Haushalts­hilfe nach Unfall: Wer trägt die Kosten?

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Hatten Sie einen Unfall, steht natürlich zunächst die medizinische Versorgung im Vordergrund. Doch sind die akuten Folgen erst einmal abgemildert, stellen sich schnell andere Fragen: Wie bewältige ich meinen Alltag? Wer hilft mir, wenn ich Unterstützung im Haushalt oder anderen Dingen des täglichen Lebens brauche? Meist hat man ja nicht nur sich selbst, sondern auch eine Familie zu versorgen.

Welche Versicherung sich an den Kosten für eine Haushaltshilfe beteiligt, hat Versicherung Schweiz für Sie zusammengefasst.

Bestens versichert - dank der passenden Zusatzversicherung!

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Grund­versicherung: Medizinische Be­handlung und Nachversorgung

Wenn Sie über die obligatorische Grundversicherung auch gegen Unfälle abgesichert sind, zahlt diese für die medizinische Versorgung im Falle eines Unfalls. Die Grundversicherung übernimmt aber nur die notwendigen Kosten zur Erhaltung Ihrer Gesundheit, weitere Einschränkungen deckt sie nicht ab.

Alle Folgen eines Unfalls, die nicht im eigentlichen Sinne medizinisch behandelbar sind, sind von einer Kostenübernahme durch die Grundversicherung ausgeschlossen. Verdienstausfall oder eine Haushaltshilfe gehören nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen. Ausserdem müssen Sie auch bei einem Unfall den 10%igen Selbstbehalt sowie Ihre individuelle Franchise bezahlen.

Unfall­versicherung (UVG): Bessere Leis­tungen, aber keine Haushalts­hilfe

Sind Sie über Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert (UVG) oder haben eine Abredeversicherung abgeschlossen, geniessen Sie einen besseren Versicherungsschutz. Im Gegensatz zur Grundversicherung berechnet Ihnen die UVG bei einem Unfall weder Franchise noch Selbstbehalt, Sie kommen also deutlich günstiger davon. Zudem bietet die UVG Ihren Mitgliedern folgende Leistungen:

Auch hier ist Hilfe im Haushalt allerdings nicht vorgesehen. Lediglich eine Zusatzversicherung kann hier helfen, wenn Sie die Kosten nicht allein tragen möchten.

Private Spital­zusatz­versicherung: Kosten­erstattung für eine Haushalts­hilfe

Benötigen Sie nach einem Unfall Hilfe im Haushalt, können Sie diese über Ihre Spitalzusatzversicherung abrechnen. Diese zahlt im Normalfall nicht den vollen Satz, beteiligt sich aber immerhin mit einem Teil der Kosten.

Möchten Sie zu diesem Zweck eine Spitalzusatzversicherung abschliessen, sollten Sie auf folgende Dinge achten:

1. Höhe der Kosten­beteiligung

Einige Versicherer beteiligen sich mit einem festen Tagessatz an Ihren Kosten, andere mit einem prozentualen Beitrag. In beiden Fällen gibt es jedoch auch Maximalzeiten bzw. -summen, über die hinaus keine Kostenbeteiligung mehr gewährt wird.

2. Weitere Leis­tungen

Besonders lohnend ist eine Spitalzusatzversicherung meist dann, wenn Sie auch weitere Leistungen des Pakets in Anspruch nehmen möchten

Sie möchten eine Spitalzusatzversicherung abschliessen, sind aber nicht sicher, welche für Sie die richtige ist? Wenden Sie sich an unsere unabhängigen Berater, die den besten Tarif für Sie finden!

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