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Wer eine Unfall­versicherung ab­schliessen sollte

Zusammen mit der Grundversicherung bietet die Unfallversicherung in der Schweiz wichtige Leistungen, die im Falle eines Unfalls nötig werden können. Im Gegensatz zur obligatorischen Krankenversicherung ist aber nicht jeder Schweizer automatisch gegen Unfälle versichert. Vor dem Abschluss einer Unfallversicherung sollten Sie also zunächst prüfen, ob und inwieweit Sie bereits unfallversichert sind.

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Unfall­versicherung – bin ich schon ver­sichert?

Die meisten in der Schweiz lebenden Personen sind obligatorisch unfallversichert und brauchen keine gesonderte Unfallversicherung. Bedingung für die Mitgliedschaft in der obligatorischen Unfallversicherung ist ein festes Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens 8 Stunden wöchentlich. Neben der klassischen Vollzeit- oder Teilzeit-Anstellung sind auch diese Arbeitsverhältnisse in der obligatorischen Unfallversicherung enthalten:

All diese Personen werden von ihrem Arbeitgeber automatisch versichert. Wichtig ist, dass Sie nur für einen Arbeitgeber tätig sind und dafür Lohn und/oder eine Ausbildung erhalten.

Tipp
Vorsicht bei Unfällen in der Freizeit

Sind Sie weniger als 8 Stunden pro Woche für Ihren Arbeitgeber tätig, sind Sie lediglich gegen Unfälle und Krankheiten versichert, die während der Ausübung Ihrer Tätigkeit oder auf dem Arbeitsweg passieren. Unfälle in Ihrer Freizeit, sogenannte „Nichtberufsunfälle“, sowie alle daraus entstehenden Folgekosten sind dann nicht in der Versicherung enthalten! Die Grundversicherung übernimmt zwar auch einen Teil der Kosten, die Beteiligung liegt aber deutlich unter den Leistungen, die die Unfallversicherung bietet.

Wer muss sich gesondert versichern?

Empfehlenswert ist der Abschluss einer gesonderten Unfallversicherung für Personen, deren Arbeitszeit unter 8 Stunden wöchentlich liegt. Diese sind sonst nur gegen Berufsunfälle und -krankheiten versichert, nicht aber gegen „Nichtberufsunfälle“. Unbedingt selbst versichern sollten sich Personen, auf die keine der oben genannten Kriterien zutrifft. Diese Personengruppen sind nicht in der obligatorischen Unfallversicherung inkludiert:

Zählen Sie zu einer dieser Gruppen und möchten eine Unfallversicherung abschliessen? Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen dabei gerne kompetent zur Seite.

Welche Leis­tungen bietet die Unfall­versicherung?

Sollten Sie zu einer dieser oben genannten Gruppen gehören, ist der Abschluss einer gesonderten Unfallversicherung auf jeden Fall erforderlich, andernfalls sind Sie gegen Unfälle nur durch die Grundversicherung geschützt. Diese trägt, allerdings abzüglich des Selbstbehalts, lediglich die Heilungskosten – also Kosten für ärztliche Behandlung, Verpflegung und Unterkunft im nächstgelegenen Spital. Weitere Leistungen, die im Falle eines Unfalls nötig werden können, bekommen Sie nur über eine gesonderte Unfallversicherung. Die wichtigsten Leistungen der Unfallversicherung sind:

Gibt es Unter­schiede bei den Leis­tungen der Ver­sicherer?

Die freiwillige Unfallversicherung nach UGV ist keine Zusatzversicherung im eigentlichen Sinne. Alle Krankenkassen bieten hier identische Leistungen, diese richten sich nach dem „Bundesgesetz über die Unfallversicherung“ (UVG). Auch bei den Tarifen gibt es keine Unterschiede. Interessant kann ein Vergleich für Sie sein, wenn Sie an weiteren Leistungen im Falle eines Unfalls interessiert sind. So bieten einige Versicherer Betreuung vor Ort durch einen persönlichen Berater oder kostenfreie Service-Rufnummern, die schnelle und unbürokratische Ersthilfe leisten.

Mehr Informationen über das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) erhalten Sie bei www.admin.ch.

Lohnt sich eine Zusatz­versicherung zur Unfall­versicherung?

Zusätzlich zum Abschluss einer Unfallversicherung kann auch eine Zusatzversicherung lohnend sein, um mögliche weitere Versicherungslücken zu schliessen. Gerade im Bereich der stationären Medizin gibt es viele Möglichkeiten, die Genesung so angenehm wie möglich zu gestalten.

Unterkunft im Zweibett- oder Einzelzimmer, Behandlung durch den Chefarzt oder freie Spitalwahl sind nur einige der Leistungen, die durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden können. Dazu zählt insbesondere die Spitalzusatzversicherung, mit welcher die Unterbringung in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung eines Spitals festgelegt werden kann.

Sie möchten sich noch genauer über die Leistungen der Unfallversicherung informieren? Sie wollen erfahren, wie und womit Sie Ihren Versicherungsschutz optimal ergänzen können?

Wenden Sie sich an uns, unsere unabhängigen Berater stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Unfallversicherung.

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