Chiropraktik: Welche Kosten trägt die Kranken­kasse?

Finden Sie die pas­sende Grund­versicherung
Ausgewählt von Expert:innen
100 % kostenfrei
Online Angebot

Ein bewährtes Mittel zur Linderung von Schmerzen und zur Verbesserung der Beweglichkeit ist seit jeher die Chiropraktik. Bei der Behandlung von weit verbreiteten Beschwerden wie Rücken- oder Nackenschmerzen leisten Chiropraktorinnen und Chiropraktoren gute Dienste.

Zudem stellt der Chiropraktor eine Diagnose, behandelt Ihre Erkrankung und führt Massnahmen zur Prophylaxe durch. Aus diesem Grund gehört die Chiropraktik zum Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung.

Bestens versorgt - dank der passenden Krankenkasse!

Was ist Ihnen bei Ihrer Versicherung besonders wichtig?

Bitte Anrede wählen.
Bitte Vorname eingeben.
Bitte Nachname eingeben.
Bitte gültige Telefonnummer eingeben.
Bitte gültige Email Adresse eingeben.
Bitte Strasse Nr. eingeben.
Bitte Postleitzahl eingeben.
Bitte Wohnort eingeben.
Bitte Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ (z.B. 01.06.1975) eingeben.
Bitte aktuelle Krankenkasse wählen.
Bitte Personen im Haushalt wählen.
Bitte Nachricht eingeben.
Bitte Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bestätigen.
Die Übermittlung dieses Formulars ist mit SSL verschlüsselt.

Chiropraktik: Kosten­erstattung durch die Grund­versicherung

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gehört die Chiropraktik in der Schweiz zum Leistungskatalog der Grundversicherung, da Sie als universitärer Medizinalberuf anerkannt ist. Deshalb benötigen Sie keine ärztliche Verordnung, wenn Sie einen Chiropraktor aufsuchen möchten – ausser Sie sind im Hausarzt-, Telmed- oder HMO-Modell versichert. Abzüglich Franchise und Selbstbehalt werden die Kosten in vollem Umfang übernommen.

Kosten­übernahme durch andere Krankenversicherungsmodelle

Auch im Falle eines Unfalls übernimmt Ihre Unfallversicherung die Kosten für chiropraktische Behandlungen, z.B. im Rahmen einer Rehabilitation. Militär- und Invalidenversicherung übernehmen die Kosten ebenfalls.

Tipp
Ausnahme in den Sparmodellen

Haben Sie für Ihre Grundversicherung ein Hausarzt-, HMO– oder Telemedizin-Modell gewählt, müssen Sie zunächst Ihren Hausarzt aufsuchen bzw. eine Anfrage über den telemedizinischen Weg stellen. Tun Sie dies nicht, kann Ihnen die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern! Sobald Sie die Überweisung bekommen haben, können Sie dann aber ebenfalls einen Chiropraktor aufsuchen und die Kosten werden übernommen. Im Normalfall bekommen Sie die Überweisung zu einem Chiropraktor ohne Probleme.

Achtung: Weitere Leis­tungen werden nicht erstattet

Manche Praxis für Chiropraktik bietet weitere Leistungen an, die nicht aus dem Bereich der Chiropraktik stammen, z.B. Lymphdrainagen oder Stosswellentherapie. Diese werden, auch wenn sie von einem Chiropraktor durchgeführt werden, nicht automatisch ebenfalls übernommen! Klären Sie vor der Inanspruchnahme solcher Behandlungen die Kostenübernahme mit Ihrer Grund- oder Zusatzversicherung!

Welche Leistungen die Grundversicherung in anderen Bereichen übernimmt, können Sie hier nachlesen.

Unsere Versicherung-Schweiz Emp­fehlung

Chiropraktik fällt unter den Deckungsbereich der Grundversicherung, d.h. die Kosten der Behandlung werden in aller Regel abzüglich Franchise und Selbstbehalt übernommen. Möchte man weitere Leistungen im Bereich der Alternativmedizin in Anspruch nehmen, lohnt es sich gegebenenfalls über eine entsprechende Zusatzversicherung nachzudenken. Diese trägt die Kosten von Behandlungen, die nicht unter die Grundversicherung fallen. So sind Patienten auch in diesem Fall finanziell abgesichert.

Sie haben Fragen rund um eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin? Unsere Berater unterstützen Sie gerne!

Kranken­versicherung ver­gleichen

Vergleichen Sie jetzt schnell und einfach alle Krankenversicherungen der Schweiz.

Kranken­versicherung ver­gleichen

Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag

Finden Sie die pas­sende Grund­versicherung
Ausgewählt von Expert:innen
100 % kostenfrei
Online Angebot

Ähnliche Beiträge aus unserem Rat­geber