Manchmal ist eine Fahrt in der Ambulanz nicht zu vermeiden, sei es bei einem Unfall oder für den Transport zwischen zwei medizinischen Einrichtungen, zum Beispiel die Fahrt vom Spital zur Rehaklinik. Die Fahrt mit der Ambulanz bietet medizinische Betreuung und die Möglichkeit, Patienten in bestimmten Positionen zu transportieren.
Allerdings ist eine Fahrt mit der Ambulanz auch kostspielig – durch die technische Ausstattung des Fahrzeugs sowie die Lohnzahlungen für das medizinische Personal ist schon eine kurze Fahrt deutlich kostenintensiver als die Fahrt mit einem Taxi oder einem anderen, nicht-medizinischen Transport. Solange die Krankenkasse die Kosten übernimmt, ist das höhere Preisniveau kein Problem. Beteiligt sie sich aber nicht an den Kosten, können besonders bei längeren Transporten hohe Rechnungen im vierstelligen Bereich entstehen.
Hier erfahren Sie, in welchen Fällen Ihre Krankenversicherung sich an den Kosten für medizinische Transporte beteiligt und in welchen Fällen Sie besser eine andere Form des Transports organisieren sollten.
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Grundversicherung: Kostenerstattung bei medizinischer Notwendigkeit von Transportfahrten
Der Transport in der Ambulanz ist über die Grundversicherung erstattungsfähig, sofern er medizinisch nötig ist und die Fahrt in einem privaten Fahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln gefährlich oder unmöglich wäre. Der Grund für die Fahrt in der Ambulanz spielt ebenfalls eine Rolle, da in manchen Situationen auch eine Kostenerstattung über die Unfallversicherung stattfindet:
1. Erkrankungen: Maximalbetrag von 500 Franken pro Jahr
Bei einer Erkrankung, die einen Transport ins Spital benötigt, werden 50% der Kosten erstattet, bis zu einem Maximalbetrag von 500 Franken pro Fahrt. Auf diesen Betrag fallen allerdings noch Selbstbehalt und Franchise an, sodass der tatsächlich übernommene Betrag oft niedriger ist.
2. Unfälle: Bei Arbeitnehmern Abrechnung über Unfallversicherung
Sind Sie angestellt und arbeiten mindestens acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber, sind Sie über diesen unfallversichert, auch bei Unfällen in der Freizeit. In diesem Fall übernimmt die Unfallversicherung die kompletten Transportkosten. Selbstständige, Studierende und Menschen ohne Beschäftigung geniessen diesen Schutz allerdings nicht, sondern sind über die Grundversicherung gegen Unfälle abgesichert. Für diesen Personenkreis gilt dadurch die gleiche Regelung wie bei Erkrankungen: Die Grundversicherung bietet eine Kostenerstattung von 50% abzüglich Selbstbehalt und Franchise, die restlichen Kosten müssen selbst getragen werden.
3. Rettungskosten: Höherer Maximalbetrag
Die Grundversicherung unterscheidet zwischen reinen Transportkosten und Rettungskosten. Muss eine Person aus einer lebensbedrohlichen Situation befreit werden, gilt dies als Rettungseinsatz. An Rettungskosten beteiligt sich die Grundversicherung zwar ebenfalls mit maximal 50% der Kosten, der Maximalbetrag liegt mit 5’000 Franken aber deutlich höher als bei den Kosten für medizinischen Transport.
Zwar scheint der Maximalbetrag der Grundversicherung zunächst ausreichend – allerdings nur, wenn man im Jahr maximal einen Krankentransport nutzt oder nur einmal gerettet werden muss. Schon ein zweiter Transport wird nicht mehr übernommen, wenn der Maximalbetrag ausgeschöpft ist. Kommen weitere Fahrten oder gar Rettungen hinzu, können im Laufe eines Jahres mitunter fünfstellige Rechnungen entstehen, die der Patient komplett selbst tragen muss.
4. Rega: Keine Versicherungsleistungen
Viele Schweizer sind fälschlicherweise der Annahme, dass sie als Rega-Mitglied Anspruch auf Rettung und Transport aus gefährlichen Situationen haben. Dies ist aber so nicht der Fall: Die Rega als gemeinnützige Stiftung bietet keine Versicherungsleistungen an. Alle Leistungen der Rega geschehen auf freiwilliger Basis, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Wird ein Mitglied von der Rega gerettet und dessen Versicherung übernimmt die Kosten nicht, kann die Rega die Kosten für den Transport erlassen, muss dies aber nicht tun. Eine Mitgliedschaft in der Rega schützt also nicht vor hohen Transport- und Rettungskosten.
Zusatzversicherung: Höhere Kostendeckung und häufigere Transporte
Wer die Entstehung hoher Rettungs- und Transportkosten vermeiden möchte, kann seinen Versicherungsschutz glücklicherweise über eine Zusatzversicherung ergänzen. Viele Anbieter bieten ambulante Zusatzversicherungen mit Kostendeckung für Transport- und Rettungskosten an.
Über den Abschluss einer Zusatzversicherung können Sie Ihren eigenen Kostenanteil reduzieren oder sogar so tief senken, dass Ihnen bei einem Transport nur noch Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung berechnet werden. Zudem erstatten die meisten Zusatzversicherungen Transportkosten auch mehrmals im Jahr, sofern der Transport medizinisch notwendig ist. Einige übernehmen sogar die Reisekosten für private Transporte ohne medizinische Begleitung, wenn diese einem medizinischen Zweck dienen, wie etwa die Anreise zu einer geplanten Operation.
Fazit & Empfehlung
Ob infolge eines Unfalls oder einer Krankheit: Wer einen Krankentransport benötigt, ist meist in einer unglücklichen Lage und sollte sich nicht auch noch um die Kosten Sorgen machen. Tatsächlich wird die begrenzte Kostendeckung der Grundversicherung in der Schweiz von einigen Seiten kritisiert, eine gesetzliche Änderung ist aber derzeit nicht vorgesehen. Wir empfehlen deshalb unbedingt den Abschluss einer passenden Zusatzversicherung.
Welche die richtige ist, kommt vor allem auf die eigenen Bedürfnisse an: Je umfassender die Leistungen der Zusatzversicherung, desto höher ist auch die Prämie. Bei geringen Leistungen wird oft nur eine kleine Prämie fällig, die Leistungen im Schadensfall fallen dann aber deutlich niedriger aus.
Hilfe bei der Analyse der eigenen Bedürfnisse und der Auswahl des dazu passenden Tarifs bietet Ihnen unser grosser Vergleich der Zusatzversicherungen 2024, den Sie ganz einfach gratis anfordern können. So finden Sie garantiert die Versicherungslösung, die sie und Ihre Liebsten schützt, wenn es darauf ankommt.
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.atupri.ch – Übernimmt die Krankenkasse die Transportrechnung?
- www.swissinfo.ch – Wer bezahlt die Ambulanz in der Schweiz?
- www.rega.ch – Gemeinnützige Stiftung
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