Die Spitalzusatzversicherung Allgemeine Abteilung ganze Schweiz
In der Schweiz gibt es vier unterschiedliche Spitalzusatzversicherungen (stationäre Krankenzusatzversicherungen). Die allgemeine Spitalabteilung ist eine davon. Weitere sind die private, halbprivate und die Flex-Versicherung. Unter diesen Zusatzversicherungen ist die „allgemeine Spitalabteilung“ am preiswertesten. Wegen der enthaltenen Leistungen wird dafür seltener auch der Name „kleine Deckung“ verwendet.
So funktioniert die Spitalzusatzversicherung Allgemeine Abteilung
Die entscheidende Leistung der Zusatzversicherung ist, dass Sie den Versicherten die freie Wahl des Spitals für Behandlungen in Einrichtungen ausserhalb des eigenen Wohnkantons anbietet. Zum Vergleich: Sofern es sich nicht um einen medizinischen Notfall handelt, zahlt die Grundversicherung in einer solchen Situation nur die im Wohnkanton vorgesehene Pauschale. Eventuelle Differenzen übernimmt die Zusatzversicherung.
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Kosten der allgemeinen Spitalzusatzversicherung
Die Prämien für die Spitalzusatzversicherung Allgemeine Abteilung sind relativ niedrig, sie variieren jedoch nach Anbieter und dem Alter der versicherten Person. Für Kinder betragen die monatlichen Beiträge etwa einen Franken, 60-Jährige zahlen im gleichen Zeitraum fünf bis 20 Franken. Damit ist diese Variante deutlich günstiger als die privaten oder halbprivaten Spitalversicherungen. Folglich sind die Mehrleistungen mit dieser Option im Vergleich zur Grundversicherung gering.
Spitalversicherungen Allgemein der Schweizer Krankenkassen
Vivacare
Spital allgemein
CSS
Spitalversicherung myFlex – Economy
Aquilana
Spitalpflege (SV/A)
Visana
Spital allgemein
Sana24
Spital allgemein
Sanitas
Hospital Standard Liberty
CONCORDIA
Spitalversicherung ALLGEMEIN
d'Entremont
Global CMVEO Niveau 1
Leistungen der Grundversicherung im Spital
Im eigenen Wohnkanton: Teil der Spitalkosten durch Grundversicherung abgedeckt
Im Prinzip sind die Kosten für eine Behandlung und den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung über die Grundversicherung abgedeckt. Die Patienten sind jedoch verpflichtet, ein Spital aus der vorgegebenen Kantonsliste zu wählen. Sollte ein Spitalaufenthalt in einem anderen Kanton als dem des Wohnortes nötig werden, schränkt die Grundversicherung die Leistungen ein: Es wird höchstens die Pauschale aus dem Wohnkanton gezahlt.
Spitalkosten ausserhalb des eigenen Wohnkantons
Ausgenommen sind Behandlungen in Notfällen und Therapien, die im Wohnkanton nicht durchführbar sind. In diesen Fällen werden sämtliche Kosten erstattet.
Wer das Spital bei einem Krankenhaus-Aufenthalt frei wählen und dabei auch auf Spitäler ausserhalb des eigenen Wohnkantons zurückgreifen möchte, für den eignet sich die Spitalversicherung Allgemeine Abteilung. Die Grundversicherung bezahlt in diesem Fall die Pauschale, die der Eingriff im Wohnkanton gekostet hätte - die Spitalversicherung erstattet den Rest.
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Was Sie vor dem Abschluss einer Spitalzusatzversicherung beachten sollten
Ein wichtiger Hinweis, den Sie vor dem Abschluss einer Spitalversicherung beachten sollten - egal für welche Variante Sie sich entscheiden: Eine neue Krankenversicherung ist nicht verpflichtet, Sie aufzunehmen, sofern es sich dabei um eine Zusatzversicherung handelt. Das gilt auch für die Option der allgemeinen Abteilung. Holen Sie sich deshalb unbedingt die Aufnahmebestätigung von Ihrer neuen Versicherung ein, wenn Sie einen Zusatzversicherungswechsel planen. Niemand möchte von unvorhergesehen Kosten überrascht werden.
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