Bei der privaten Altersvorsorge spielt der sogenannte Vorsorgeplan eine wichtige Rolle. Dabei geht es vor allem darum, den Lebensstandard im Alter durch eine geplante und berechenbare Vorsorgestrategie zu sichern und einem Plan zu folgen, der auch mögliche Unwägbarkeiten berücksichtigt. Auch die Absicherung der Familie spielt in einem Vorsorgeplan eine wichtige Rolle.
Wir haben für Sie zusammengefasst, warum ein Vorsorgeplan für die meisten Schweizerinnen und Schweizer ein wichtiger Baustein in der Altersvorsorge ist und was dieser beinhalten sollte.
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Vorsorgeplan: Versicherungslösung für das Alter
Der Vorsorgeplan wird auch oft Versicherungsplan genannt, da er in den meisten Fällen aus einer Lebensversicherung besteht, die das Einkommen im Alter sichern und gleichzeitig gegen Risiken absichern soll. Möglich sind verschiedene Arten der Lebensversicherung in Säule 3a und Säule 3b, mit denen Sie Kapital bilden und bestimmte Risiken versichern können.
Langfristige Planung durch den Vorsorgeplan
Ein Vorsorgeplan ermöglicht Ihnen eine langfristige Planung, bei der Sie bereits zu Beginn wissen, wie viel Geld Ihnen nach Ablauf des Plans zur Verfügung stehen wird. In Lebensversicherungen ist eine gewisse Rendite immer garantiert, sodass Sie beim Abschluss kein finanzielles Risiko eingehen. Durch geschickte Planung und Berechnung können Sie so bereits in jungen Jahren Ihre Altersvorsorge auf sichere Beine stellen und müssen sich keine Sorgen um eventuelle Verluste oder eine Versorgungslücke im Alter machen.
Lebensversicherung für Risiken und Kapitalbildung
Eine Lebensversicherung gehört zu den am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen zur privaten Altersvorsorge. Die meisten Produkte kombinieren die Absicherung gegen Risiken wie Todesfall und Erwerbsunfähigkeit mit einem kapitalbildenden Anteil. Dabei fliesst ein vorher festgelegter Anteil Ihrer Beiträge in die Kapitalbildung, der andere Teil wird genutzt, um Sie gegen Risiken abzusichern.
Absicherung gegen Risiken
Möglich ist eine Absicherung für Erwerbsunfähigkeit und für den Todesfall der versicherten Person. Die versicherten Risiken können Sie bei vielen Anbietern selbst wählen und beispielsweise nur den Todesfall versichern. Tritt das versicherte Risiko ein, wird ein vorher vereinbarter Betrag ausgezahlt.
Im Todesfall geschieht dies meist durch eine einmalige Auszahlung an die Hinterbliebenen, bei Erwerbsunfähigkeit wird dem Versicherten eine lebenslange Rente ausgezahlt. Je nach Grad der Erwerbsunfähigkeit wird die volle vereinbarte Summe oder nur ein Teil davon ausgezahlt, da bei einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit davon auszugehen ist, dass die versicherte Person zumindest einen Teil ihres Lebensunterhalts selbst bestreiten kann.
Hier erfahren Sie mehr über die Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit.
Kapitalbildung in der Lebensversicherung
Die Kapitalbildung in der Lebensversicherung erfolgt über einen vorher festgelegten Plan. Sie erhalten auf Ihre Beiträge einen garantierten Mindestzins, dazu kommt die sogenannte Überschussbeteiligung: Je nach Situation am Finanzmarkt und Bilanz der Versicherung wird Ihnen eine zusätzliche Rendite ausgezahlt. Wer mit dem garantierten Zins nicht zufrieden ist, kann auch eine fondsgebundene Lebensversicherung wählen, deren Wert dann stärker vom Aktienmarkt abhängig ist. Damit lässt sich die Rendite vergrössern, allerdings steigt auch das Risiko für Verluste.
Vorsorgeplan ohne Risikoabsicherung
Als Vorsorgeplan ist auch eine reine Sparversicherung möglich, also eine Lebensversicherung, die ausschliesslich der Bildung von Kapital dient. Viele Anleger wählen diese Variante als Alternative zum klassischen Sparkonto, da diese in der aktuellen Zeit durch den garantierten Mindestzins eine höhere Rendite versprechen. Die Vorgehensweise ähnelt dem traditionellen Sparkonto: Sie zahlen in vorher festgelegten Zeitabständen einen bestimmten Betrag ein und erhalten nach Ablauf der Versicherung das gebildete Kapital inklusive Zinsen und eventueller Überschussbeteiligung. In Säule 3a erfolgt die Auszahlung durch die gesetzlichen Vorgaben immer auf einmal, in Säule 3b ist auch eine Aufteilung der Auszahlung möglich, etwa in Form einer jährlichen Rente.
Vorsorgeplan zur Absicherung des Nachwuchses
Bei vielen Versicherungen können Sie auch für Ihre Kinder einen Vorsorgeplan abschliessen. Die erwachsene Person gilt dann als mitversichert, sodass auch Kinder unter 18 Jahren einen solchen Plan abschliessen können. Bei Erwerbsunfähigkeit oder Tod des mitversicherten Erwachsenen läuft die Versicherung weiter, sodass das Sparziel auch unter schwierigen Umständen erreicht werden kann und Ihre Kinder in der Zukunft über eine Absicherung verfügen.
Unser Fazit
Mit einem Vorsorgeplan können Sie schon zu einem frühen Zeitpunkt Ihre private Altersvorsorge sichern und eventuelle Lücken in der Vorsorge schliessen. Auch für die Absicherung Ihrer Familie ist ein guter Vorsorgeplan ein wichtiger Bestandteil.
Bei der Auswahl der passenden Versicherungslösung sollten Sie zunächst Ihre eigenen Bedürfnisse ermitteln und sich dann für einen Vorsorgeplan entscheiden, der gut zu Ihrer Lebensplanung passt. Dabei helfen kann Ihnen unser individueller Vergleich der verschiedenen Vorsorgelösungen. Hier bekommen Sie alle wichtigen Informationen zu den Produkten, für die Sie sich interessieren. Sichern Sie sich und Ihre Familie bestmöglich ab und fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Vergleich an!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.nzz.ch – In die Säule 3a einzahlen oder sich in die Pensionskasse einkaufen
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