Kranken­kasse kündigen

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Wie und wann kann ich die Kranken­kasse kündigen?

Es gibt viele Fälle, in denen es sich lohnt, die Krankenkasse zu kündigen. Wird beispielsweise Ihre monatliche Prämie erhöht oder werden die versicherten Leistungen nicht mehr benötigt, kann es finanziell lohnenswert sein die bestehende Police aufzuheben. Bei der Kündigung Ihrer Krankenkasse sollten Sie allerdings auf ein paar Dinge achten. Je nachdem, um welche Art von Versicherung, Grund– oder Zusatzversicherung, es sich handelt, bestehen unterschiedliche Bestimmungen für die Kündigung des Versicherungsvertrags. So ist z.B. die Kündigungsfrist in der Grundversicherung bei allen Krankenkassen gleich, wohingegen sie im Bereich der Zusatzversicherung je nach Anbieter deutlich variieren kann:

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Grund­versicherung kündigen

Alle Fristen, Termine und Bestimmungen rund um die Kündi­gung der Grund­versicherung.

Zusatz­versicherung kündigen

Alle Fristen, Termine und Bestimmungen rund um die Kündi­gung der Zusatz­versicherung.

Fristen für die Kündi­gung der Kranken­kasse

Generell gelten folgende Fristen für die Kündi­gung der Kranken­kasse:

Tipp
Kündi­gung frühzeitig angehen

Um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung fristgerecht erfolgt und von Ihrer Krankenkasse auch anerkannt wird, sollten Sie sich also auf jeden Fall frühzeitig darum kümmern.

Kranken­kasse kündigen und wechseln

Über einen Wechsel der eigenen Krankenkasse nachzudenken, kann eine durchaus lohnenswerte Angelegenheit sein. Neue Tarife, höhere Rabatte oder günstigere Komplettpakete der Versicherer können sich finanziell auszahlen. Aus diesem Grund lohnt es sich, die Angebote auf dem Markt in regelmässigen Abständen zu vergleichen.

Für den Fall, dass Sie ein günstigeres Angebot finden und sich für einen Neuabschluss entscheiden, gibt es unterschiedliche Fristen und Termine zu beachten – je nachdem, ob es sich um eine Grund- oder Zusatzversicherung handelt. Diese haben wir im Folgenden kurz für Sie zusammengefasst.

Kündi­gung der Grund­versicherung

Die Kündi­gung der Grund­versicherung bedeutet eigentlich immer einen Versicherungswechsel, da alle in der Schweiz lebenden Personen dem Gesetz nach über eine Grundversicherung verfügen müssen. Aus diesem Grund sollte die Kündigung der obligatorischen Grundversicherung immer mit einem Krankenkassenvergleich einhergehen, um ein passendes neues Angebot zu ermitteln.

Im Herbst werden in jedem Jahr die neuen Krankenkassenprämien vom BAG veröffentlicht. Die Kündi­gung der Grund­versicherung ist anschliessend immer zum Jahreswechsel möglich, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden muss. Das bedeutet, Ihr Kündigungsschreiben muss bis zum letzten Arbeitstag im November, üblicherweise der 30.11, bei Ihrer Krankenkasse vorliegen.

Frühzeitig um den Wechsel der Grund­versicherung kümmern

Die alljährliche Bekanntgabe neuer Prämien verschafft den Krankenversicherungen allerdings einen administrativen Hochbetrieb. Während dieses Quartals werden die üblichen Bearbeitungszeiten mitunter deutlich überschritten. Gut beraten ist hier, wer sich möglichst frühzeitig um den Versicherungswechsel kümmert!

Ist die aktuelle Grundversicherung gekündigt, sollten Sie nämlich über einen kleinen Zeitpuffer verfügen. Kann Ihre Versicherung aufgrund von internen Überlastungen nicht wie gewohnt rasch Ihre Kündigung bestätigen, schont eine vorzeitige Kündigung Ihre Nerven, zumal Sie für jede neue Versicherung die Bestätigung der Vorversicherung benötigen. Mehr Informationen rund um die Kündi­gung der Grund­versicherung und was Sie dabei beachten sollten, haben wir hier ausführlich für Sie zusammengefasst.

Passende Beiträge aus unserem Rat­geber

Kündi­gung der Zusatz­versicherung

Die Kündigung einer Zusatzversicherung – sei es, weil man zu einem anderen Angebot wechseln möchte, oder weil die Leistungen nicht mehr benötigt werden – ist immer zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Im Vergleich zur Grundversicherung ist diese aber nicht einheitlich geregelt. Stattdessen legen die Krankenkassen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen in der Zusatzversicherung selbst fest. Möchten Sie Ihre Police also auflösen, sollten Sie einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag werfen. Dort sind alle notwendigen Informationen ersichtlich.

Möchten Sie Ihre Police vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen, ist dies unter Umständen möglich. Allerdings nur unter der Angabe bestimmter Kündigungsgründe. Wurde beispielsweise die Prämie Ihrer Zusatzversicherung erhöht, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, sodass Sie zu einem günstigeren Angebot wechseln können.

Kündigungs­fristen

Je nach Anbieter unterscheiden sich die Kündigungsfristen von Zusatzversicherungen.

Kündigungs­gründe

Vor Vertragsende zu kündigen ist nur unter der Angabe von Kündigungsgründen möglich.

Kündi­gung Ihrer Kranken­kasse

Kranken­kassen Glossar

Übersicht aller Schweizer Versicherer von A-Z