Eine Scheidung ist für alle Seiten eine schmerzhafte Angelegenheit. Neben dem emotionalen Aufruhr müssen viele Dinge geklärt werden, meist steht die auch die Auflösung des gemeinsamen Haushalts an. Auch die Versicherungssituation ändert sich bei einer Scheidung, was in einer solch schwierigen Zeit häufig vergessen wird. Auf welche Änderungen Sie sich einstellen müssen, hat Versicherung Schweiz für Sie zusammengefasst.
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1. Hausratversicherung
In einem gemeinsamen Haushalt gibt es immer nur einen Versicherungsnehmer in der Hausratversicherung.
Zieht dieser aus, nimmt er die Police der Hausratversicherung in den neuen Haushalt mit. Der Partner, der nicht der Versicherungsnehmer ist, braucht in jedem Fall eine eigene Hausratversicherung, sobald die Haushalte getrennt werden – auch, wenn er oder sie in der bisherigen Wohnung verbleibt.
2. Haftpflichtversicherung
In der privaten Haftpflichtversicherung kann man häufig den eigenen Ehepartner und auch die Kinder mitversichern – allerdings nur, solange diese im selben Haushalt wohnen. Sobald aber einer der Ehepartner auszieht, wird eine eigene Versicherung nötig, in vielen Fällen auch dann, wenn die Ehepartner offiziell noch verheiratet sind.
3. Lebensversicherung
Einzahlungen in die Säule 3a sind gesetzlich festgelegt, hier ist automatisch der aktuelle (Ehe-)Partner als Begünstigter eingetragen, es muss also keine Änderung vorgenommen werden. Bei der privaten Lebensversicherung, also Säule 3b, wird der Begünstigte allerdings namentlich eingetragen. Möchten Sie diese Eintragung nach der Scheidung ändern, müssen Sie dies Ihrer Versicherung melden und eine andere begünstigte Person nennen.
4. Motorfahrzeugversicherung
Haben die Ehepartner bisher ein Fahrzeug geteilt, gibt es für dieses Fahrzeug eine Versicherung in einer bestimmten Bonusstufe.
Wer die Bonusstufe übernehmen darf, ist abhängig von den Fahrgewohnheiten in der Vergangenheit: Der Partner, der das Fahrzeug übermässig und regelmässig genutzt hat, kann die Bonusstufe der Versicherung übernehmen, der andere muss für sein Fahrzeug eine neue Versicherung abschliessen.
5. Sonderfall Kapitallebens- & Rentenversicherung
Die Kapitallebensversicherung fällt bei einer Scheidung unter die Regelung der „Errungenschaftsbeteiligung“. Sie zählt deshalb zu den Gewinnen, die während einer Ehe gemeinsam eingenommen wurden, und muss bei einer Scheidung unter den ehemaligen Eheleuten aufgeteilt werden.
Bei der Rentenversicherung verhält es sich ähnlich wie bei der Kapitallebensversicherung, sie fällt unter den Erwerbsausgleich. Die genaue Berechnung ist Sache des Familiengerichts: Hier wird festgestellt, ob einem Partner etwas abgezogen und dem anderen etwas angerechnet wird. das Familiengericht legt auch die Höhe der anzurechnenden Beträge fest.
Fazit und Empfehlung
Bei einem traurigen Anlass wie einer Scheidung ist es schwer, an alles zu denken. Die emotionale Belastung ist gross, dazu gibt es meist eine Menge zu organisieren. Bei der Klärung Ihrer Versicherungssituation hilft unser grosser Versicherungscheck 2025. So erfahren Sie nicht nur, welche Versicherung zu Ihrem sich verändernden Bedarf am besten passt, sondern können im Idealfall auch noch einige Franken monatlich sparen.
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.knip.ch – Nach der Scheidung geht’s ins Geld
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