Wechsel der Kranken­kasse: Kündi­gung bis zum 30. November

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Auch in diesem Jahr wurde die Verkündung der neuen Prämien für die Grundversicherung lange erwartet. Nach der Veröffentlichung ist klar: Viele Schweizerinnen und Schweizer müssen sich auf eine deutliche Preissteigerung einstellen. Allerdings muss niemand die Erhöhung der Prämie für die Grundversicherung ungefragt akzeptieren: Ist Ihnen die neue Prämie zu hoch, können Sie in ein anderes Tarifmodell wechseln, die Franchise verändern oder einen neuen Anbieter suchen. Dabei sollten Sie natürlich alle relevanten Fristen und Termine kennen, damit der Wechsel reibungslos über die Bühne geht.

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Wechsel der Grund­versicherung: So gehen Sie vor

Um von einer Grundversicherung in einen andere zu wechseln, müssen Sie Ihren bisherigen Tarif kündigen und sich bei einer neuen Krankenkasse anmelden. Zunächst sollten Sie sich für eine neue Versicherung entscheiden – ist dieser Schritt bereits erledigt, geht die Kündigung meist schneller vonstatten. Hier empfiehlt es sich, bereits frühzeitig nach einem neuen Anbieter Ausschau zu halten: Sobald die neuen Prämien veröffentlicht wurden, können Sie die unterschiedlichen Anbieter miteinander vergleichen und Ihren Wunschtarif auswählen. Dann melden Sie sich bei Ihrem neuen Versicherer an und kündigen Ihre bisherige Police. Den Rest erledigen die Krankenkassen dann ohne Ihr Zutun. Läuft alles glatt, bekommen Sie bald Nachricht über den erfolgreichen Wechsel und sind ab dem kommenden Jahr in Ihrem neuen Wunschtarif versichert.

Kündigungs­frist: 30. November

Um in einen neuen Tarif zu wechseln, müssen Sie Ihren bisherigen Versicherungsschutz kündigen. In allen Versicherungen ist eine Kündigung zum Jahresende mit einer 4-wöchigen Frist möglich. Das bedeutet, dass die Kündigung Ihrem Versicherer spätestens am 30. November vorliegen muss, damit Sie ab dem 1. Januar in Ihrem neuen Tarif versichert sind.

In manchen Modellen: Kündi­gung auch zur Jahresmitte

Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Kündigung während des Jahres möglich: Sind Sie im Standard-Modell versichert und haben sich für die tiefste Franchise-Stufe entschieden (300 Franken bzw. 0 Franken bei Kindern), können Sie Ihren Tarif auch zur Jahresmitte kündigen. In diesem Fall gilt aber eine Frist von drei Monaten, die Kündigung muss spätestens am 31. März beim Versicherer eingehen, damit sie zum 01. Juli desselben Jahres wirksam ist.

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Form der Kündi­gung

Eine wirksame Kündigung muss der Versicherung in der Regel in Papierform zugehen. Das Schreiben sollte alle Angaben enthalten, die für die Versicherung wichtig sind, ausserdem muss es von Ihnen persönlich unterschrieben sein. Zwar akzeptieren einige Anbieter inzwischen auch Kündigungen auf elektronischem Weg, aber auch dafür müssen Sie die Kündigung unterschrieben einscannen und der Versicherung per E-Mail schicken. Möchten Sie ganz sicher sein, dass Ihre Kündigung gültig ist und rechtzeitig ankommt, empfehlen wir eine schriftliche Kündigung per Einschreiben. Berücksichtigen Sie auch Feiertage und Ferienzeiten und senden Sie das Einschreiben im Zweifel ein paar Tage früher los.

Achtung
Kündi­gung nicht immer gültig

Damit eine Kündigung überhaupt wirksam ist, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein – neben dem rechtzeiteigen Eingang und der Form der Kündi­gung müssen auch alle Zahlungsrückstände ausgeglichen sein. Schulden Sie dem Versicherer aktuell Geld, sollten Sie diesen Rückstand unbedingt bis zum 31.12. ausgleichen. Bestehen am 01. Januar noch Zahlungsrückstände, bleibt der versicherungsvertrag weiterhin aktiv und der Wechsel kann erst zum nächsten regulären Kündigungsdatum vollzogen werden.

Auswahl des neuen Anbieters

Neben der Kündigung des aktuellen Vertrags sollten Sie sich auch möglichst frühzeitig nach einem anderen Anbieter und Tarif umsehen. Zwar müssen Sie zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht zwingend eine neue Versicherung abgeschlossen haben, spätestens zum Jahresende muss der neue Tarif aber abgeschlossen sein, damit die Kündigung des bisherigen Vertrags gültig ist. Je früher Sie sich bei Ihrer neuen Versicherung anmelden, desto früher gibt diese die Information über den vorhandenen Versicherungsschutz an den bisherigen Anbieter weiter. Ohne diese Bestätigung können Sie nicht aus Ihrem bisherigen Vertrag entlassen werden, da sonst kein Versicherungsschutz bestehen würde.

Tipp
Keine Angst vor Versicherungs­lücken

In der Schweiz herrscht die sogenannte Versicherungspflicht im Bereich der Gesundheitsversorgung: Jede Schweizerin und jeder Schweizer muss immer über eine Grundversicherung verfügen. Kündigen Sie Ihre alte Versicherung, ohne eine neue nachzuweisen, ist die Kündigung ungültig. Es kann also nicht passieren, dass Sie aufgrund einer Verzögerung oder aus anderen Gründen ohne Versicherungsschutz dastehen.

Kündi­gung: Das passiert bei einer Verzögerung durch die Ver­sicherung

Gerade in Jahren mit deutlicher Erhöhung der Prämien kann es vorkommen, dass die Grundversicherer zum Jahresende mit einer Vielzahl von Kündigungen und Wechseln beschäftigt sind. So kann es passieren, dass Ihre neue Versicherung nicht direkt am 01. Januar in Kraft tritt, obwohl Sie alles richtig gemacht und alle Fristen eingehalten haben. Dies ist aber kein Grund zur Besorgnis: Liegt der Fehler nicht auf Ihrer Seite, sollen Sie dadurch auch keinen Schaden haben. Sie verbleiben in einem solchen Fall zunächst bei Ihrem alten Anbieter, bis die Bestätigung Ihres neuen Anbieters kommt. Ist die neue Prämie niedriger als die bisherige, bekommen Sie die Differenz zur neuen Prämie erstattet.

  • Die Grundversicherung kann zum Jahresende mit einer 4-wöchigen Frist gekündigt werden
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen
  • Bei Zahlungsrückständen oder Überschreiten der Frist ist die Kündigung ungültig
  • Wer Wert auf eine schnelle Abwicklung legt, sollte die Kündigung und die Anmeldung beim neuen Anbieter frühzeitig abschicken
  • Durch die Versicherungspflicht kann keine Lücke im Versicherungsschutz entstehen

Unser Fazit

Kündigung und Wechsel der Grundversicherung sind in der Schweiz unkompliziert möglich, sofern man die Vorgaben beachtet und die entsprechenden Fristen einhält. Die Kündigung muss dem Versicherer rechtzeitig in Papierform vorliegen, die neue Versicherung sollte frühzeitig ausgewählt werden, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt. Für die Auswahl des neuen Versicherers sollten Sie sich dann etwas Zeit nehmen und die verschiedenen Möglichkeiten prüfen, um die beste Lösung für das nächste Jahr zu finden.

Wir empfehlen, den Versicherungsschutz regelmässig zu prüfen und häufiger zu optimieren, denn so können Sie über die Jahre hohe Beträge einsparen. Fordern Sie auch unser individuelles Angebot an, um den Tarif zu finden, der am besten zu Ihnen und Ihrem Leben passt.

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