Die obligatorische Grundversicherung
Seit dem Jahr 1996 besteht eine obligatorische Krankenversicherung für jeden Einwohner der Schweiz, die vom Krankenversicherungsgesetz vorgeschrieben ist. Diese Grundversicherung deckt die Kosten für die Behandlung von Krankheiten, die Versorgung nach Unfällen und die Vor- und Nachsorge bei einer Schwangerschaft ab. Jeder neu aus dem Ausland zugezogene Einwohner hat drei Monate Zeit, sich für eine obligatorische Krankenversicherung zu entscheiden. Wer in der Schweiz wohnt, hat ein Anrecht darauf, in die Grundversicherung aufgenommen zu werden.
Was bezahlt die Grundversicherung?
Für die Krankenkassen gibt es enge Richtlinien, was die Leistungen der Grundversicherung angeht. Durch die genauen Vorschriften bieten die Versicherer Kostenübernahme für dieselbe Versorgung. Den Krankenkassen ist es nicht erlaubt, zusätzliche Leistungen in den Angebotskatalog der Grundversicherung aufzunehmen. Eine Übersicht über alle in der Grundversicherung gedeckten Leistungen, finden Sie hier.
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Die vier Modelle der Grundversicherung
Im Zuge der obligatorischen Krankenversicherung stehen Versicherten vier unterschiedliche Modelle zur Auswahl. Die medizinischen Leistungen sind bei allen Versicherungsvarianten gleich, sie unterscheiden sich lediglich in der ersten Anlaufstelle bei gesundheitlichen Fragen und Beschwerden.
Um sich für eine bestimmte Art der Grundversicherung zu entscheiden, sollte man sich zunächst fragen, an wen man sich im ersten Schritt bei medizinischen Anliegen wenden möchte. Vier verschiedene Alternativen stehen bei den Versicherern zur Verfügung, bei denen auch finanzielle Aspekte interessant sind – wer im Hinblick auf die erste Ansprechperson im Krankheitsfall nämlich flexibel ist, ist mit einem Sparmodell gut beraten:
Freie Arztwahl (Traditionell)
Standardmässig steht es dem Versicherten beim traditionellen Modell frei, welchen Arzt er aufsuchen möchte, insofern dieser in seinem Heimatkanton praktiziert. Das bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall beim benötigten Mediziner ohne Umwege vorstellig werden. Ein Prämienrabatt ist in diesem Modell nicht gegeben.
Hausarztmodell
Das Hausarztmodell beruht darauf, dass Sie individuell einen Allgemeinmediziner wählen, zu dem stets ihr erster Weg führt, insofern kein akuter Notfall vorliegt. Wenn nötig, stellt der Hausarzt eine Überweisung aus, mit der Sie bei einem spezialisierten Facharzt oder im Krankenhaus vorstellig werden können.
HMO-Modell
Das zweite Alternativmodell, das HMO-Modell, basiert darauf, dass Sie zunächst einen von Ihnen gewählten Mediziner aufsuchen, der in einem Netzwerk aus Ärzten oder in einer Gemeinschaftspraxis tätig ist. Hierfür ist stets ein spezieller Einzugsbereich festgelegt, in dem Sie wohnhaft sind. Im Krankheitsfall suchen Sie das entsprechende Ärztehaus auf.
Telmed (Telemedizin)
Eine weitere Version ist das sogenannte telemedizinische Modell, bei dem Sie sich zunächst telefonisch bei Ihrer Krankenkasse melden, bevor Sie einen Arzt aufsuchen. Im entsprechenden Beratungszentrum wird Ihnen Auskunft erteilt, welches Vorgehen bei Ihrem medizinischen Problem das optimale ist.
Im Vergleich zum Standardmodell sehen die drei Sparmodelle (Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modell) jeweils einen Prämienrabatt vor. So können, im Vergleich zur freien Arztwahl, bis zu 25% beim monatlichen Krankenkassenbeitrag gespart werden, weswegen sich die Sparmodelle wachsender Beliebtheit erfreuen.
Grundversicherungen der Schweizer Krankenkassen
Grundversicherung
Grundversicherung
Grundversicherung
Grundversicherung
*Günstigste Prämie in allen Kantonen für Erwachsene (ohne Unfalldeckung)
Was kostet die Grundversicherung?
Gemäss dem Territorialprinzip unterscheiden sich die Prämien der Grundversicherung in der Schweiz je nach Anbieter und Wohnkanton. Auch weitere Faktoren nehmen Einfluss auf die individuelle Prämienhöhe: Die Franchise, das gewählte Modell, eine mögliche Unfalldeckung sowie das Alter der versicherten Person spielen bei der Berechnung eine Rolle. Folglich bestehen grosse Unterschiede bei den individuellen Krankenkassenprämien.
Das ist insbesondere interessant, wenn man bedenkt, dass die Leistungen der Grundversicherung für alle gleich sind. Wer also eine höhere Prämie bezahlt, hat davon nichts - ausser am Monatsende weniger Geld im Portemonnaie. Der einfachste Weg, um dies zu vermeiden, ist ein ein einfacher Prämienvergleich. So können Sie das günstigste Angebot für Ihre Krankenkasse ermitteln, zum neuen Jahr wechseln und sparen.
Jede Krankenkasse wird vom BAG, dem Bundesamt für Gesundheit, einer bestimmten Region zugeteilt, welche ein individuelle Versicherungsprämie hat. Die Versorgung dieser Prämienregion durch die zugeteilte Krankenkasse mit den Leistungen der Grundversicherung ist nicht optional. Da die Versicherer aber unterschiedliche Versicherungsmodelle anbieten, entsteht eine Kostendifferenz bezüglich der Versicherungsprämien: Eine höhere Zahl von medizinischen Versorgungsangeboten führt zu erhöhter Nachfrage und somit zu höheren Kosten.
Grundversicherung Vergleich Schweiz
Die Leistungen der Grundversicherung sind dem Gesetz nach identisch, der Preis dafür nicht. Aus diesem Grund lohnt es sich, das günstigste Angebot für Ihre Krankenversicherung zu nutzen. So profitieren von Ihrem gewohnten Leistungsumfang, können sich am Monatsende aber über ein volleres Portemonnaie freuen. Die günstigste Grundversicherung ist daher oft auch die beste.
So finden Sie die beste und günstigste Krankenversicherung
Die günstigste Grundversicherung für Ihren Bedarf ermitteln Sie am einfachsten mit unserem Prämienrechner. Mit nur einer Minute Zeitaufwand und wenigen Angaben vergleichen Sie die Schweizer Krankenkassen und erfahren, wie Sie bei Ihrer monatlichen Prämie sparen können. Je nach Anbieter, Wohnkanton und Franchise ist so eine jährliche Ersparnis von über tausend Franken möglich!
Kündigung und Wechsel der Grundversicherung
Jede Kündigung der Grundversicherung bedeutet letztlich einen Versicherungswechsel, da es sich dabei um eine obligatorische Versicherung handelt. Demnach dürfen Sie in der Schweiz nicht ohne Grundversicherung sein. Kündigen Sie Ihre bestehende Police, ohne eine neue Versicherung für das kommende Jahr abzuschliessen, bleiben Sie automatisch bei Ihrem jetzigen Anbieter versichert.
Ein Wechsel des Versicherers ist meist zum Jahresbeginn möglich, sofern der Versicherte das Angebot einer anderen Krankenkasse annehmen möchte. Bei postalischer Zusendung des Kündigungsschreibens ist darauf zu achten, dass dieses per Einschreiben gesendet wird und spätestens am letzten Werktag im November (in der Regel der 30.11.) beim Versicherer vorliegt.
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Je nach Kanton unterscheiden sich die Prämien der Grundversicherung
Obwohl generell eine freie Auswahl besteht, wenn es um Krankenversicherungen geht, gibt es hierbei eine Hürde: Die Krankenkasse muss im Heimatkanton des Versicherungsnehmers agieren, da sie lediglich Versicherungsleistungen abdeckt, die dort in Anspruch genommen werden. Aufgrund des Prinzips der Territorialität variieren die Krankenkassenbeiträge. Eine Krankenversicherung im Kanton Wallis stellt sehr wahrscheinlich einen anderen Betrag in Rechnung als eine Versicherung im Kanton Thurgau.
Durch eine Novelle von 2012 ist es möglich, sich Krankenhauskosten aus einem anderweitigen Kanton erstatten zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass das Spital auf einer entsprechenden Liste verzeichnet ist und die Behandlungskosten diejenigen vergleichbarer Leistungen im Heimatkanton nicht überschreiten. Lediglich im Falle eines akut nötigen medizinischen Einsatzes oder in einer Krankheitssituation, die nur in einem speziell dafür ausgestatteten Krankenhaus behandelt werden kann, ist es irrelevant, in welchem Kanton der Patient sich befindet. Beispiele hierfür sind Herzoperationen, chirurgische Behandlungen des Nervensystems oder Transplantationen von Organen.
Welche Leistungen bietet die Grundversicherung im Ausland?
Die Grundversicherung übernimmt auch die Kosten für medizinische Versorgung im Ausland, allerdings zu unterschiedlichen Bedingungen, je nachdem, ob es sich um ein Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation handelt oder um ein Nicht-EU-Land.
Deckung in einem EU- oder EFTA-Staat
Wenn in einem Land der EU oder in Norwegen, Island oder Liechtenstein ein medizinischer Notfall bei einem Schweizer Bürger eintritt, wird dieser im Rahmen der Grundversicherung auf dieselbe Weise versorgt wie die Bewohner des jeweiligen Landes.
Nicht EU- oder EFTA-Staaten
Tritt der gleiche Notfall in einem nichteuropäischen Land ein, verhält es sich anders: Die Grundversicherung übernimmt lediglich Kosten, die höchstens doppelt so hoch sind, wie für dieselbe medizinische Versorgung im Heimatland Schweiz anfallen würden.
Grundversicherung durch Zusatzversicherungen ergänzen
Über die Leistungen der Grundversicherung hinaus stehen zusätzliche freiwillige Versicherungen zur Verfügung, die optional abgeschlossen werden können – sogenannte Zusatzversicherungen. Darüber lassen sich Leistungen abdecken, die nicht in den Deckungsbereich der Grundversicherung fallen.
Das wohl bekannteste Beispiel dafür ist die Zahnzusatzversicherung. Da die Grundversicherung zahnmedizinische Leistungen nur sehr begrenzt deckt, schliessen viele Schweizer eine ergänzende Zahnversicherung ab. Versicherte müssen dann die Kosten des Zahnarztbesuchs nicht selbst tragen, sondern bekommen sie von der Zusatzversicherung erstattet. Insbesondere bei teuren Behandlungen, wie Zahnersatz und kieferorthopädischen Massnahmen, ist man so finanziell abgesichert. Zusatzversicherungen können freiwillig und passend zum eigenen Bedarf abgeschlossen werden.
Eine Übersicht über das Thema Zusatzversicherung sowie alle versicherbaren Leistungen finden Sie hier.
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