Was bietet eine Privathaftpflichtversicherung?
Jedem passiert einmal ein Missgeschick. Solange kein Dritter dabei verletzt wird oder dessen Eigentum beschädigt wird, ist das nicht weiter tragisch. Andernfalls kann es schnell teuer werden. In diesen Fällen würde eine Privathaftpflichtversicherung einspringen und den Schaden übernehmen. Im schlimmsten Fall bewahrt die Privathaftpflichtversicherung den Versicherten vor dem finanziellen Ruin. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren aufgrund einer ungerechtfertigten Anschuldigung von dritter Seite kommen, deckt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten.
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Die Leistungen der Haftpflichtversicherung
Über die Privathaftpflichtversicherung werden Sie gegen Schäden, die Sie an fremden Sachen und dritten Personen verursachen, sowie gegen nicht gerechtfertigte Schadenersatzforderungen versichert. Prinzipiell haben sie einen weltweiten Geltungsbereich. Oft kommt es vor, dass die Privathaftpflichtversicherung in Ergänzung zu einer Hausratversicherung abgeschlossen wird. Ein Wohneigentümer profitiert besonders von einer privaten Haftpflichtversicherung, z.B. wenn Dritte Schäden durch Instandhaltungsmängel oder Baufehler erleiden. Wer Halter eines Kraftfahrzeugs ist, einen Bootsführerschein oder einen Jagdschein besitzt, ist zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet.
Verursachte Schäden, die zu einer Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung führen, können schnell hohe Kosten verursachen. Bei Sachschäden, Invalidität oder Todesfällen geht das nicht selten in die Millionen. Aus dem Grund sollten Sie in jedem Fall eine private Haftpflichtversicherung abschliessen. Mit einer relativ bescheidenen Prämie können Sie bereits sehr hohe Beträge versichern.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung?
Die Preisunterschiede der verschiedenen Anbieter sind moderat. Dennoch sind hier ein paar wichtige Punkte zu beachten:
- Geld können Sie beispielsweise sparen, wenn Sie Versicherungen für Privathaftpflicht und Hausrat bei demselben Versicherer abschliessen.
- Bei den gedeckten Risiken gibt es allerdings erhebliche Unterschiede. Eine persönliche Beratung macht daher durchaus Sinn, um sich einen Überblick zu verschaffen. Das Wichtigste bei einer Privathaftpflicht sollte das Leistungspaket sein.
- Ein guter Versicherungsschutz mit einer umfassenden Absicherung gegen sämtliche Risiken ist zu empfehlen. Der Preis sollte hier nicht allein den Ausschlag für die Entscheidung geben.
Haftpflichtversicherung Vergleich
Beim Vergleich der unterschiedlichen Anbieter von Privathaftpflichtversicherungen sollten Sie nicht ausschliesslich auf den Preis achten. Die Prämien fallen nämlich in der Regel recht ähnlich aus. Viel wichtiger sind die gedeckten Risiken: Diese können deutlich variieren und sollten bestmöglich auf den eigenen Bedarf abgestimmt sein.
Es gibt also nicht die eine Haftpflichtversicherung, die zu allen Versicherten passt. Stattdessen sollte die Deckung mit Bedacht gewählt werden. Folgende Faktoren sind bei der Auswahl einer passenden Privathaftpflichtversicherung aber in jedem Fall zu berücksichtigen.
- Nahezu alle Schäden gegenüber Dritten sind versichert
- Ausreichend hohe Versicherungssummen werden abgeschlossen (bspw. 10 Mio. Franken üblich)
- Schäden an fremden Sachen und Personen sind gleichermassen abgedeckt
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Wann ist eine Kündigung oder ein Wechsel möglich?
In den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) Ihrer jetzigen Privathaftpflichtversicherung finden Sie die genauen Kündigungsfristen. In der Regel haben Privathaftpflichtversicherungen Laufzeiten von ein, drei oder fünf Jahren. Wenn der in der Police eingetragene Zeitraum verstrichen ist, wird der Tarif automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Je nach Versicherer betragen die Kündigungsfristen zwischen ein und drei Monaten vor Fälligkeit.
Es gibt aber auch noch andere Umstände, bei denen eine Kündigung möglich ist. So können Sie die Privathaftpflichtversicherung beispielsweise nach einem Schadensfall kündigen oder wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammenziehen.
In diesen Fällen können Sie Ihre Haftpflichtversicherung kündigen
- Wenn die Prämien durch die Versicherungsgesellschaft erhöht werden.
- Wenn die Vertragsdauer abläuft und die Fristen eingehalten werden. Achtung: Die im Vertrag angegebenen Kündigungsfristen sind unbedingt zu beachten!
- Wenn ein Schadensfall eingetreten ist.
Sie können dann ganz einfach per Kündigungsschreiben kündigen. Achten Sie aber darauf, dass das Schreiben rechtzeitig beim Versicherer, spätestens einen Tag vor dem Ablauf der Frist eintrifft. Wir empfehlen, das Kündigungsschreiben unbedingt als Einschreiben zu versenden. So haben Sie etwas in der Hand, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte. Geht die Kündigung nicht rechtzeitig beim Versicherer ein, wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Welche Risiken deckt die Privathaftpflicht nicht?
In den nachfolgend aufgeführten Fällen tritt die Haftpflichtversicherung nicht für Schäden ein:
- Wenn der Versicherungsnehmer sich selbst einen Schaden zufügt
- Wenn die versicherte Person einer dritten Person, die mit ihr zusammen im gleichen Haushalt lebt, einen Schaden zufügt
- Schäden, die die versicherte Person bei der Berufsausübung erleidet
- Abnutzungsbedingte materielle Schäden
- Erwartbare beziehungsweise vorhersehbare Schäden
- Durch Übertragung einer ansteckenden Krankheit entstandene Schäden
- Schäden infolge von Verbrechen oder Vergehen, welche vorsätzlich begangen wurden
Sonderfall geliehene Gegenstände
In der Regel kommt eine Privathaftpflichtversicherung nicht für Schäden auf, die an geliehenen Gegenständen entstehen. Wenn freiwillige Helfer wie Freunde und Bekannte beim Umzug helfen, sind diese in aller Regel nicht versichert. Hilft man selbst einer dritten Person beim Zügeln und lässt einen teuren Fernseher fallen, ist der Schaden nicht durch die Privathaftpflicht gedeckt. Das bedeutet, sie kommt nicht für den entstandenen Schaden auf.
Mögliche Zusatzoptionen für Ihre Haftpflicht
Zusätzlich lassen sich Zusatzdeckungen abschliessen, um den Deckungskreis der Haftpflichtversicherung zu erweitern:
Der Selbstbehalt in der Haftpflichtversicherung
In der Schweiz gibt es normalerweise bei jeder Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt. Dieser ist entweder pro Jahr oder pro einzelnen Schaden pauschal oder prozentual festgelegt.
Unter Selbstbehalt wird der Teil am entstandenen Schaden verstanden, der vom Versicherten selbst getragen wird. Das kann ein Prozentsatz sein oder auch ein fixer Betrag. Dadurch wollen die Versicherer vermeiden, dass Versicherungsnehmer zu viele kleine Schäden melden. Mitunter wird der Selbstbehalt auch als „Franchise“ oder „Selbstbeteiligung“ bezeichnet.
In der Privathaftpflichtversicherung sind Selbstbehalte in Höhe von 200 Franken üblich. Der Selbstbehalt kann auf Wunsch aber auch reduziert, erhöht oder ganz ausgeschlossen werden – je nach Versicherungsgesellschaft. Selbstbehalte für das „Führen fremder Motorfahrzeuge“ und Schäden im Mietverhältnis sind meist gesondert geregelt. Details dazu sind bei den Produktmerkmalen aufgeführt.
Unser Tipp: Bei Schäden, die man als Mieter verursacht wird der Selbstbehalt gesondert geregelt. Achten Sie darauf, ob er pro Schadenereignis, pro Zimmer oder pro Auszug gilt.
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Wer ist in der Haftpflicht versichert?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf die Personen, die in der Police aufgeführt sind. Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen Einzelperson- oder einer Deckung für die ganze Familie. Jeder Versicherer definiert Familiendeckung allerdings anders. Während einige Versicherungsgesellschaften Kinder in der Familie bis zum 30. Lebensjahr voll mitversichern, erstreckt sich die Mitversicherung bei anderen Gesellschaften hingegen nur auf Kinder bis zum 20. Lebensjahr. Folgende Haftungen sind in der Regel mitversichert:
- Als Privatperson
- Als Tierhalter
- Als Familienoberhaupt
- Als Eigentümer eine selbst bewohnten Immobilie
- Als Mieter von Einfamilienhäusern, Wohnungen, Ferienwohnungen / Hotelzimmern
- Als Schweizer Armeeangehöriger
- Als Angehöriger der Feuerwehr oder des Zivildienstes
- Als nebenamtlich Tätiger
- Als Schütze, Waffenbesitzer oder Sporttreibender
- Als Arbeitgeber von Hausangestellten
- Als Aufbewahrer, Beförderer oder Benützer fremder Sachen (Obhutsschäden)
- Als Fahrrad- und E-Bikefahrer
FAQ Privathaftpflichtversicherung
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