Als Freiberufler hat man zwar viele Freiheiten und arbeitet unabhängig, man muss sich aber auch um mehr Dinge kümmern als ein Angestellter. Dazu gehört auch der richtige Versicherungsschutz: Viele Anbieter haben für Freiberufler andere Konditionen, aufgrund des besonderen Status in der Arbeitswelt sind zudem einige Versicherungen notwendig, die man in einem angestellten Arbeitsverhältnis nicht benötigt. Versicherung Schweiz gibt Ihnen einen Überblick über die Versicherungen, die Ihre freiberufliche Tätigkeit absichern.
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Schutz bei Krankheit, Unfällen und Invalidität
Bei der Absicherung von gesundheitlichen Risiken gibt es für Freiberufler gute und schlechte Nachrichten. Der Basis-Versicherungsschutz der Grundversicherung bleibt auch für Freiberufler erhalten, Änderungen gibt es allerdings bei Erwerbsunfähigkeit und bei Unfällen:
1. Krankenversicherung
Der Versicherungsschutz der Grundversicherung gilt ohne Einschränkungen auch für Freiberufler. Da Arbeitgeber in der Schweiz grundsätzlich keine Beiträge zur Krankenversicherung übernehmen, ändert sich auch die Beitragshöhe nicht. Auch die Zusatzversicherungen machen bei der Versicherung von Freiberuflern keine Unterschiede zu den Bedingungen für Angestellte.
2. Ausgleichskasse für AHV, IV und EO
Die Beitragszahlungen an AHV, IV und EO durch einen Arbeitgeber fallen bei selbstständiger Tätigkeit natürlich weg. Um dennoch Anspruch auf AHV, IV und EO zu bekommen, muss man als Selbstständiger einer Ausgleichskasse beitreten. Die Höhe der Beiträge ist vom Umsatz abhängig und muss allein getragen werden. Dadurch ist zumindest ein Basis-Schutz gegeben – dieser allein reicht aber nicht aus, wenn man im Schadensfall nicht deutliche Abstriche machen möchte. Wichtig ist vor allem ein zusätzlicher Schutz bei Invalidität:
Eine zusätzliche Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit ist empfehlenswert
Zwar haben Freiberufler durch die Zahlung von Beiträgen an eine Ausgleichskasse Anspruch auf Zahlungen bei Invalidität, diese decken aber meist nur den allernötigsten Bedarf. Wer bei einer krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit den eigenen Lebensstandard nicht deutlich herunterschrauben möchte, tut gut daran, die IV-Leistungen durch den Abschluss einer privaten Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit zu ergänzen.
3. Unfallschutz: Grundversicherung oder privater Unfallschutz?
Grundsätzlich ist der Unfallschutz bei jedem Schweizer in der Grundversicherung eingeschlossen. Dieser bietet im Schadensfall aber nur begrenzten Schutz: Direkte Behandlungskosten werden übernommen, Folgekosten oder ein Verdienstausfall aber nicht. Angestellte können diesen Schutz meist ausschliessen, da sie über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert sind.
Für Freiberufler ist die Erweiterung des Unfallschutzes der Grundversicherung über einen privaten Tarif möglich, der nur für Kosten einspringt, die von der obligatorischen Versicherung nicht getragen werden. Hier kommt es darauf an, wie viel Wert man auf einen guten Unfallschutz legt und wie gefährlich die ausgeübte Tätigkeit ist. Verdienstausfällen infolge einer Erkrankung kann man mit einer Taggeld-Versicherung vorbeugen – diese ist meist als Baustein der privaten Unfallversicherung zu haben.
Bei vielen Anbietern findet man mittlerweile Kombi-Pakete für Freiberufler, die Krankenversicherung, Unfallschutz und Taggeldversicherungen beinhalten. Wer an allen Leistungen interessiert ist, sollte sich diese Pakete einmal genauer ansehen, da sie oft günstiger zu haben sind als die einzelnen Leistungen in separaten Verträgen.
Schutz vor Verdienstausfällen und wirtschaftlichen Risiken
Neben den gesundheitlichen Risiken müssen Freiberufler auch verschiedene wirtschaftliche Risiken im Blick haben und diese entsprechend absichern. Dazu gehört der Schutz vor Verdienstausfällen ebenso wie eine private Altersvorsorge und die Absicherung von Risiken, die im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen:
Auch im Alter und nach der Aufgabe der beruflichen Tätigkeit sollte ein gewisses monatliches Budget zur Verfügung stehen. Freiberufler müssen hier rechtzeitig selbst aktiv werden, da sie keine Einzahlungen in die obligatorische berufliche Vorsorge leisten müssen. Eine private Altersvorsorge sollte deshalb jeder Freiberufler unbedingt abschliessen.
Je früher man eine solche Versicherung abschliesst, desto geringer ist zudem die monatliche Belastung. Viele Versicherer bieten mittlerweile eigene Versicherungsmodelle mit besonderen Konditionen für Freiberufler, zum Beispiel mit der Möglichkeit unregelmässiger Einzahlungen, abhängig von der aktuellen Gewinnsituation.
Weitere Versicherungen rund um die selbstständige Tätigkeit
In bestimmten Tätigkeiten empfiehlt sich neben der Absicherung von gesundheitlichen Risiken auch die Versicherung der Tätigkeit selbst, etwa in Form einer Haftpflicht– oder Rechtsschutzversicherung.
Unsere Versicherung-Schweiz Empfehlung
Für Freiberufler gibt es in Sachen Versicherungen eine Menge zu beachten. Wichtig ist zunächst die Absicherung gegen gesundheitliche Risiken, schon hier findet man eine grosse Auswahl verschiedener Möglichkeiten. Auch bei der Versicherung der Tätigkeit selbst gibt es unzählige Angebote und Versicherungsoptionen. Zudem ist die Notwendigkeit einer bestimmten Versicherung stark abhängig davon, welche Tätigkeit man ausübt, in welchem Umfeld man dies tut und welche Ausrüstung zur freiberuflichen Tätigkeit gehört.
Um hier nicht den Überblick zu verlieren und die passende Absicherung für Ihre Tätigkeit zu finden, empfehlen wir eine Beratung durch unsere unabhängigen Experten. Sie kennen sich am Markt bestens aus und können Ihnen bereits in kurzer Zeit die optimalen Angebote unterbreiten. Auch bei Fragen zu den Verträgen oder dem Wechsel des Anbieters stehen sie Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie hier Kontakt auf!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.baloise.ch – Must-have – Versicherungen für Freelancer
- www.kmu.admin.ch – Selbstständigkeit in der Schweiz – ein Leitfaden
- www.jobs.ch – Was Freelancer in der Schweiz beachten müssen
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