Eine gute Gesundheit, wenige Krankheiten und keine Unfälle - so sieht der Idealfall im Erwerbsleben aus. Doch die Realität gestaltet sich oft anders: Krankheiten und Unfälle können zu kurz- und längerfristigen Ausfällen führen und im schlimmsten Fall sogar der Grund für eine dauerhafte Invalidität sein. Während kurzfristige Ausfälle meist gut zu managen sind und keine finanziellen Einbussen mit sich bringen, sollte man sich die finanzielle Versorgung bei Invalidität genauer ansehen und eventuell um eine private Vorsorge ergänzen.
Versicherung-Schweiz hat für Sie alle Informationen darüber gesammelt, welche Leistungen Sie im Falle einer dauerhaften Invalidität erhalten und mit welchen Versicherungen Sie Lücken in der Versorgung schliessen können.
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Leistungen bei Invalidität aus Säule 1 und 2
Bei einer dauerhaften Invalidität hat jede in der Schweiz wohnhafte Person Anspruch auf staatliche Leistungen in Form der IV-Rente. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen bei Unfällen die Leistungen des Arbeitgebers hinzu bzw. der über diesen geschlossenen Unfallversicherung. So lässt sich in der Regel der Ausfall des Lohns gut ausgleichen, die meisten erreichen so ein Niveau von 90 Prozent des bisherigen Einkommens.
Wie gut Sie über Ihren Arbeitgeber abgesichert sind, sollten Sie aber dennoch einmal überprüfen, etwa durch einen Blick auf Ihren Vorsorgeausweis oder ein Gespräch mit Ihrem Personalverantwortlichen. Denn nicht jeder Arbeitgeber ist gleich grosszügig – zwar sind die Leistungen im europäischen Vergleich hoch, es gibt aber, je nach Arbeitgeber, dennoch gewisse Unterschiede. In vielen Fällen ist zum Beispiel die Vorsorge von grossen Unternehmen umfassender als bei kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Gesetzliche Leistungen bei Krankheitsfolgen deutlich geringer
Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fühlen sich durch die Unfallversicherung gut abgesichert – dabei vergessen sie, dass eine Krankheit weit häufiger der Grund für einen längeren Erwerbsausfall sein kann. Tatsächlich macht Invalidität infolge einer Krankheit insgesamt etwa 90 Prozent aller Erwerbsausfälle in der Schweiz aus, also den allergrössten Teil. Die Leistungen aus Säule 2 können in diesem Fall allerdings deutlich geringer ausfallen, denn die Unfallversicherung zahlt bei einer Krankheit nicht. Rechnen können Sie mit Leistungen der IV-Rente und mit Zahlungen der Pensionskasse – wie hoch diese sind, ist abhängig von der jeweiligen Pensionskasse.
Um herauszufinden, wie viel an Sie bei einer Invalidität durch Krankheit ausgezahlt wird, sollten Sie bei den jeweiligen Kassen anfragen. Stellt sich heraus, dass die Zahlungen deutlich niedriger sind als Ihr bisheriges Einkommen, sollten Sie diese durch eine private Vorsorge ergänzen. Bedenken Sie ausserdem, dass die IV-Rente gesetzlich gedeckelt ist und Sie über diese maximal 2350 Franken im Monat erhalten können.
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Ergänzung der Leistungen durch private Vorsorge
Sollten Sie bei Ihren Berechnungen zu dem Schluss kommen, dass die Zahlungen im Falle einer Invalidität nicht ausreichen, können Sie diese durch eine private Versicherung gegen Invalidität ergänzen. Welche Versicherung sich dafür am besten eignet, ist abhängig von Ihrem Bedarf und Ihren finanziellen Möglichkeiten. Im Idealfall schliesst die Versicherung genau die Lücke zwischen dem Einkommen und den Zahlungen aus Säule 1 und 2.
Um den richtigen Tarif dafür zu finden, sollten Sie die verschiedenen Möglichkeiten miteinander vergleichen. Zunächst müssen Sie ermitteln, wie viel Ihnen bei einer Invalidität zur Verfügung stehen würde. Ebenfalls wichtig ist natürlich, wie viel Sie für die Prämie aufbringen können, schliesslich soll die Versicherung für Invalidität Sie nicht in finanzielle Nöte bringen. Mit diesen zwei Werten können Sie dann verschiedene Versicherungen miteinander vergleichen – dabei unterstützt Sie auch unser persönlicher Vergleich, den Sie bei uns anfordern können.
So finden Sie den Tarif, der die besten Leistungen zum günstigsten Preis bietet und sind für alle Eventualitäten abgesichert.
Wer noch nicht über eine umfassende private Altersvorsorge in der dritten Säule verfügt, kann die Gelegenheit nutzen und die Absicherung mit einer privaten Altersvorsorge verbinden. Möglich ist zum Beispiel der Abschluss einer gemischten Lebensversicherung, die die Leistungen einer Risikolebensversicherung gegen Erwerbsunfähigkeit mit den Möglichkeiten einer kapitalbildenden Lebensversicherung verbindet. Dies ist sogar in Säule 3a möglich, so sorgen Sie nicht nur für Alter und Risiken vor, sondern sparen gleichzeitig eine Menge Steuern.
Selbstständige: Private Absicherung als Ersatz für Arbeitgeber-Leistungen
Besonders wichtig ist die private Vorsorge für Selbstständige, die nicht in eine Pensionskasse einzahlen. Da im Fall einer Invalidität lediglich Anspruch auf die IV-Rente besteht, sollten Selbstständige unbedingt eine umfassende private Vorsorge für Invalidität treffen. Sinnvoll ist eine Versicherung, die im Notfall sowohl die Leistungen der Pensionskasse ersetzt als auch die Lücke zum Einkommen schliesst.
Unser Fazit
Eine Vorsorgelösung für den Fall der Invalidität ist im Prinzip jedem zu empfehlen. Welche Versicherung sich dafür am besten eignet und wie diese aussehen sollte, ist vor allem abhängig von der individuellen Lebens- und Arbeitssituation. Berechnen Sie zunächst Ihren Bedarf und Ihre finanziellen Möglichkeiten und fordern Sie dann unseren persönlichen Vergleich der Lebensversicherungen an, um den besten Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.ch.ch – Invalidenversicherung (IV)
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