Pensions­kasse und Säule 3a: Diese Regelungen müssen Sie beachten 

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Mit Säule 3a wurde eine attraktive Möglichkeit geschaffen, um private Vorsorge zu betreiben und gleichzeitig Steuern zu sparen. Dies hat den Hintergrund, dass die Vorsorge aus Säule 1 und 2 in vielen Fällen nicht mehr ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Möchten Sie sich im Alter nicht einschränken oder sich sogar den ein oder anderen Traum erfüllen, ist eine zusätzliche private Vorsorge unbedingt zu empfehlen. Wichtig dabei ist, sich gut zu informieren und die verschiedenen Vorsorgevarianten bestmöglich miteinander zu verbinden – so holen Sie das Maximum aus Ihrer Altersvorsorge heraus und minimieren Ihre Steuerlast.

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So funktioniert Säule 3a

Säule 3a wird auch als „gebundene Vorsorge“ bezeichnet. Diese Vorsorgeform ist zwar privat, wird vom Staat aber steuerlich gefördert – dementsprechend ist sie aber auch an staatliche Vorgaben gebunden. Möchten Sie in Säule 3a privat vorsorgen, stehen Ihnen verschiedene Banklösungen sowie Lebensversicherungen zur Verfügung. Damit ein Produkt zu Säule 3a gehört, muss es diese Bedingungen erfüllen:

Erfüllt Ihr Anlageprodukt diese Bedingungen, können Sie von den Steuervorteilen in Säule 3a profitieren: Bis zum Maximalbetrag der Einzahlungen sind diese steuerfrei – Sie zahlen also effektiv keine Steuern für die Einzahlung. Um dies geltend zu machen, können Sie die eingezahlten Beträge in der jährlichen Steuererklärung vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen.

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Maximal­betrag in Säule 3a: Abhängig von der Pensions­kasse

In Säule 3a gibt es immer zwei Maximalbeträge: Einen für Personen mit Pensionskasse, den anderen für Personen ohne Pensionskasse, also in erster Linie für selbstständig tätige Personen. So soll sichergestellt werden, dass Selbstständige ohne Pensionskasse nicht benachteiligt sind und auf ähnliche Weise vorsorgen können wie Angestellte mit Pensionskasse – die Einzahlungen in die Pensionskasse sind nämlich ebenfalls steuerbefreit.

Sind Sie aktuell Mitglied einer Pensionskasse, dürfen Sie maximal 7'258 Franken pro Jahr in Säule 3a einzahlen. Für Selbstständige ohne Pensionskasse liegt der Betrag deutlich höher: Sie dürfen aktuell 36’288 Franken jährlich einzahlen, ohne darauf Steuern zu zahlen.

Aus­zahlung von Pensions­kasse und Säule 3a: Progressive Be­steuerung beachten

Im Gegensatz zur Einzahlungs-Phase werden bei der Auszahlung von Säule 3a Steuern fällig. Zwar ist der Steuersatz für den Bezug von Vorsorgegeldern reduziert, je nachdem, wie hoch Ihr sonstiges Einkommen im Alter ist, kann dies bei der Auszahlung aber eine hohe Steuerlast bedeuten. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Sie sich dazu entschliessen, das gesamte Guthaben aus der Pensionskasse auf einmal zu beziehen. Erfolgt die Auszahlung der Pensionskasse im selben Jahr wie die Auszahlung Ihres 3a-Guthabens, können Sie mit einer sehr hohen steuerlichen Belastung rechnen. Noch negativer fällt diese Rechnung aus, wenn Sie sich in einem Kanton mit progressiver Besteuerung befinden.

Legen Sie also bei Auszahlungen auf einmal unbedingt unterschiedliche Jahre fest und passen Sie den Auszahlungszeitpunkt von Säule 3a an die Auszahlung Ihrer Pensionskasse an – so vermeiden Sie eine unverhältnismässig hohe Besteuerung Ihrer Vorsorgebeträge.

Achtung
Aus­zahlung von Freizügigkeitskonten nur auf einmal

Die Besteuerung Ihres Guthabens sollten Sie auch dann nicht ausser Acht lassen, wenn Ihre berufliche Vorsorge gerade auf einem Freizügigkeitskonto oder bei einer Freizügigkeitsstiftung liegt. Planen Sie, das Guthaben dort zu belassen und nicht wieder zu einer Pensionskasse zu transferieren, entfällt nämlich die Wahlmöglichkeit bei der Auszahlung: Guthaben bei Freizügigkeits-Einrichtungen können per Gesetz nur auf einmal bezogen werden. Die Besteuerung erfolgt wie bei Guthaben aus der Pensionskasse. Auch hier sollten Sie also darauf achten, die Auszahlung von Säule 3a in ein anderes Jahr zu legen als die Auszahlung des Freizügigkeits-Guthabens.

Pensions­kasse: Lücken schliessen oder nicht?

In der beruflichen Vorsorge können leicht Lücken entstehen: Berufliche Auszeiten, Teilzeitbeschäftigungen und andere Gründe können dazu führen, dass Einzahlungen nicht oder nur in geringer Höhe geleistet wurden. Diese Lücken können aber bis fünf Jahre nach ihrem Entstehen geschlossen werden – die Frage ist nur, ob sich dieser nachträgliche Einkauf lohnt oder man die zur Verfügung stehenden Gelder eher in eine 3a-Lösung investieren sollte.

Bei dieser Frage kommt es vor allem darauf an, wie hoch eine zu schliessende Lücke bei der Pensionskasse ausfällt. Steuerlich stehen beide gleich da: Die Einzahlungen in die Vorsorge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Liegt der Betrag, den Sie in die Pensionskasse einzahlen könnten, über dem Maximalbetrag in Säule 3a, sollten Sie diesen ausnutzen, denn so ist auch Ihre Steuerlast deutlich niedriger, als sie es mit einer Einzahlung in Säule 3a wäre. Ist der Betrag allerdings geringer als die Maximalsumme in 3a, sollten Sie eher diese ausnutzen, denn Säule 3a ist flexibler als die zweite Säule. So können Sie hier neben der steuerlichen Ersparnis zusätzliche Rendite erzielen, wenn Sie beispielsweise eine Lebensversicherung mit Fondsbindung als Säule 3a-Produkt auswählen.

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Selbst­ständige: Säule 3a oder Einkauf in die Pensions­kasse

Auch wenn Sie selbstständig sind, können sie sich für die Mitgliedschaft in einer Pensionskasse entscheiden: Durch einen freiwilligen Einkauf erwerben Sie Ansprüche auf eine Rentenzahlung und bilden, ebenso wie Angestellte, ein Guthaben für das Alter. Entscheiden Sie sich für diesen Weg, reduziert sich allerdings Ihr Maximalbetrag in Säule 3a: Statt des bisherigen Betrags gilt für Sie nun die gleiche Maximalsumme wie für Angestellte, also 7'258 Franken pro Jahr.

Hier stellt sich nun die Frage, welche Variante sich mehr lohnt: Ein hoher Betrag in Säule 3a oder ein niedriger Sparbetrag in der gebundenen Vorsorge, der mit dem Kapital aus der Pensionskasse kombiniert wird. Die einfache Antwort: Es kommt darauf an, wie viel Geld Sie in die Altersvorsorge investieren können. Während die Vorsorge in Säule 3a nämlich auf den Maximalbetrag beschränkt ist, gibt es solche Limitierungen in der Pensionskasse nicht. Übersteigen Sie die für das Obligatorium festgelegte Maximalsumme, können Sie darüber hinaus gehende Beträge ohne Beschränkung im Überobligatorium versichern. Das bedeutet konkret: Können Sie in Ihre Altersvorsorge mehr investieren als den Höchstbetrag für Selbstständige in Säule 3a, sollten Sie eher in die Pensionskasse investieren. Hier ist auch die steuerliche Entlastung deutlich grösser, denn Einzahlungen in die Pensionskasse sind von der Steuer befreit.

Bei Beträgen unterhalb des Maximalbetrags in der gebundenen Vorsorge ist Säule 3a eher zu empfehlen, denn hier sind Sie in der Wahl des Produkts und somit der Anlageform flexibler. Schlussendlich kommt es auf die konkreten Zahlen an, welche Vorsorgevariante sich am meisten für Sie lohnt. Rechnen Sie im Zweifel alle infrage kommenden Varianten einmal durch und berücksichtigen Sie dabei auch die bei der Auszahlung anfallenden Steuern, um sich für eine Möglichkeit zu entscheiden.

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