Zusatzversicherungen ergänzen den Versicherungsschutz der verpflichtenden Krankenpflegeversicherung. Entsprechend gelten hier auch gesonderte Regelungen im Hinblick auf die Kündigung der Leistungen.
Im Gegensatz zur Grundversicherung müssen Kündigungen von den Zusatzversicherungen mit mindestens einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende durchgeführt werden. Das Kündigungsschreiben muss demnach spätestens am 30. September bei der zuständigen Krankenkasse eintreffen.
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Das sollten Sie bei der Kündigung Ihrer Zusatzversicherung beachten
Wenn Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen möchten, lesen Sie zunächst Ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig durch. Etwaige besondere Klauseln sind hier vermerkt und Sie können daraus ersehen, welche Kündigungsmöglichkeiten Ihnen vom Versicherer eingeräumt werden und aus welchen Umständen heraus Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zur Verfügung steht.
Was passiert, wenn man die Kündigungsfrist versäumt?
Bei einem Versäumnis der Kündigung verlängert sich bei den Zusatzversicherungen die Vertragsdauer auf ein weiteres Jahr. Ist diese Verlängerung nicht gewünscht, muss man fristgerecht kündigen. Einige Krankenkassen weisen zudem eine sechsmonatige Kündigungsfrist bei ihren Zusatzversicherungen auf. Zur einfachen Übersicht finden Sie hier alle Kündigungsfristen von Zusatzversicherungen im Überblick.
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Kündigungsfristen der Schweizer Zusatzversicherungen
Anders als bei der Grundversicherung gelten bei Zusatzversicherung völlig unterschiedliche Kündigungsfristen. Es existiert keine einheitliche Regelung. Zusatzversicherungen folgen den jeweiligen Bedingungen und definieren gänzlich verschiedene Anforderungen. Sowohl Mindestlaufzeiten als auch Kündigungsfristen können abhängig vom Anbieter daher stark variieren.
Für eine ordentliche Kündigung der Zusatzversicherung gelten je nach Versicherer die nachfolgenden Fristen.
Krankenkasse | Mindestvertragslaufzeit | Kündigungsfrist |
---|---|---|
Agrisano | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Aquilana | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Assura | 5 Jahre | 6 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Atupri | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Concordia | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
CSS-Gruppe Arcosana, CSS, Intras, Sanagate |
k.A. | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
EGK-Gesundheitskasse | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Galenos | 6 Monate | 3 Monate, auf Ende Juni oder Ende Kalenderjahr |
Groupe Mutuel Avenir, Easy Sana, Mutuel Assurance, Philos |
zumeist 5 Jahre | In der Regel 6 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Helsana-Gruppe Helsana, Progrès |
1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Klug | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
KPT / CPT | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
ÖKK / KV Flaachtal | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Rhenusana | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Sanitas-Gruppe Compact, Sanitas |
1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Sodalis | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Sumiswalder KK | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Swica / Provita | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Sympany | 1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Visana-Gruppe Sana24, Visana, Vivacare |
1 Jahr | 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr |
Sonderkündigungsrecht bei der Zusatzversicherung (ausserordentliche Kündigung)
Während eine regelkonforme Kündigung der Zusatzversicherung innerhalb einer bestimmten Frist möglich ist, ist eine ausserordentliche Kündigung nicht ohne die Angabe eines Grundes möglich.
- Kündigungsgrund Prämienerhöhung: Im Falle einer Prämienerhöhung wäre dies beispielsweise möglich. Nimmt ein Versicherungsnehmer sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch, MUSS er explizit auf den Grund eingehen und diesen benennen.
- Kündigungsgrund Auswanderung: Ausserordentliches Kündigungsrecht besteht zudem, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz auflösen und über eine internationale Versicherung verfügen. Da in diesem Fall die Grundversicherung ebenso gekündigt wird, sind Sie berechtigt von diesem Recht Gebrauch zu machen. Allerdings besteht dazu keine Verpflichtung.
Weitere Informationen zu möglichen Kündigungsgründen finden Sie hier.
Bei der Kündigung Grund- und Zusatzversicherung trennen
Prinzipiell können Grund- und Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Krankenkassen abgeschlossen werden. So ist es auch möglich die Grundversicherung zu wechseln, während die Zusatzversicherung bei der bestehenden Krankenkasse verbleibt. Sind beide Versicherungen bei getrennten Unternehmen platziert, erhöht sich der administrative Aufwand.
Ein Beispiel: Eine ambulante Zusatzversicherung übernimmt nur zu einem bestimmten Teil die Kosten und teilt sich den Aufwand mit der Grundversicherung. Da sich die Abrechnungsprozesse von Kasse zu Kasse unterscheiden, sollte im Vorfeld definiert werden, welchem Modell gefolgt wird, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Bei einer gezielten Trennung beider Versicherungsarten gehen etwaige Rabatte vollständig verloren. Zudem könnten höhere Prämien folgen, wenn die Grundversicherung gekündigt wird und ein Zuschlag für den grösseren administrativen Aufwand berechnet werden. Stellen Sie daher eine genaue Kostenkalkulation an, BEVOR Sie kündigen. Vermeiden Sie spätere Streitigkeiten, denn häufig sind Probleme mit nur einer Versicherung leichter zu lösen als auf allen Seiten einen Kompromiss eingehen zu müssen.
Zusatzversicherung optimieren
Kündigung der Zusatzversicherung bei Wechsel der Krankenkasse
Möchten Sie Ihre bestehende Zusatzversicherung kündigen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, sollten Sie dabei Verschiedenes beachten:
1. Leistungen im Detail vergleichen
Zusatzversicherungen und deren Leistungsumfang können höchst unterschiedlich sein. Sowohl die Servicequalität als auch die Inhalte von Versicherungsangeboten variieren deutlich. Zeiträume für Vergütungen und permanente Prämienerhöhungen sind Entscheidungskriterien, die man im Vorfeld genau abwägen sollte.
Die privaten Zusatzversicherungen sollten im Hinblick auf Preis und Leistung verglichen werden. Die höchst unterschiedlichen Leistungskataloge können dabei erheblich voneinander abweichen und grosse Differenzen aufweisen. Stellen Sie vor Kündigung Ihrer Zusatzversicherung also sicher, dass Sie ein passendes neues Angebot gefunden haben.
2. Aufnahmebestätigung abwarten
Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung erst, wenn Sie eine schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse erhalten haben. Denn für diese Versicherungsleistung besteht kein Aufnahmezwang und Personen können aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder des Alters durchaus abgelehnt werden. Zeitlich befristete Vorbehalte können ebenso von den Krankenkassen geäussert werden. Für sie sind keine Vergütungen vorgesehen.
3. Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäss ausfüllen
Bevor man in eine neue Police aufgenommen wird, muss der Antrag zur Zusatzversicherung vollständig und detailliert über den Gesundheitszustand Auskunft geben. Sind Fragen nämlich nicht ordnungsgemäss beantwortet, behält sich die Versicherung das Recht vor, im Nachhinein Vorbehalte anzubringen oder sogar die Zusatzversicherung aufzulösen, sofern der Antrag unwahre oder unvollständige Angaben enthält.
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