Wie und wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Ob aufgrund steigender Prämien oder weil Sie mit dem Service Ihres aktuellen Versicherers nicht zufrieden sind – in manchen Fällen ist der Wechsel der Krankenkasse unumgänglich. Die gute Nachricht dabei ist, in der Schweiz ist ein Krankenkassenwechsel unkompliziert möglich. Allerdings müssen, je nachdem ob es sich um die Grund- oder eine Zusatzversicherung handelt, unterschiedliche Bestimmungen eingehalten werden:
Grundversicherung wechseln
Die Grundversicherung kann (bis auf wenige Sonderfälle) jährlich zum neuen Kalenderjahr gewechselt werden. Kündigungsfrist ist der letzte Arbeitstag im November, sodass Ihr Kündigungsschreiben in der Regel bis zum 30. November bei Ihrem jetzigen Versicherer vorliegen muss.
Zusatzversicherung wechseln
Die Kündigungsfristen von Zusatzversicherungen sind nicht einheitlich geregelt und können daher variieren. Zudem sind Zusatzversicherer nicht verpflichtet Versicherte aufzunehmen, weswegen man vor der Kündigung die Aufnahmebestätigung des neuen Anbieters abwarten sollte.
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Was Sie bei einem Krankenkassenwechsel beachten sollten
Möchte man die Krankenkasse wechseln, sollte man sich im Vorfeld ausreichend Zeit nehmen bzw. beraten lassen, um ein passendes neues Angebot zu ermitteln.
Kann man einfach zur besten Krankenkasse wechseln?
Beim Versicherungswechsel spielen verschiedene Faktoren eine Rolle – je nachdem, ob man die Grund- oder eine Zusatzversicherung wechseln möchte. So sind die Leistungen der Grundversicherung dem Gesetz nach für alle Versicherten identisch. Allerdings können Anbieter, Versicherungsmodell und Franchise beliebig gewählt werden, was – ebenso wie der Wohnkanton – Einfluss auf die Höhe der monatlichen Prämie hat. Möchte man die Krankenkasse wechseln, sollte man sich also Gedanken machen, wie die obligatorische Krankenversicherung bei einem neuen Anbieter gestaltet werden soll.
Im Bereich der Zusatzversicherung ist dies umso wichtiger. Möchte man hier eine Police bei einem neuen Anbieter abschliessen, sollte man einen genauen Blick auf die Leistungen werfen. Im Vergleich zur Grundversicherung können diese nämlich vom Versicherer selbst festgelegt werden – ebenso wie die monatliche Prämien. Um nach einem Krankenkassenwechsel also nicht von Leistungseinbussen oder einer hohen Prämie überrascht zu werden, sollte man ausreichend Zeit für einen Zusatzversicherungs-Vergleich einplanen.
Wenn Sie darüber nachdenken, die Krankenkasse zu wechseln, sollten Sie regelmässig alle drei bis vier Jahre einen Versicherungsvergleich einholen. Natürlich ist der Wechsel einer Krankenkasse immer dann sinnvoll, wenn eine andere Kasse günstigere Prämien anbietet. Haben Sie zum Beispiel heute eine günstige Krankenversicherung abgeschlossen, kann dies in wenigen Jahren schon anders aussehen. Durch regelmässige Vergleiche können Sie hohe Beträge sparen.
Wann ist der passende Zeitpunkt für einen Versicherungswechsel?
Die Grundversicherung kann mit einem entsprechenden Kündigungsschreiben zum Jahresende gekündigt und der Anbieter bzw. das Versicherungsmodell gewechselt werden. Kündigungsfrist ist dabei der 30. November (bzw. der letzte Arbeitstag im November). Möchte man die Zusatzversicherung wechseln, gestaltet sich dies anders: Es gibt keine einheitliche Frist zur Kündigung einer Zusatzversicherung. Allerdings laufen die meisten Policen auf Ende Jahr aus, sodass das Kündigungsschreiben in der Regel zum 30. September vorliegen muss. Zu beachten ist dabei allerdings die jeweilige Vertragslaufzeit.
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Wechselservice anfordernWechsel der Krankenkasse in der Grundversicherung
Die Kosten des Gesundheitswesens sind in der Schweiz sehr hoch. Dadurch haben Sie gleichzeitig jedoch die Garantie, eine gute medizinische Versorgung zu erhalten – denn darauf hat jede Person, die in der Schweiz wohnt, einen Anspruch. Durch das am 18. März 1994 in Kraft getretene Krankenversicherungsgesetz wurde die Grundversorgung für jeden Bewohner der Schweiz zur Pflicht. Ziel war, alle Bevölkerungsschichten der Schweiz bei Eintritt eines Krankheitsfalls finanziell abzusichern. Somit ist es nicht möglich, die Grundversicherung zu kündigen und danach keinen Wechsel zu einer anderen Kasse vorzunehmen – eine Kündigung der Grundversorgung setzt innerhalb der Schweiz immer einen Wechsel zu einer anderen Kasse voraus. Im Bereich der Zusatzversicherung gestaltet sich dies anders.
Mit einem Krankenkassenwechsel zur besten Grundversicherung
In der Schweiz werden viele verschiedene Krankenversicherungen angeboten, wodurch die Wahl der richtigen Krankenkasse schwierig wird. Versicherte sollten sich zunächst darüber im Klaren sein, was sie wünschen und welche Bedürfnisse sie haben. Überlegen Sie sich also, wie häufig Sie beispielsweise zum Arzt gehen, wie oft Sie krank werden und Leistungen in Anspruch nehmen. Prüfen Sie davon ausgehend die unterschiedlichen Versicherungsmodelle und fragen Sie sich auch, ob sich für Sie eine Erhöhung oder eine Senkung der Franchise lohnt. Eine Versicherung bezahlt nur die Gesundheitskosten, welche den Betrag der Franchise übersteigen. Sowohl bei der Franchise als auch bei den unterschiedlichen Grundversicherungsmodellen der einzelnen Krankenkassen sind grosse Ersparnisse möglich.
Haben Sie Ihre Bedürfnisse analysiert und sind sich sicher, was für Sie in Frage kommt, sollten Sie sich die Angebote mehrerer Krankenkassen anschauen. Ein Vergleich der verschiedenen Offerten lohnt sich immer. Wichtig dabei ist, dass Sie auf jeden Fall weiter gut und passend zu Ihrer individuellen Situation versichert sind.
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Wechsel der Krankenkasse in der Zusatzversicherung
Wer die Krankenkasse in der Zusatzversicherung wechseln möchte, sollte sich unbedingt bereits frühzeitig darum kümmern. Zum einen haben die meisten Policen nämlich eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten, zum anderen sollte man bei der Kündigung bereits über eine Aufnahmebestätigung von der neuen Krankenkasse verfügen. Zusatzversicherer sind nämlich nicht verpflichtet, Versicherte aufzunehmen und können diese, z.B. aufgrund eines unzureichenden Gesundheitszeugnisses, ausschliessen. Um also nicht Gefahr zu laufen, letztlich ohne den Schutz einer Zusatzversicherung dazustehen, sollte man vor der Kündigung der bestehenden Police immer eine schriftliche Zusicherung der neuen Krankenkasse haben.
Alle Infos rund um den Wechsel einer Zusatzversicherung haben wir hier ausführlich für Sie zusammengestellt.
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