Was ist ein Freizügigkeitskonto?

21.04.2025
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Wer sich mit der Pensionskasse und der eigenen beruflichen Vorsorge auseinandersetzt, hört schnell vom sogenannten „Freizügigkeitskonto“. Doch was steckt dahinter und wann braucht man ein solches Konto? Wir haben für Sie zusammengefasst, in welchen Situationen Sie ein Freizügigkeitskonto benötigen und worauf Sie dabei achten müssen.

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Freizügigkeitskonto: „Parkplatz“ für die Pensions­kasse

Ein Freizügigkeitskonto wird benötigt, wenn Sie Guthaben in der beruflichen Vorsorge aufgebaut haben, aber nicht mehr bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sind und somit nicht mehr in dessen Pensionskasse einzahlen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie gekündigt haben und noch keine neue Arbeitsstelle gefunden haben, Ihre Berufstätigkeit unterbrechen, etwa, um Angehörige zu pflegen, oder wenn Sie Ihre Arbeit verlieren und auf der Suche nach einer neuen Anstellung sind.

Endet Ihre aktuelle Tätigkeit, gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten, in der Ihr Guthaben bei der bisherigen Pensionskasse verbleibt. Nach Ablauf dieser drei Monate wird das Guthaben dann entweder an Ihre neue Pensionskasse überwiesen oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Dort wird das Guthaben dann verwahrt, bis Sie entweder wieder in eine Pensionskasse eintreten oder bis es Ihnen ausgezahlt werden kann.

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Konto oder Stiftung: Vor- und Nachteile

Um das Guthaben in der Pensionskasse für einen bestimmten Zeitraum zu „parken“, wird es von der Pensionskasse zu einem Freizügigkeitskonto oder einer -stiftung überwiesen. Dieses können Sie selbst wählen, möglich ist sogar die Aufteilung auf zwei verschiedene Konten bzw. Stiftungen.

Die Standard-Lösung, wenn Sie keine eigene Auswahl treffen, ist die Überweisung zu einem Freizügigkeitskonto der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Allerdings ist das nicht automatisch die beste Lösung: Freizügigkeitskonten generieren in der Regel nur sehr wenig Rendite. Zwar gibt es häufig einen niedrigen Zinssatz als Ertrag, dieser wird aber in vielen Fällen von den Kosten für die Administration und andere dadurch entstehende Gebühren wieder zunichte gemacht – liegt Ihr Guthaben länger bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, kann es im ungünstigsten Fall über die Jahre sogar schrumpfen.

Eine gute Alternative zum Freizügigkeitskonto sind deshalb Stiftungen. Diese bieten ebenfalls Möglichkeiten, das Guthaben aus der Pensionskasse zu verwahren, haben aber häufig bessere Konditionen als Freizügigkeitskonten. Einige bieten auch Möglichkeiten, die an den Aktienmarkt gebunden sind und dadurch ein höheres Risiko, aber auch grössere Renditechancen aufweisen. Sie können Ihre Auswahl auch nachträglich ändern und sind an keine Lösung dauerhaft gebunden. Unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfisten können Sie zum Beispiel von einem Freizügigkeitskonto zu einer -stiftung wechseln oder umgekehrt.

Mit einer guten Auswahl stellen Sie sicher, dass Ihr Guthaben mit der Zeit nicht weniger wird – unter Umständen können Sie damit sogar Rendite erzielen. Erlaubt ist auch die Aufteilung des Guthabens auf zwei verschiedene Anlagen, so können Sie auch zwei Varianten mit unterschiedlichem Risikoprofil wählen.

Tipp
Stiftung für Zeiträume ab einem Jahr

Auch wenn die Konditionen bei einer Freizügigkeitsstiftung meist besser sind, lohnt sich die Auswahl nicht immer: Sind Sie nur für einen kurzen Zeitraum ohne Beschäftigung, sind die Unterschiede sehr gering und die Auswahl kostet Sie eher Zeit, als dass sie Ihnen nützt. Wir empfehlen deshalb, bei unklaren Aussichten oder einer Unterbrechung von mindestens einem Jahr eine Freizügigkeitsstiftung auszuwählen, darunter sind Sie auch mit der Standard-Lösung gut versorgt.

Aus­zahlung des Guthabens auf dem Freizügigkeitskonto

Nach dem Gesetz ist eine Auszahlung des Guthabens aus der beruflichen Vorsorge erst ab dem Erreichen der Rente möglich – egal, ob das Guthaben bei einer Pensionskasse oder auf einem Freizügigkeitskonto liegt. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, die eine frühzeitige Auszahlung ermöglichen. Auch hier gelten für die Pensionskasse und die verschiedenen Freizügigkeitslösungen dieselben Bedingungen:

Auswanderung in ein Nicht-EU/Nicht-NAFTA-Land
Selbst­ständige Tätigkeit
Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung
In­validität
Achtung
Teilbeträge in 5-Jahres-Schritten

Möchten Sie das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto nicht komplett entnehmen, ist auch die Auszahlung eines Teilbetrags möglich. Dies sollten Sie aber vorher genau berechnen, denn Teilentnahmen sind nur in 5-Jahres-Schritten erlaubt. Sie müssten also mindestens fünf Jahre warten, wenn Sie erneut einen Teilbetrag entnehmen möchten.

Reguläre Aus­zahlung

Da es sich bei Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto um die berufliche Vorsorge handelt, unterscheiden sich die Bedingungen für den regulären Bezug nicht von denen der Pensionskasse. Vorgesehen ist die reguläre Auszahlung, wenn Sie das Rentenalter erreichen oder vor dem Rentenalter versterben.

  • Auf einem Freizügigkeitskonto wird Ihre berufliche Vorsorge verwahrt, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen
  • Spätestens drei Monate nach Ende der letzten Tätigkeit wird das Geld von der Pensionskasse an die Freizügigkeitseinrichtung überwiesen
  • Für längere Zeiträume sollte man eine Freizügigkeitsstiftung wählen, hier ist meist eine bessere Rendite möglich
  • Die Auszahlung des Guthabens erfolgt im Rentenalter
  • Vorzeitige Auszahlungen sind zu denselben Bedingungen wie in der Pensionskasse möglich

Unser Fazit

Ein Freizügigkeitskonto ist für manche ein bekanntes Thema, andere kommen damit ihr ganzes Leben lang nicht in Berührung. Wer allerdings seine Erwerbstätigkeit für längere Zeit unterbricht, sollte sich etwas genauer mit dem Thema beschäftigen. Hier kann eine gute Auswahl den Unterschied zwischen Gewinn und Verlust machen und massgeblichen Einfluss auf die spätere Versorgungssituation haben.

Die Auszahlung des Freizügigkeitskontos sollte gut geplant werden, eine vorzeitige Auszahlung ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Auch hier lohnt sich geschicktes Vorgehen: Planen Sie langfristig und prüfen Sie die Bedingungen genau, um die beste Strategie für Ihre Vorsorge zu entwickeln. Ergänzen Sie dann noch Ihre berufliche Vorsorge mit einer privaten Vorsorgestrategie in der dritten Säule – so sind Sie bestens aufgestellt und können der Zukunft unbesorgt entgegenblicken. Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses und individuelles Angebot an!

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