Mit der AHV-Reform, die zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft trat, wurde nicht nur das Rentenalter von Frauen auf 65 heraufgesetzt. Auch der Rentenbezug wurde deutlich flexibler: Möglich ist nun auch eine Teilpensionierung in mehreren Schritten. Wie genau das funktioniert und welche Vor- und Nachteile eine schrittweise Pensionierung hat, haben wir für Sie untersucht.
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Teilpensionierung: So geht’s
Entscheiden Sie sich für eine Teilpensionierung, gibt es verschiedene Varianten, zwischen denen Sie entscheiden müssen. Die wichtigste Entscheidung dabei ist, ob Sie Ihre Rente ebenfalls bereits zum Teil beziehen möchten oder mit der Auszahlung warten, bis Sie vollständig in Rente gegangen sind. Die Entscheidung hat sowohl Einfluss auf die Höhe Ihrer Rente als auch auf die Möglichkeiten, die Sie bei der Gestaltung der Teilpensionierung haben.
Ein vorzeitiger Bezug der AHV-Rente ist ab dem Alter von 63 Jahren möglich. Die Rente über die Pensionskasse kann bei einer Früh- oder Teilpensionierung ebenfalls spätestens mit 63 bezogen werden. Einige Pensionskasse erlauben den Bezug bereits ab 58 Jahren.
Vorbezug der Rente
Möchten Sie Ihre Rente bereits zu dem Zeitpunkt beziehen, zu dem Sie Ihr Arbeitspensum reduzieren, können Sie eine Rente entsprechend Ihrer Arbeitszeit erhalten – arbeiten Sie zum Beispiel noch zu 80%, können sie über 20% Ihres bis dahin gebildeten Altersguthabens verfügen. Dies hat zum einen den Vorteil, dass Sie Ihre Tätigkeit nicht auf einen Schlag aufgeben müssen, sondern nach und nach in den Ruhestand übergehen. So können Sie sich besser auf den neuen Lebensabschnitt vorbereiten und müssen keine grosse Veränderung von heute auf morgen hinnehmen. Zum anderen lohnt sich ein solches Vorgehen auch finanziell: Solange Sie arbeiten, zahlen Sie entsprechend Ihrem Arbeitspensum weiterhin Beiträge an AHV und Pensionskasse. Sie vermehren also Ihr Alterskapital und müssen keine grossen Einbussen hinnehmen, wie es bei einer kompletten Frühpensionierung der Fall wäre.
Bedenken sollten Sie dabei, dass sich bei Reduzierung des Arbeitspensums auch der Lohn entsprechend reduziert. Die Anteile der Rente, die Sie stattdessen ausgezahlt bekommen, gleichen dies aber nur teilweise aus, da diese in der Regel geringer ausfallen. Sie haben in dieser Zeit also insgesamt weniger zur Verfügung als bisher, wenn Sie dies nicht durch private Rücklagen ausgleichen können.
Bezug auf einmal oder als Rente?
Eine wichtige Entscheidung bei der Teilpensionierung ist, ob Sie Ihr Altersguthaben auf einmal oder als Rente beziehen möchten. Sie können statt einer regelmässigen Rentenzahlung nämlich auch Ihr Guthaben als Kapital beziehen. Reduzieren Sie Ihr Pensum auf 50%, können Sie 50% Ihres Guthabens als einmalige Auszahlung erhalten. Bedenken sollten Sie dabei allerdings, dass dies grössere Auswirkungen auf die Rendite hat als eine regelmässige Auszahlung. Das deutlich niedrigere Guthaben bildet auch entsprechend weniger Zinsen, sodass die restliche Auszahlung zum vollständigen Eintritt in die Rente geringer ausfallen kann als bei einem Rentenbezug.
Zudem erlaubt die Pensionskasse bei einem Kapitalbezug auf einmal in der Teilpensionierung nur eine Reduzierung der Arbeitszeit in maximal drei Schritten. Entscheiden Sie sich hingegen für regelmässige Zahlungen, können Sie Ihre Frühpensionierung auch in vier oder mehr Teilschritte aufteilen.
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Pensumsreduktion ohne Vorbezug
Ist Ihr Einkommen hoch genug oder haben Sie ausreichend Erspartes, können Sie die Möglichkeiten der Teilpensionierung auch ohne Vorbezug der Rente nutzen. Dadurch bleibt Ihr Altersguthaben unberührt und Sie erhalten beim endgültigen Renteneintritt die volle Rente. Sie können sich auch dafür entscheiden, die Rente erst beim zweiten oder dritten Teilschritt zu beziehen. So halten Sie die Einbussen gering und stellen sicher, auch im kompletten Ruhestand über ein ausreichendes Einkommen zu verfügen.
Weiterführen der Pensionskasse bei verlängerter Erwerbstätigkeit
Seit Beginn des Jahres 2024 erlaubt es der Gesetzgeber, die Pensionskasse weiterzuführen, wenn man über das 65. Lebensjahr hinaus arbeitet. Möglich ist nun eine Weiterführung der Einzahlungen bis zum 70. Geburtstag. Dadurch steigt auch das Altersguthaben weiter und die Rentenzahlungen fallen entsprechend höher aus. Diese Regelung gilt auch für Tätigkeiten, die bereits begonnen wurden. Sein Sie also aktuell erwerbstätig und zwischen 65-70 Jahren alt, sollten Sie prüfen, ob Sie Ihre Beitragszahlungen nun wieder aufnehmen können.
Durch die neuen Regelungen ist es möglich, eine Frühpensionierung mit einer Verlängerung der Tätigkeit zu kombinieren – Sie arbeiten also nur Teilzeit, dafür aber insgesamt länger. Gehen Sie dabei geschickt vor, können Sie den vorzeitigen Teilbezug mit Ihren Einzahlungen ausgleichen oder das Guthaben sogar noch vermehren. So können Sie die Möglichkeiten der Frühpensionierung nutzen, ohne sich finanziell einschränken zu müssen.
Vor- und Nachteile der Teilpensionierung
Eine Teilpensionierung hat gegenüber der Frühpensionierung einige Vorteile. Dennoch gibt es ein paar Dinge, die man bedenken sollte, und auch über die Nachteile sollte man Bescheid wissen, bevor man eine endgültige Entscheidung trifft.
- Sanfter Einstieg in den Ruhestand
- Der Verlust in der Rente ist geringer als bei einer Frühpensionierung
- Kann mit einer Verlängerung der Erwerbstätigkeit über 65 kombiniert werden
- Bei Reduzierung des Pensums ohne Vorbezug bleibt das Altersguthaben unangetastet
- Reduziert in der Regel die Rente im Alter
- Kommt nur für Personen infrage, die eine Reduzierung des Lohns verkraften können
- Die Teilrente fällt niedriger als der entsprechende Anteil des Lohns
- Bei einmaligen Auszahlungen ist die Teilpensionierung auf maximal drei Schritte begrenzt
- Seit Jahresbeginn 2024 kann man in mehreren Teilschritten in den Ruhestand gehen
- Erlaubt ist nun die Reduzierung der Arbeitszeit in mehreren Teilschritten
- Die meisten Pensionskassen erlauben einen Rentenbeginn mit 62, manche sogar mit 58
- Bei einer Teilpensionierung können Sie einen Teil Ihrer Rente erhalten oder Ihr Pensum ohne Vorbezug reduzieren
- Berechnen Sie die verschiedenen Varianten genau und planen Sie sorgfältig, um die Vorteile der Frühpensionierung auszuschöpfen
Unser Fazit
Mit Beginn des Jahres 2024 ist die berufliche Vorsorge in der Schweiz deutlich flexibler geworden. Die Teilpensionierung ermöglicht nun deutlich mehr Varianten des Einstiegs in den Ruhestand und eröffnet neue finanzielle Möglichkeiten. Möchten Sie diese Möglichkeiten nutzen, sollten Sie dies sorgfältig planen. Überlegen Sie sich, wie Ihre Teilpensionierung aussehen soll, und berechnen Sie, welcher Betrag Ihnen bei den verschiedenen Varianten zur Verfügung stehen würde. Nutzen Sie auch die Möglichkeiten der privaten Vorsorge, um Ihren Spielraum zu erweitern und die berufliche Vorsorge zu ergänzen. So können Sie Ihren Ruhestand bestmöglich planen und stellen sicher, dass Sie und Ihre Familie zu jeder Zeit finanziell abgesichert sind.
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