Hohe Belastungen im Beruf, ständiger Zeitdruck oder auch Probleme im Privatleben: Viele Schweizer leiden hin und wieder unter stressbedingten Erkrankungen, manche haben infolge der Belastung sogar dauerhafte Beschwerden. Um den Stress zu bewältigen und die körperlichen Beschwerden zu lindern, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Wer nicht gleich zu Medikamenten greifen möchte, versucht es häufig mit sanften und alternativen Heilmethoden. Diese sind meist schonender als eine medikamentöse Behandlung, gleichzeitig aber nicht weniger erfolgversprechend.
Bei der Auswahl der passenden Behandlungsmethode spielt neben der Wirksamkeit auch die Kostenbeteiligung der Krankenkasse eine wichtige Rolle. Leider werden nicht alle Therapieformen von der Grundversicherung übernommen, in einigen Fällen ist eine Kostenerstattung nur über die Zusatzversicherung möglich.
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Entspannungstherapie: Welche ist die richtige?
Abhängig von der Art der stressbedingten Beschwerden kommen verschiedene Methoden zur Behandlung infrage. Der Behandlungserfolg lässt sich allerdings nicht immer voraussagen: Zu jedem Patienten passen andere Ansätze, was dem einen hilft, ist für den anderen nicht unbedingt gleichermassen geeignet. Eine erste Orientierung kann aber die Art Ihrer Beschwerden geben: Leiden Sie vor allem unter Nacken- oder Rückenschmerzen, können Massagen, Akupressur oder eine chiropraktische Behandlung Ihnen Linderung verschaffen.
Äussert sich der Stress eher in organischen Beschwerden, können Sie sich in homöopathische oder osteopathische Behandlung begeben, aber auch Akupunktur-Behandlungen können eine gute Wirkung zeigen. Auch bei eher psychischen Problemen gibt es verschiedene Behandlungsmöglichkeiten. Sowohl die traditionelle chinesische Medizin als auch autogenes Training oder andere Formen von Entspannungsübungen können die Psyche wieder ins Gleichgewicht bringen.
Grundversicherung: Kostenerstattung für Chiropraktik, TCM, Homöopathie, Akupunktur, anthroposophischer Medizin und Phytotherapie
Einige Behandlungsmethoden zur Entspannung sind im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten. In unbegrenzter Höhe beteiligt sich die Grundversicherung an Leistungen von Chiropraktikern, die Kostenübernahme dafür ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Auch die Kosten für traditionelle chinesische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, Akupunktur und anthroposophische Medizin werden übernommen, diese Kostenbeteiligung unterliegt allerdings bestimmten Voraussetzungen.
Leistungserbringung nur durch zugelassene Ärzte
Um bei den genannten Leistungen Anspruch auf die Kostenerstattung durch die Grundversicherung zu haben, muss die Behandlung durch einen ausgebildeten Mediziner mit entsprechender Zusatzausbildung erfolgen. Behandlungen von Leistungserbringern ohne schulmedizinische Ausbildung sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig - erkundigen Sie sich deshalb unbedingt vor der Behandlung danach, ob eine entsprechende Zulassung vorliegt. Zudem muss die Behandlung medizinisch notwendig und von einem Mediziner verordnet worden sein. Rein präventive Massnahmen werden nicht übernommen.
Das autogene Training wird von der Grundversicherung nur übernommen, wenn es im Rahmen einer Therapie stattfindet, die noch weitere Behandlungsarten umfasst. Dazu gehören etwa die medizinische Rehabilitation nach einer Krankheit oder einem Unfall oder Programme zur Rauchentwöhnung. Als eigenständige Behandlung bei stressbedingten Beschwerden werden die Kosten allerdings nicht übernommen.
Zusatzversicherung für präventive Massnahmen und andere Behandlungsarten
Um auch bei anderen Formen der Behandlung Anspruch auf eine Kostenbeteiligung zu haben, kommt der Abschluss einer passenden Zusatzversicherung infrage. Diese springt auch ein, wenn eine Behandlung als medizinisch nicht notwendig angesehen wird oder der Leistungserbringer nicht den Kriterien der Grundversicherung entspricht. So wird auch der Kreis der möglichen Behandlungserbringer deutlich erweitert.
Zusatzversicherung: Auswahl des passenden Tarifs
Eine Vielzahl an privaten Zusatzversicherungen bietet eine Kostenbeteiligung an Entspannungstherapien in verschiedenen Formen. Für die Übernahme von Entspannungstherapie kommen ambulante Tarife zur Prävention und Vorsorge infrage, ebenso Versicherungen für alternativmedizinische Behandlungen.
Um den richtigen Tarif auszuwählen, sollten Sie deshalb zunächst entscheiden, für welche Behandlungsmethoden Sie sich eine Kostenbeteiligung der Zusatzversicherung wünschen. Da die Zusatzversicherungen in der Zusammenstellung ihres Leistungskatalogs nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden sind, unterscheiden sich die erstattungsfähigen Leistungen je nach Tarif zum Teil deutlich.
Ausserdem sollten Sie sich überlegen, wie viel Sie im Jahr für eine Zusatzversicherung ausgeben möchten und wie hoch die Kostenerstattung des Versicherers ausfallen soll. Achten Sie dabei nicht nur auf die Kostenbeteiligung an der einzelnen Behandlung, sondern auch auf die jährliche Maximalsumme. Einige Zusatzversicherungen sind bereits für sehr niedrige Beträge zu haben, die Kostenerstattung fällt dann aber meist entsprechend gering aus und deckt häufig nur einen Bruchteil der tatsächlichen Behandlungskosten. Wer bereit ist, etwas mehr zu bezahlen, ist zwar zunächst stärker belastet, hat aber bei Behandlungen einen deutlich geringeren Anteil selbst zu bezahlen, sodass die Ersparnis am Ende für gewöhnlich höher ausfällt als bei Niedrigpreis-Tarifen.
Zusatzversicherungen für Alternativmedizin
Vivacare
Komplementär I
CSS
Alternativversicherung myFlex – Economy
Agrisano
AGRI-natürlich
Assura
Natura
Visana
Komplementär I
Sana24
Komplementär I
CONCORDIA
Zusatzversicherung NATURA
d'Entremont
Global CMVEO Option «médecines alternatives»
Tipp: Rabatte bei Zusatzversicherungen nutzen
Haben Sie oder ein Familienmitglied bereits eine Zusatzversicherung aus einem anderen Bereich, kann Ihnen dieser Versicherer eventuell Vergünstigungen anbieten. Viele Anbieter gewähren Rabatte, wenn man bei Ihnen mehrere Versicherungen abschliesst oder weitere Familienmitglieder dort versichert werden. Besonders günstig wird es für Familien mit Kindern: Der Nachwuchs kann sich über zusätzliche Rabatte freuen, je nach Anzahl der Kinder sind Vergünstigungen bis zu 80% möglich.
Passende Paketleistungen wählen
Der Leistungskatalog einer Zusatzversicherung umfasst immer verschiedene Leistungen aus einem bestimmten Bereich im Paket. Auch wenn Sie primär nur an einer bestimmten Behandlungsart interessiert sind, sollten Sie auch die angebotenen Paketleistungen des gewünschten Tarifs genauer unter die Lupe nehmen. Vielleicht sind Leistungen enthalten, die Sie bereits in Anspruch nehmen, was Ihre Ersparnis weiter vergrössern würde. Oder Sie finden darin Leistungen, die Sie schon länger einmal ausprobieren wollten und vor denen Sie bisher aus Kostengründen zurückgeschreckt sind.
Generell gilt bei den meisten Zusatzversicherungen, dass sie sich vor allem dann auszahlen, je häufiger Leistungen in Anspruch genommen werden. Wählen Sie also am besten einen Tarif, der mehrere Behandlungsmethoden enthält, für die Sie sich interessieren.
Fazit & Empfehlung
Der Schweizer Versicherungsmarkt bietet eine beinahe unübersichtliche Anzahl verschiedener Tarife für fast jedes Bedürfnis. Dies macht die Auswahl häufig schwer, allein der Vergleich der unterschiedlichen Leistungskataloge kann sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Zudem unterscheiden sich die Angebote auch regional, nicht jeder Anbieter ist mit seinen Tarifen schweizweit vertreten.
Möchten Sie ohne Stress und Zeitaufwand die besten Angebote für Ihre Bedürfnisse finden, empfehlen wir Ihnen deshalb unseren grossen Vergleich der Zusatzversicherungen 2025. So sparen Sie Zeit und Nerven und ermitteln ganz einfach, welche Zusatzversicherung das beste Angebot für Ihren Bedarf bietet.
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.versicherung-schweiz.ch – Trägt die Krankenkasse die Kosten meiner Entspannungstherapie?
- www.1a-versichert.ch – Trägt die Krankenkasse die Kosten meiner Entspannungstherapie?
- www.tcmmingdao.ch – Kostenübernahme durch Krankenkassen bei der Traditionellen Chinesischen Medizin
- www.oekk.ch – Alternativmedizin in der Grund- und Zusatzversicherung
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