Bezahlt Ihre Kranken­kasse die Kosten einer Grippe­impfung?

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Jedes Jahr im Herbst, spätestens im Winter, geht sie um: Die Grippewelle, die viele Menschen in ihr Bett zwingt. Gerade in Berufen mit viel Menschenkontakt kann man schon fast damit rechnen, einmal pro Jahr wegen Grippe auszufallen. Abhilfe schafft eine Grippeimpfung – rechtzeitig behandelt, kann das Immunsystem die Viren erfolgreich bekämpfen und man geht gesund und munter durch den Winter. Ob die Grundversicherung die Kosten für die Grippeimpfung übernimmt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Grippe­impfung: Die Grund­versicherung zahlt nur in Einzelfällen

Einige Impfungen, wie z.B. gegen Kinderlähmung oder Diphterie, werden immer von der Grundversicherung übernommen. Anders sieht es bei der Grippeimpfung aus: Nur wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören, werden die Kosten für die Impfung von der Grundversicherung übernommen – und dies auch nur, wenn Sie die Jahresfranchise bereits erreicht haben.

Die Grundversicherung sieht diese Bevölkerungsgruppen als Risikogruppen an:

Sonderfall Impfapotheke

Die Kosten für die Impfung in einer „Impfapotheke“ können von Ihrer Krankenkasse nur erstattet werden, wenn dafür eine ärztliche Verordnung vorliegt – auch wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören. Um einen Arztbesuch kommen Sie also nicht herum, wenn Sie die Kosten für die Impfung nicht selbst tragen möchten. Lediglich über eine Zusatzversicherung kann eine Impfung in der Apotheke auch ohne Verordnung abgerechnet werden – erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Zusatzversicherung, ob diese die Kosten trägt.

In diesen Fällen zahlt die Zusatz­versicherung die Grippe­impfung

Gehören Sie nicht zu einer der genannten Risikogruppen, können Sie die Kosten für die Grippeimpfung auch über eine Zusatzversicherung abrechnen. Viele Tarife zur Prävention enthalten neben Reiseimpfungen auch die jährliche Grippeimpfung.

Weitere interessante Leistungen von Zusatzversicherungen zur Prävention sind z.B. die Kostenerstattung von Check-Ups und Vorsorgeuntersuchungen oder die Kostenbeteiligung am Fitness-Abo. Prüfen Sie also die – neben der Impfung – im Vertrag enthaltenen Leistungen genau und überlegen Sie, ob die Versicherung zu Ihren Bedürfnissen passt.

Fazit & Emp­fehlung

Die Kosten einer Grippeimpfung werden für Risikogruppen von der Krankenkasse übernommen. Für alle anderen Personen kann eine Zusatzversicherung interessant sein.

Benötigen Sie Hilfe bei Suche nach Ihrer passenden Zusatzversicherung, empfehlen wir Ihnen unseren grossen Vergleich der Schweizer Zusatzversicherungen 2024 , den sie ganz einfach gratis anfordern können. So erfahren Sie ohne Aufwand, welche Zusatzversicherung für Ihre Impfung und weitere Leistungen am besten geeignet ist.

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