Im privaten Familienurlaub oder auf Geschäftsreise – im Ausland zu erkranken, ist meist besonders ungünstig. Fernab der gewohnten Umgebung gilt es, kompetente medizinische Versorgung zu bekommen, möglichst in der Muttersprache. Neben den Sorgen um die eigene Gesundheit stellt sich dann auch schnell die Frage nach dem Versicherungsschutz. Welche Versicherung wann im Ausland einspringt, haben wir für Sie zusammengefasst.
Sicher Reisen - dank der passenden Reiseversicherung!
Jetzt den grossen Vergleich der Schweizer Reiseversicherungen 2025 gratis anfordern
Die Grundversicherung greift bei akuten Erkrankungen
Bei einer akuten Erkrankung, deren Behandlung nicht bis zur Rückkehr in die Schweiz warten kann, übernimmt Ihre Grundversicherung die Kosten. Dies tut sie aber nur, wenn es sich um einen medizinischen Notfall handelt und eine Heimreise nicht möglich ist. Dafür müssen Sie Ihre Europäische Versicherungskarte vorlegen, die Sie von Ihrer Grundversicherung erhalten.
Ob eine akute Erkrankung als Notfall gilt, ist nicht immer einfach zu beurteilen. Kontaktieren Sie bei einer Erkrankung im Ausland unbedingt zunächst Ihren Versicherer, um bei der Kostenübernahme keine böse Überraschung zu erleben.
Der Aufenthaltsort ist entscheidend
In welchem Umfang medizinische Leistungen im Ausland von der Grundversicherung erstattet werden, hängt auch vom Aufenthaltsort ab:
Einige Länder, wie z.B. Australien, haben Abkommen mit der Schweiz geschlossen, die dafür sorgen, dass auch Schweizer Bürger die dortige Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Oft deckt dies aber nur die Notfallversorgung und keine weiteren Leistungen. Ebenfalls nicht in der Grundversicherung enthalten ist der Rücktransport einer erkrankten Person in die Schweiz. Auch hier sind Sie am besten durch den Abschluss einer Zusatzversicherung (Reiseversicherung) geschützt.
Eine Reiseversicherung erhöht die Kostendeckung
Eine Zusatzversicherung für die Reise hat vor allem zum Ziel, Kostendeckung über die Leistung der Grundversicherung hinaus zu gewährleisten. Entscheidend ist die maximale Deckungssumme, bis zu dieser Grenze zahlt die Versicherung die Behandlungskosten. In einigen Ländern ist eine sehr hohe Deckung zu empfehlen, für andere reicht ein Schutz, der nur ein bisschen über die Leistung der Grundversicherung hinausgeht.
Es gibt sowohl Versicherungen, die das ganze Jahr über gelten, als auch Versicherungen für einzelne Reisen. Welches Versicherungsmodell am besten zu Ihnen passt, ist deshalb immer abhängig davon, wohin und wie oft Sie verreisen. Unsere Berater unterstützen Sie gern bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes!
Die Leistungen der Reiseversicherung
Besonders für Personen ohne Schutz durch die Schweizer Unfallversicherung kann eine Reiseversicherung sinnvoll sein. Wenn Sie eine Reiseversicherung abschliessen, geniessen Sie, je nach Versicherung, nämlich einige Vorteile. Viele Versicherer bieten z.B. Kostenübernahme in diesen Bereichen:
- Kostenübernahme ohne Selbstbehalt
- Such- und Bergungskosten bei Unfällen
- Beschaffung und Versand von Medikamenten aus der Schweiz
- Transport und Unterbringung einer mitversicherten Begleitperson
- Telefonischer Service, z.B. für Übersetzungen oder andere Hilfestellungen
- Weltweite Deckung privater Behandlung
Sonderfall: Was passiert bei einem Unfall im Ausland?
- Haben Sie auf einer Dienstreise oder privat im Ausland einen Unfall, springt hierfür die über Ihren Arbeitgeber laufende Unfallversicherung (UVG) ein. Diese bietet die gleichen Leistungen wie bei einem Unfall in der Schweiz und deckt zudem die Kosten für Rettung und Transport bis zu einer Höhe von ca. 30 000 Franken.
- Arbeiten Sie erst seit kurzem weniger als 8 Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber, können Sie eventuell eine Abredeversicherung abschliessen.
Alle anderen Personen müssen den Unfallschutz in Ihre Grundversicherung einschliessen. Dies hat allerdings Nachteile: Zum einen erhöht es die monatliche Prämie, zum anderen bezahlen Sie bei diesen Leistungen grundsätzlich den jährlichen Selbstbehalt und die vereinbarte Franchise.
Die Kostenübernahme der Grundversicherung bei einem Unfall ist identisch mit der Kostenübernahme bei Erkrankungen und fällt insgesamt deutlich geringer aus als die Leistungen der Unfallversicherung. Möchten Sie hier zusätzlich abgesichert sein, sollten Sie eine Reiseversicherung abschliessen.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Versicherer bei Unfällen finden Sie hier.
Unsere Versicherung-Schweiz Empfehlung
Ob Reise-, Grund- oder Unfallversicherung. Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um die Krankenversicherung im In- und Ausland, sodass Sie in allen Lebenslagen ideal geschützt sind. Kontaktieren Sie uns noch heute!
Reiseversicherungen vergleichen
Vergleichen Sie jetzt schnell und einfach alle Reiseversicherungen der Schweiz.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.beobachter.ch – Sind wir bei Krankheit und Unfall versichert?
- www.nzz.ch – Wer zahlt die Spitalrechnung aus dem Ausland?
Ähnliche Beiträge aus unserem Ratgeber
Winterurlaub: Diese Versicherungen brauchen Sie
Ob Skifahren, Snowboarden oder Schneeschuhwandern: Der Winterurlaub gehört für die meisten Schweizerinnen und Schweizer zum Pflichtprogramm. Besonders...
Sabbatical: So sichern Sie Ihre Auszeit richtig ab
Für viele ist es der Höhepunkt des Berufslebens: Ein Sabbatical, also eine längere Auszeit von der beruflichen Tätigkeit. Dabei haben viele ganz unter...
Reisen: Welche Versicherungen Sie für den Sommerurlaub brauchen
Vor dem Start in den Sommerurlaub sollten nicht nur die Koffer gepackt werden: Auch der Versicherungsschutz sollte überprüft werden, um sicherzugehen,...
Weltreise: So versichern Sie Ihren Traum
Eine Weltreise ist für viele Menschen ein grosser Traum. Statt einer kurzen Urlaubsreise nimmt man sich Zeit, um die Welt zu entdecken: Man lernt ande...