Die Wirkung von autogenem Training ist wissenschaftlich bewiesen, es kann bei verschiedenen Beschwerden für Linderung sorgen und manche sogar ganz heilen. Häufig eingesetzt wird autogenes Training zum Beispiel bei Schlafstörungen, Migräne und Konzentrationsproblemen, auch bei Hauterkrankungen und Verdauungsbeschwerden kann es helfen.
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Die Grundversicherung trägt die Kosten nicht
Trotz der nachgewiesenen Wirksamkeit von autogenem Training werden die Behandlungskosten in aller Regel nicht von der Grundversicherung übernommen. Ausnahmen bilden lediglich einzelne Therapieprogramme, wie zum Beispiel die Rauchentwöhnung, in deren Rahmen das autogene Training eingesetzt wird. Auch in der Rehabilitation nach Unfällen wird autogenes Training manchmal eingesetzt und über die Grundversicherung abgerechnet.
Für autogenes Training als eigenständige Therapie, etwa zur Stressreduktion, ist eine Kostenübernahme der Grundversicherung aber ausgeschlossen.
Autogenes Training als Leistung der Zusatzversicherung
Anders sieht es bei den Zusatzversicherungen aus. Neben Massnahmen zur Entspannung und Prävention übernehmen einige Anbieter auch die Kosten für autogenes Training, meist in Form einer ambulanten Zusatzversicherung. Möchten Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, um das autogene Training darüber abzurechnen, sollten Sie vor dem Abschluss überprüfen, ob Ihr gewählter Tarif auch die gewünschte Leistung enthält.
Befolgen Sie diese Tipps, um eine passende Zusatzversicherung zu finden:
1. Leistungskatalog prüfen
Wer die Kostenerstattung für eine bestimmte Leistung anstrebt, sollte zunächst klären, ob diese Leistung überhaupt im Katalog der Zusatzversicherung enthalten ist. Im Gegensatz zur Grundversicherung können die Anbieter bei den Zusatzversicherungen selbst bestimmen, welche Leistungen sie anbieten. Es gibt also grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen – gerade autogenes Training ist eine Behandlungsmethode, die nicht in jeder Zusatzversicherung enthalten ist.
Auch wenn man vor allem eine bestimmte Behandlungsmethode im Blick hat, sollte man auch die anderen angebotenen Leistungen nicht gänzlich ausser Acht lassen. Es ist nämlich so: Je mehr der angebotenen Behandlungen Sie tatsächlich in Anspruch nehmen, desto grösser fällt die Kostenbeteiligung des Versicherers insgesamt und damit auch Ihre eigene Kostenersparnis aus.
2. Bedingungen für die Kostenerstattung prüfen
Wenn die von Ihnen gewünschte Behandlung im Leistungskatalog des Versicherers enthalten ist, sollten Sie vor dem Abschluss der Versicherung nachfragen, unter welchen Bedingungen die Behandlungskosten erstattet werden. Die meisten Zusatzversicherer übernehmen die Kosten nicht automatisch, sondern führen Listen über die von Ihnen akzeptierten Leistungserbringer. Nur, wenn Sie sich von einem der anerkannten Leistungserbringer behandeln lassen, bekommen Sie die Kosten im vereinbarten Umfang erstattet. Sind Sie bereits in Behandlung, sollten Sie überprüfen, ob Ihr behandelnder Arzt oder Therapeut auf der Liste des Versicherers zu finden ist.
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Die Suche nach der richtigen Zusatzversicherung ist oft schwierig – viele Anbieter mit noch mehr unterschiedlichen Produkten machen es schwer, den Überblick zu behalten und den passenden Tarif zu finden. Unterstützung bekommen Sie deshalb von unseren unabhängigen Beratern. Sie kennen die aktuellen Tarife genau und helfen Ihnen mit langjähriger Erfahrung bei der Auswahl der passenden Versicherung.
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.power-and-balance.ch – Ist autogenes Training Krankenkassen-anerkannt?
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