Kündigungs­fristen Kranken­kasse

Kranken­versicherung rechtzeitig kündigen

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Wer seine Krankenversicherung kündigen bzw. wechseln möchte, muss dafür bestimmte Fristen einhalten. Grundsätzlich gilt, dass die Kündigung von Grundversicherungen und Zusatzversicherungen unterschiedlichen Kündigungsfristen unterliegt:

Kündigungsfristen: Grundversicherung nach KVG kündigen

Im Normalfall erhalten Versicherte im Oktober eine Mitteilung über die neue Versicherungsprämie ihrer Grundversicherung. Egal, wie sich die Prämie entwickelt, ob sie steigt, gleich bleibt oder reduziert wird: Die Kündigungsfrist für die Grundversicherung ist nach dieser Prämienmitteilung entsprechend dem KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) auf einen Monat verkürzt. Die Kündigung kann also zum 31. Dezember erfolgen. Dazu muss der Versicherer Ihr Kündigungsschreiben spätestens am letzten Arbeitstag im November erhalten. Um die Fristwahrung nachzuweisen, empfiehlt es sich, die Kündigung als Einschreiben zu versenden.

Grund­versicherung zu anderen Terminen kündigen

Mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kann die Grundversicherung auch auf den 30. Juni gekündigt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Für Erwachsene beinhaltet der Vertrag die gesetzliche Mindestfranchise von CHF 300 (für Kinder CHF 0) und das traditionelle Modell (mit freier Arztwahl).

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Kündigungsfristen: Zusatzversicherung nach VVG kündigen

Für Zusatzversicherungen legt jeder Versicherer die Kündigungsfristen selbst fest. Details finden sich in den jeweiligen «Allgemeinen Versicherungsbestimmungen». Bei den meisten Versicherern kann eine Zusatzversicherung nach einer Prämienerhöhung gekündigt werden, in der Regel mit einmonatiger Kündigungsfrist. Ändert sich die Prämie nicht, kann im Normalfall mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Dabei ist die Mindestvertragsdauer zu berücksichtigen, die in der Police der Zusatzversicherung festgeschrieben ist. Zusätzlich sollten Sie beachten, dass die folgenden Angaben zur Mindestvertragslaufzeit nicht automatisch alle Tarife einer Versicherung betreffen – unter Umständen fällt Ihre persönliche Mindestvertragslaufzeit länger aus. Manche Versicherer bieten beim Abschluss auch eine Wahlmöglichkeit: Bei längerer Mindestlaufzeit werden in der Regel Rabatte auf die Versicherungsprämie gewährt.

Nachfolgend finden Sie die Kündigungs­fristen der Schweizer Zusatz­versicherer in der Übersicht:

Kündigungs­fristen der Schweizer Zusatz­versicherer

Krankenkasse Mindestvertragslaufzeit Kündigungsfrist
Agrisano 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Aquilana 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Assura 3 Jahre 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Atupri 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Concordia 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
CSS-Gruppe
Arcosana, CSS, Intras, Sanagate
k.A. 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
EGK-Gesundheitskasse 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Galenos 6 Monate 3 Monate, auf Ende Juni oder Ende Kalenderjahr
Groupe Mutuel
Avenir, Easy Sana, Mutuel Assurance, Philos
zumeist 3 Jahre In der Regel 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Helsana-Gruppe
Helsana, Progrès
1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Klug 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
KPT / CPT 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
ÖKK / KV Flaachtal 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Rhenusana 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sanitas-Gruppe
Compact, Sanitas
1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sodalis 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sumiswalder KK 1-3 Jahre 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Swica / Provita 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sympany 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Visana-Gruppe
Sana24, Visana, Vivacare
1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

Passende Beiträge aus unserem Rat­geber

VVG-Revision Anfang 2022

Nach der Revision des VVG (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag) im Jahr 2022 gelten für bestimmte Verträge geänderte Kündigungsfristen. Hatten die Versicherer zuvor noch die Möglichkeit, die Kündigungsfrist bei Mehrjahresverträgen auf sechs Monate zu verlängern, gilt nun in allen Verträgen eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Verträge, die vor dem 01.01.2022 geschlossen werden. Bei Versicherten von Groupe Mutuel oder Assura gilt unter Umständen weiterhin eine Kündigungsfrist von sechs Monaten – je nachdem, wann der Vertrag geschlossen wurde. Erkundigen Sie sich im Zweifel direkt bei Ihrem Versicherer oder werfen Sie einen Blick in die AGB, um Ihre Kündigungsfrist herauszufinden.

Die häufigsten Fragen zur Kündigungs­frist der Kranken­kassen

Was ist der Unterschied zwischen Grund­versicherung und Zusatz­versicherung?
Wann muss man kündigen, wenn man zum 1. Januar wechseln will?
Wann ist eine Kündi­gung zum 30. Juni möglich?
Wann werden die neuen Prämien mitgeteilt und welchen Einfluss hat das auf Kündi­gung?
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Prämien­erhöhung?
Kann die Ver­sicherung Zusatz­versicherungen kündigen, wenn man die Grund­versicherung wechselt?
Wie muss die Kündi­gung eingereicht werden (Form & Inhalt)?
Was passiert, wenn man die Kündigungs­frist verpasst hat?
Muss man eine Aufnahme bei der neuen Ver­sicherung vorlegen?
Was passiert bei offenen Prämien?
Kann ich mein Versicherungs­modell (z. B. Hausarzt­modell, HMO) mit der Kündi­gung wechseln?
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