Jedes Jahr im Herbst, spätestens im Winter, geht sie um: Die Grippewelle, die viele Menschen in ihr Bett zwingt. Gerade in Berufen mit viel Menschenkontakt kann man schon fast damit rechnen, einmal pro Jahr wegen Grippe auszufallen. Abhilfe schafft eine Grippeimpfung – rechtzeitig behandelt, kann das Immunsystem die Viren erfolgreich bekämpfen und man geht gesund und munter durch den Winter. Ob die Grundversicherung die Kosten für die Grippeimpfung übernimmt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Grippeimpfung: Die Grundversicherung zahlt nur in Einzelfällen
Einige Impfungen, wie z.B. gegen Kinderlähmung oder Diphterie, werden immer von der Grundversicherung übernommen. Anders sieht es bei der Grippeimpfung aus: Nur wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören, werden die Kosten für die Impfung von der Grundversicherung übernommen – und dies auch nur, wenn Sie die Jahresfranchise bereits erreicht haben.
Die Grundversicherung sieht diese Bevölkerungsgruppen als Risikogruppen an:
- Personen über 65 Jahre
- Personen, die bei einer Grippeerkrankung mit Komplikationen zu rechnen haben. Dazu zählen vor allem Menschen, deren Immunsystem bereits durch eine bestehende Erkrankung geschwächt ist:
- Schwangere Frauen ab dem zweiten Trimenon
- Frauen bis zu vier Wochen nach der Entbindung
- Frühgeborene ab 6 Monaten für die ersten zwei Winter nach der Geburt
Sonderfall Impfapotheke
Die Kosten für die Impfung in einer „Impfapotheke“ können von Ihrer Krankenkasse nur erstattet werden, wenn dafür eine ärztliche Verordnung vorliegt – auch wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören. Um einen Arztbesuch kommen Sie also nicht herum, wenn Sie die Kosten für die Impfung nicht selbst tragen möchten. Lediglich über eine Zusatzversicherung kann eine Impfung in der Apotheke auch ohne Verordnung abgerechnet werden – erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Zusatzversicherung, ob diese die Kosten trägt.
In diesen Fällen zahlt die Zusatzversicherung die Grippeimpfung
Gehören Sie nicht zu einer der genannten Risikogruppen, können Sie die Kosten für die Grippeimpfung auch über eine Zusatzversicherung abrechnen. Viele Tarife zur Prävention enthalten neben Reiseimpfungen auch die jährliche Grippeimpfung.
Weitere interessante Leistungen von Zusatzversicherungen zur Prävention sind z.B. die Kostenerstattung von Check-Ups und Vorsorgeuntersuchungen oder die Kostenbeteiligung am Fitness-Abo. Prüfen Sie also die – neben der Impfung – im Vertrag enthaltenen Leistungen genau und überlegen Sie, ob die Versicherung zu Ihren Bedürfnissen passt.
Fazit & Empfehlung
Die Kosten einer Grippeimpfung werden für Risikogruppen von der Krankenkasse übernommen. Für alle anderen Personen kann eine Zusatzversicherung interessant sein.
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.moneyland.ch – Krankenkassen: Impfungen und Prävention
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