Zähneknirschen behandeln: Was bezahlt die Kranken­kasse?

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Fast jeder steht heutzutage hin und wieder unter Stress. Wird dies aber zum Dauerzustand, macht sich dies häufig durch körperliche Beschwerden bemerkbar – etwa durch nächtliches Zähneknirschen. Dieses Problem, das immerhin ein Fünftel der Schweizer Bevölkerung betrifft, kann neben der übermässigen Abnutzung der Zähne eine Reihe von weiteren Symptomen mit sich bringen.

Welche Therapien es gibt und ob die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen werden, erfahren Sie hier.

Das vom Mediziner Bruxismus genannte Problem kann Schäden am Zahnschmelz und am Zahnhalteapparat verursachen. Die starke Muskelanspannung kann ausserdem zu Verspannungen führen, die wiederum Kopf- und Gesichtsschmerzen verursachen können. Auch Nackenschmerzen oder sogar ein Tinnitus können infolge des nächtlichen Zähneknirschens entstehen. Welche Therapien es gibt und ob die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen werden, erfahren Sie hier.

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Therapienmöglichkeiten bei Zähneknirschen und ihre Kosten

1. Nachtschiene

Eine naheliegende und sehr häufig verordnete Therapie bei Bruxismus ist eine Nachtschiene aus Kunststoff. Eine solche Schiene wird anhand eines Abdrucks von Ober- und Unterkiefer hergestellt und schützt die Zähne nachts vor weiterer Abnutzung und den Kiefer vor Verspannungen. Ob diese Therapie von der Grundversicherung übernommen wird, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist hier das Ziel der Behandlung – wenn Sie vor allem unter Kopf- oder Gesichtsschmerzen leiden und die Schiene dazu dient, diese zu beseitigen, handelt es sich nicht um eine zahnmedizinische Behandlung im eigentlichen Sinne. Auch die Beseitigung von Ohrgeräuschen zählt zu den Behandlungszielen, die von der Grundversicherung gedeckt sind.

Anders sieht es aus, wenn lediglich eine weitere Abnutzung der Zähne verhindert werden soll – dies gilt als zahnmedizinische Behandlung, für die Ihre Grundversicherung nicht einspringt. Eine Abrechnung über die Zusatzversicherung ist allerdings möglich. Es kommt also auf die Diagnose an – sprechen Sie auf jeden Fall vor der Therapie mit Ihrem Zahnarzt und Ihrer Grundversicherung, um die Kostenerstattung zu klären.

2. Weitere Therapiemöglichkeiten

Zwar ist eine Nachtschiene gut geeignet, die durch den Bruxismus verursachten Probleme zu mindern – die Ursache des Problems beseitigt sie aber meist nicht. Um den Bruxismus langfristig loszuwerden und nicht für den Rest des Lebens eine Nachtschiene tragen zu müssen, sind deshalb weitere Massnahmen gefragt.

In den meisten Fällen tritt Zähneknirschen in psychischen Belastungsphasen, grossen Stresssituationen und Phasen extremer Konzentration auf. Um das Zähneknirschen also langfristig zu behandeln, ist eine Beseitigung der auslösenden Faktoren nötig. Gute Erfolge erzielen zum Beispiel Yoga, verschiedene Entspannungstechniken wie autogenes Training oder auch eine Psychotherapie. Ob die Kosten dafür von der Grundversicherung übernommen werden, hängt auch hier vom Einzelfall ab.

Die Kosten für eine Psychotherapie werden allerdings häufig von der Grundversicherung erstattet. Yoga und andere Entspannungstechniken wie Tai Chi oder autogenes Training können im Einzelfall übernommen werden – wichtig ist auf jeden Fall eine ärztliche Verordnung. Die Grundversicherung entscheidet basierend auf Ihrer Diagnose über die Erstattung der Kosten. Klären Sie die Kostenübernahme mit Ihrem Versicherer unbedingt vor Behandlungsbeginn, um später keine böse Überraschung zu erleben!

Kosten­erstattung durch die Zusatz­versicherung

Übernimmt die Grundversicherung die Kosten nicht, kommt noch die Kostenerstattung einer Zusatzversicherung infrage. Manche Zusatzversicherer bieten eine direkte Kostenbeteiligung, andere eine indirekte: Beteiligt sich Ihr Versicherer an den Kosten für ein Fitness-Abo, können Sie ein Studio aufsuchen, das auch Kurse in Entspannungstechniken anbietet und so einen Teil der Kosten sparen.

Wird bei Ihnen hingegen eine zahnmedizinische Behandlung nötig, lohnt sich in zumeist eine Zahnzusatzversicherung. Je nach Deckung und Modell wird hier ein Grossteil der anfallenden Kosten übernommen. Bevor Sie sich in Behandlung begeben, sollten Sie aber auch hier einen Blick in Ihre Versicherungpolice werfen und sicherstellen, dass z.B. die Kosten einer Nachtschiene zu Ihren erstattungsfähigen Leistungen zählt.

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