Was ist eine Bauwesenversicherung?
Die Tätigkeit als Bauherr erfordert viel Aufmerksamkeit. Ausser auf die Handwerker muss der Bauherr seine Aufmerksamkeit auch auf die Absicherung seines Vorhabens durch die passenden Versicherungspolicen richten. Bei Renovierung, Umbau oder Neubau sind unvorhersehbare Zwischenfälle an der Tagesordnung. Eine Bauwesenversicherung schützt vor den Kosten eines Schadens, die beträchtlich sein können. Nicht selten geschieht es, dass eine Baugrube voll Wasser läuft, dass der Rohbau von Vandalismusschäden betroffen ist oder dass statische Probleme auftreten, die kostspielige Massnahmen nach sich ziehen und den Baufortschritt gefährden. In solchen Fällen profitieren Sie von einer Bauwesenversicherung. Sie kann für die Dauer der Baumassnahme abgeschlossen werden.
Die Bauwesenversicherung, vergleichbar mit einer Kaskoversicherung, deckt Zerstörung und Beschädigung des Gebäudes während der Bauzeit. Auch bei unvorhergesehenen Bauunfällen und anderen Widrigkeiten, Ärgernissen und Katastrophen greift der Schutz.
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Die Leistungen der Bauwesenversicherung
Der Geltungsbereich einer Bauwesenversicherung ist eindeutig definiert: Sie ist ausschliesslich am Ort der Baustelle gültig. Dieser muss in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegen. Die gebotenen Leistungen können hingegen – je nach abgeschlossenen Zusatzversicherungen – variieren:
1. Versicherte Personen: Bauherr & Bauunternehmer
Der Eigentümer des Bauwerks, der Bauherr also, ist die zentrale Person. Wenn Schäden am Bauwerk entstehen oder es gar zerstört wird, kommt die Versicherung für die Kosten der Wiederherstellung auf. Dabei zählt der Zustand des Bauwerks direkt vor dem Eintreten der Gefahr. Die Bauwesenversicherung umfasst auch alle Unternehmen, die am Bau beteiligt sind sowie deren Mitarbeiter. Im Wesentlichen sind das: Bauhandwerker, Bauingenieure, Architekten. Planungsfehler eines Architekten oder Bauingenieurs sowie Fehler bei der statischen Berechnung können im Baugewerbe schwerwiegende Auswirkungen haben.
Wenn beispielsweise eine Decke einstürzt, können erhebliche materielle Schäden und auch Personenschäden die Folge sein. Zwar ist zunächst die Berufshaftpflicht der Verantwortlichen zuständig. Diese deckt jedoch nicht alle Bauunfälle. Noch dazu reicht die versicherte Schadenshöhe, die Garantiesumme, bei grossen Baustellen möglicherweise nicht aus, um alle entstandenen Schäden zu begleichen. Diese Lücke in der Absicherung wird von der Bauwesenversicherung geschlossen.
Für Bauhandwerksunternehmer und Bauunternehmer ist die Bauwesenversicherung wichtig, weil sie das volle Risiko für die Ausführung ihrer erbrachten Leistungen tragen. Für Beschädigungen oder die Zerstörung ihrer Arbeit am Bau müssen sie selbst eintreten, ausser wenn sie Andere dafür haftbar machen können. Das gilt bis zum Moment der Bauabnahme durch den Bauherrn.
2. Die versicherte Sache
Das versicherte Bauwerk ist in der Police beschrieben. Dazu gehören alle Bauteile und Baustoffe. Versicherbar ist zum einen die Errichtung von Hochbauten. Das sind beispielsweise Schulen, Kirchen, Bibliotheken, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Türme etc. Auch entstehende Tiefbauten sind in der Bauwesenversicherung versicherbar: Strassen, Kanalisation, Tunnel, Brücken, Staumauern, Schienenanlagen u.Ä.
Der Bauherr schliesst normalerweise die Bauwesenversicherung ab. Deshalb zahlt er auch die Prämie an die Versicherungsgesellschaft. Da aber auch die Unternehmen, die am Bau beteiligt sind, von der Versicherung profitieren, beteiligen sie sich üblicherweise an den Kosten. Bei der Auftragsvergabe wird meistens vereinbart, dass die am Bau arbeitenden Unternehmer dem Bauherrn einen Teil der Prämienkosten erstatten. Je nachdem, wie gross ihr Anteil am Bauvolumen ist, wird die Höhe dieser Beteiligung ermittelt und festgelegt.
Was kostet eine Bauwesenversicherung?
Die Höhe der Prämien wird von diesen Gegebenheiten und Bedingungen beeinflusst:
- Art des Bauwerks (Hoch- oder Tiefbau)
- Höhe der Bausumme (Versicherungssumme)
- Art des Bauvorhabens (Neubau, Renovierung, Instandsetzung usw.)
Eine Faustregel für die Prämienermittlung besagt, dass beim Hochbau ungefähr 2 Promille der Versicherungssumme anzusetzen sind, beim Tiefbau sind es 3 bis 7 Promille.
Rechenbeispiel Einfamilienhaus
Bei einer Bausumme (= Versicherungssumme) von 700’000 Franken beläuft sich die Prämie auf 1’400 Franken (entspricht 2 Promille von 700’000 Franken). Die Prämie wird in der Regel als einmalige Prämie bei Versicherungsabschluss erhoben. Nach Fertigstellung des Bauwerks, wenn die endgültige Bausumme feststeht, werden entsprechend Korrekturen berechnet und vorgenommen.
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Eine Bauwesenversicherung abschliessen
Zwei Faktoren sind bei der Auswahl der passenden Bauwesenversicherung für Ihr Bauvorhaben besonders wichtig: Die Versicherungssumme sowie die gebotenen Versicherungsleistungen. Beide sollten bestmöglich auf Ihr Bauprojekt abgestimmt sein, um ausreichenden Schutz während der Bauphase zu bieten:
1. Versicherungssumme
In der Bauwesenversicherung als einer Vollwertversicherung sind die Kosten abgesichert, die dazu ausreichen, ein vollständiges zerstörtes Bauwerk wiederherzustellen. Deshalb muss die Versicherungssumme dem Ersatzwert des Bauwerks entsprechen. Die Versicherungsgesellschaft schätzt beim Abschluss des Vertrages eine provisorische Versicherungssumme, denn vor Baubeginn steht der genaue Wert noch nicht fest. Die Schätzung beruht auf den bekannten geschätzten Kosten für die Bauleistungen.
Die monatliche Prämie ist abhängig von der provisorischen Versicherungssumme
Anhand der provisorischen Versicherungssumme wird die Höhe der Prämie berechnet. Diese ist für die gesamte Bauzeit gültig. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die endgültige Versicherungssumme festgestellt. In die Berechnung geht der Wert aller für den Bau erbrachten Leistungen ein. Meist ergibt sich eine Differenz zu den geschätzten Kosten:
- Waren die tatsächlichen Kosten niedriger als geschätzt, erwartet den Versicherten eine Rückerstattung.
- Sind sie höher als geschätzt, wird der Bauherr eine Prämiennachforderung erhalten.
2. Versicherungsleistung
Die Versicherungsleistung soll den Vermögensbedarf für die Wiederherstellung des Baustands bereitstellen. Eine Bauwesenversicherung versichert die Summe, die für die Wiederherstellung des beschädigten oder zerstörten Bauwerks benötigt wird. Dabei orientiert sie sich am Baustand unmittelbar vor dem Schadenseintritt. Allerdings leistet sie nicht, wenn die Haftpflichtversicherung des für den Schaden Verantwortlichen eintritt.
Das bedeutet im Einzelnen:
- Wenn die Haftpflichtversicherung den Schaden komplett übernimmt, zahlt die Bauwesenversicherung nichts. Begleicht die Haftpflichtversicherung nur einen Teil des Schadens, kommt die Bauwesenversicherung für den anderen Teil auf.
- Die Bauwesenversicherung deckt den ganzen Schaden nur dann, wenn keine Haftpflichtversicherung dafür aufkommt.
- Im Streitfall, wenn nicht eindeutig ist, wem die Haftung obliegt, leistet die Bauwesenversicherung einen Vorschuss, der den gesamten Schaden zunächst deckt. Damit ist gewährleistet, dass die Bauarbeiten fortschreiten können, auch wenn die Haftungsfrage noch nicht geklärt ist. Der Zeitplan für die Fertigstellung des Bauwerks ist damit nicht gefährdet. Wenn sich später herausstellt, dass andere Versicherungsgesellschaften, Unternehmen oder Personen haftbar zu machen sind, wird der Bauwesenversicherer diese in Regress nehmen.
Auf einer Baustelle können schnell kostenintensive Schäden entstehen. Dafür werden Sie in jedem Fall haftbar gemacht, auch wenn Sie nicht der Verursacher des Schadens sind oder wenn der Schuldige unerkannt bleibt. In diesen Fällen lohnt sich eine Bauwesenversicherung. Welche Police die passende für Ihr Bauwerk ist, erfahren Sie in einem Angebot der Schweizer Bauwesenversicherungen
Was deckt die Bauwesenversicherung ab?
Die Bauwesenversicherung ist gewissermassen eine Rundumversicherung, vergleichbar mit der Kaskoversicherung für Automobile. Sie versichert das Bauwerk und alle dazugehörigen Baustoffe und Bauteile gegen Beschädigung und Zerstörung während der Bauzeit. Das gilt prinzipiell für alle Gefahren, die Ursache für eine Beschädigung oder Zerstörung sein können. Gegen Diebstahl sind auch bereits eingebaute Bauteile versichert. Ausgenommen sind lediglich Gefahren, die laut den AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossene Risiken in der Bauwesenversicherung
- Die Schäden am Bauwerk, für die eine andere Person haftbar ist und deren Haftpflichtversicherung diesen Schaden als gedeckt akzeptiert, sind nicht von der Bauwesenversicherung gedeckt. Falls es zu Streitigkeiten über die Schuldfrage und die Haftung kommt, tritt die Bauwesenversicherung mit einem Vorschuss ein. So müssen die Bautätigkeiten nicht unterbrochen werden.
- Schäden am Bauwerk, die beispielsweise bei Bautätigkeit während Frosttagen im Winter entstehen, also durch normale Witterungseinflüsse, sind nicht gedeckt.
- Mängel an Bauteilen oder mangelhafte Arbeitsausführung am betreffenden Bauwerk sind keine eigentlichen Schäden im Sinne der Bauwesenversicherung. Dafür muss das verantwortliche Unternehmen haften. Wenn diese Mängel allerdings zu einem Bau-Unfall führen, bei dem das Bauwerk beschädigt oder zerstört wird, tritt die Versicherung ein. Besteht keine Bauwesenversicherung, muss der Bauherr versuchen, sich direkt mit dem Verantwortlichen zu einigen.
- Schönheitsfehler sind ebenfalls keine versicherten Risiken im Sinne der Bauwesenversicherung. Bei solchen Mängeln muss der Bauherr direkt die Verantwortlichen kontaktieren, um eine Lösung zu finden.
Häufig abgeschlossene Zusatzversicherungen zur Bauwesenversicherung
Das Angebot für Zusatzversicherungen, die gemeinsam mit der Bauwesenversicherung abgeschlossen werden können, ist gross. Dies sind die zwei wichtigsten:
- Zusatzversicherung für Schalung und Gerüst
- Zusatzversicherung für Zerstörung und Beschädigung von Baugeräten, -werkzeugen und -maschinen bei Bauunfällen
Fünf Tipps für den Abschluss einer Bauwesenversicherung
Die beste und günstigste Bauwesenversicherung zu finden ist im Angebotsdschungel der verschiedenen Anbieter nicht immer ganz einfach. Folgende Gesichtspunkte sollten Sie bei der Auswahl der passenden Versicherung aber unbedingt berücksichtigen:
- Die Versicherungsbedingungen Ihrer Bauwesenversicherung sollten eine Vorschussregelung beinhalten. Es dauert nämlich oft sehr lange, bis die Schuldfrage und die Haftungsregelung bei Schäden am Bau geklärt sind. Der Kostenvorschuss aus der Bauwesenversicherung ermöglicht es, den Schaden zeitnah zu beheben und Verzögerungen bei den Bauarbeiten zu vermeiden.
- Achten Sie darauf, welche Kosten und Sachen Sie versichern wollen. Diese müssen in der Police aufgeführt sein. Teilweise bieten die Versicherer mehrere Paketlösungen an. So können beispielsweise die Mehrkosten bei ungeplanter Verlängerung der Bauzeit, Mietausfälle wegen Bauverzögerungen oder Kratzer auf Verglasungen abgedeckt werden.
- Wenn Sie Bauherr eines Mehrfamilienhauses oder einer anderen grösseren Liegenschaft sind, können Sie die beauftragten Bauhandwerker anteilsmässig an der Prämie für die Bauwesenversicherung beteiligen. Diese deckt nämlich auch Eigenschäden der Unternehmer, die nicht von seiner eigenen Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Beispiel: Der Bauschreiner legt versehentlich seine noch rotierende Kreissäge auf dem neu verlegten Parkett ab und beschädigt es.
- Der Bauherr kann die Bauwesenversicherung selbst abschliessen oder seinen Architekten damit beauftragen.
- Achten Sie darauf, ob Sie eine Feuer- und Elementarschäden-Police besitzen. In einigen Kantonen ist sie nicht obligatorisch (Wallis, Genf, Tessin, teilweise Appenzell Innerrhoden). Feuer- und Elementarschäden können in die Bauwesendeckung integriert werden.
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