Nach­versicherungs­bestätigung

Nach­versicherungs­bestätigung für Ihren Kranken­kassen­wechsel

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Was ist eine Nach­versicherungs­bestätigung (NVB)?

Bei jedem Versicherungswechsel ist die Nachversicherungsbestätigung (NVB) zwingend notwendig. Doch manchmal wirft Ihr Einsatz Fragen auf. Wer ist für ihre Ausstellung verantwortlich und was gilt es zu beachten?

Die NVB ist bei jedem Wechsel in der Grundversicherung vorgeschrieben. Alle in der Schweiz gemeldeten Personen sind versicherungspflichtig, wobei die Krankenversicherung eine permanente Versicherungsdeckung sicherstellen muss. Die NVB dient als Nachweis, dass bei einer Kündigung die Grundversicherung lückenlos von einem neuen Versicherer übernommen wird. Ein Austausch der NVB erfolgt in der Regel für den Versicherungsnehmer völlig automatisch, denn der neue Krankenversicherer ist verpflichtet dem Vorversicherer den Wechsel der Grundversicherung zu bestätigen. Gelegentlich kann es passieren, dass die Nachversicherungsbestätigung nicht fristgerecht zum Ende des Jahres beim Vorversicherer eintrifft. In solchen Fällen kann der Versicherte erst nach dem Folgemonat wechseln.

Umzug ins Ausland: Brauche ich eine Nach­versicherungs­bestätigung?

Es gilt: Mit der Abmeldung der Wohnsitzgemeinde und dem Wegzug aus der Schweiz endet auch die Schweizer Krankenversicherung. Es bestehen weder Rechte noch Pflichten nach diesem Zeitpunkt im KVG (obligatorische Grundversicherung) versichert zu sein. Selbiges trifft auch auf Zusatzversicherungen zu. In diesen Fällen greift die internationale Krankenversicherung.

Um diese Art der Kündigung durchzuführen, muss die Abmeldebestätigung der letzten Wohngemeinde dem Kündigungsschreiben an die Versicherung beigelegt werden. Steht Ihr Umzug fest, sollten Sie diesen frühzeitig bei Ihrer Krankenversicherung melden. So erhalten Sie die nötigen Bestätigungen rechtzeitig, die Sie im Ausland für eine Neuversicherung und die Anrechnung alter Versicherungszeiten brauchen.

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