützt Sie bei Forderungen, die infolge eines durch Ihre Immobilie entstandenen Schadens gestellt werden.
Umgebungsversicherung
Interessant für Hausbesitzer, die Ihren Garten gern mit teuren baulichen Elementen ausstatten. Schäden am Haus, die z.B. durch einen Baum aus Ihrem Garten entstehen, zahlt die Gebäudeversicherung, für Schäden an Gartenmöbeln und Pflanzgefässen können Sie Ihre Hausratversicherung beanspruchen. Nicht abgesichert sind allerdings bauliche Elemente in Ihrem Garten, z.B. ein teures Gartenhäuschen oder der frisch angelegte Spielplatz für die Kinder. Auch ein beschädigter Gartenzaun ist meist ein Fall für die Umgebungsversicherung.
Ob eine Umgebungsversicherung nützlich ist, kommt auf den Einzelfall an – je mehr teure Elemente Sie in Ihrem Garten platzieren, umso sinnvoller ist der Abschluss einer solchen Versicherung. Für einen kleinen Vorgarten ist eine Umgebungsversicherung meist nicht notwendig.
Gebäudewasserversicherung
Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden auf, die durch Hochwasser oder eine Überschwemmung entstanden sind, nicht jedoch für Wasserschäden anderer Art. Kaputte Rohrleitungen oder ein undichtes Dach sind deshalb ein Fall für die Gebäudewasserversicherung. Sie ist für Wasserschäden zuständig, die nicht durch höhere Gewalt entstanden sind.Welche Versicherung für einen Wasserschaden aufkommt, wird immer im Einzelfall geprüft.
Die Gebäudewasserversicherung ist freiwillig, lohnt sich aber in den meisten Fällen – besonders Besitzer älterer Immobilien tun gut daran, eine solche Versicherung abzuschliessen.
Erdbebenversicherung
Auch wenn in der Schweiz Erdbeben eine Seltenheit sind, können Sie doch zu grösseren Schäden führen. Bereits kleine Erschütterungen können z.B. für Risse in der Hauswand sorgen oder die Statik des Gebäudes beeinträchtigen. Eine Erdbebenversicherung deckt Schäden am Eigenheim und am Mobiliar, die infolge eines Erdbebens entstanden sind. Dazu gehören:
- Wiederherstellungsmassnahmen am Gebäude
- Aufräum- und Erdbewegungskosten
- Sofortmassnahmen und zusätzliche Kosten für die Lebenshaltung
- Kosten für Experten und Notreparaturen
- Mietertragsausfälle
In Kantonen mit obligatorischer Gebäudeversicherung greift der „Schweizerische Pool für Erdbebendeckung“, der im Fall eines Erdbebens bis zu zwei Milliarden Franken zur Verfügung stellt. Dies stellt zwar einen gewissen Schutz dar, bei einem Erdbeben von grösserem Ausmass dürfte dieser Schutz aber bei Weitem nicht ausreichen.
Wenn Sie in einem Kanton ohne obligatorische Gebäudeversicherung leben oder sich zusätzlich gegen Erdbeben absichern möchten, kommt eine Erdbebenversicherung für Sie infrage. Interessant ist dieser Schutz vor allem bei älteren Wohnhäusern, bei deren Bau nicht oder nur unzureichend auf Erdbebenschutz geachtet wurde. In einigen Kantonen ist erdbebensicheres Bauen seit einigen Jahren Pflicht, hier macht eine Erdbebenversicherung besonders bei neu gebauten Immobilien wenig Sinn.
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung ist sowohl für Eigentümer als auch für Mieter einer Immobilie sinnvoll. Sie deckt Schäden an allen beweglichen Teilen eines Haushalts, die nicht baulich mit dem Haus verbunden sind, wie etwa Möbel, persönliche Gegenstände oder Haushaltsgeräte. Erstattet werden Schäden durch Feuer, Wasser, andere Elementarschäden, Glasbruch sowie Diebstahl.
Achten Sie bei der Hausratversicherung unbedingt auf die Deckungssumme – diese sollte in etwa dem Wert Ihres Hausrats entsprechen, damit Sie im Schadensfall nicht einen hohen Eigenanteil bezahlen müssen. Passen Sie die Deckungssumme bei grösseren Neuanschaffungen auch unbedingt an und bewahren Sie für alle Fälle Kaufbelege auf, die Anschaffung und Wert Ihres Hausrats dokumentieren.
Eine Hausratversicherung ist für jeden sinnvoll, unbedingt notwendig ist sie, wenn Sie Wertgegenstände oder teure Elektronik im Haus haben. In den Kantonen Waadt, Niwalden, Freiburg und Jura ist eine Hausratversicherung sogar obligatorisch.
Wertvolle Kunstgegenstände, Schmuck und Bargeld sind oft nur bis zu einer gewissen Summe mitversichert. Hier bietet sich eine Zusatzversicherung für Kunstgegenstände oder kostbaren Schmuck an.
Glasbruchversicherung
Die Glasbruchversicherung ist in manchen Fällen Teil der Hausratversicherung, in anderen Fällen kann Sie als Bestandteil der Gebäudeversicherung ergänzt werden. Unterschieden wird zwischen Gebäudeverglasung (z.B. Fenster) und Mobiliarverglasung (z.B. Glastische). In manchen Fällen greift je nach Schaden die eine oder andere Versicherung – sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Versicherer.
Rechtsschutzversicherung
Bei Streit mit den Nachbarn oder den Ämtern kann eine Rechtsschutzversicherung guten Schutz bieten. Besonders empfehlenswert ist sie für Vermieter, die sich mit einer solchen Versicherung vor Kosten schützen können, die im Rahmen juristischer Auseinandersetzungen mit den Mietern entstehen können. Einige Versicherer bieten Komplettpakete für alle Eventualitäten an, andere bieten spezielle Vermieter-Rechtsschutzversicherungen an.
Unser Fazit
Welche Versicherung für Sie obligatorisch ist und welche Sie zusätzlich abschliessen sollten, lässt sich nicht mit einem Satz beantworten. Verschiedene Faktoren wie die Grösse Ihrer Immobilie, Ihr Wohnort und auch Ihr Mobiliar haben massgeblich Einfluss auf die für Sie beste Versicherungslösung. Wir empfehlen Ihnen deshalb unseren grossen Vergleich der Versicherungslösungen für Immobilien 2025. Hier erfahren Sie schnell und einfach, welche Versicherung für Ihr Eigenheim die richtige ist.
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.nzz.ch – Mein Haus, mein Garten, meine Versicherung
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