Eine Lebensversicherung ist eine gute Wahl, um privat für das Alter vorzusorgen oder sich gegen Risiken wie Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Viele vergessen bei der Berechnung der möglichen Auszahlung aber, dass bei der Auszahlung einer Lebensversicherung in einigen Fällen Steuern gezahlt werden müssen. Versicherung-Schweiz hat deshalb für Sie zusammengefasst, welche Steuern bei der Auszahlung einer Lebensversicherung fällig werden können.
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Steuern bei Auszahlung einer kapitalbildenden Versicherung
Die Auszahlung von Guthaben aus kapitalbildenden Versicherungen ist in der Regel steuerfrei, dies ist vor allem abhängig vom Grund der Auszahlung und deren Zeitpunkt. So werden generell keine Steuern fällig, wenn die Auszahlung durch einen Rückkauf erfolgt oder die versicherte Person verstirbt. Ist das Ende des Vertrags erreicht und die Auszahlung erfolgt regulär, ist diese steuerfrei, wenn:
- die beziehende Person über 60 Jahre alt ist,
- die Lebensversicherung mindestens 5 Jahre bestand
- und vor dem 66. Lebensjahr abgeschlossen wurde
Bevor Sie sich Ihre Lebensversicherung auszahlen lassen, sollten Sie prüfen, in welche Kategorie Ihre Versicherung fällt und inwieweit Sie damit rechnen müssen, dass die Auszahlung besteuert wird.
Die Regelungen zur Besteuerung von Auszahlungen der Lebensversicherung haben sich in den letzten Jahren häufiger geändert. So gilt die Regelung, dass die Versicherung vor dem 66. Lebensjahr abgeschlossen sein muss, nur für Policen, die nach dem 01. Januar 1999 abgeschlossen wurden.
Steuern bei Auszahlung einer Risikolebensversicherung
Die Auszahlung einer Risikoversicherung im Schadensfall unterliegt der Bundes- und Kantonssteuer, ist also steuerpflichtig. Da solche Versicherungen steuerrechtlich aber als Vorsorge gelten, ist die Besteuerung reduziert: Die Besteuerung wird getrennt vom Einkommen berechnet und es werden 40% des Kantonssteuertarifs sowie 20% des Bundessteuertarifs fällig. Dies gilt sowohl bei der Auszahlung einer einmaligen Summe als auch, wenn die Versicherungssumme in Form einer regelmässigen Rente ausgezahlt wird.
Steuern bei gemischten Lebensversicherungen
Für gemischte Lebensversicherungen gelten für den kapitalbildenden Anteil die gleichen Bedingungen wie für Lebensversicherungen, die ausschliesslich der Bildung von Kapital dienen. Der Risikoanteil der Versicherung wird bei der Auszahlung entsprechend den Regelungen für die Auszahlung von Risikoversicherungen besteuert.
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Steuern bei der Auszahlung von Säule 3a
Etwas anders gestaltet sich die Besteuerung von Lebensversicherungen, wenn es sich dabei um ein Säule 3a Produkt handelt. Da die gebundene Vorsorge in Säule 3a bereits bei der Einzahlung steuerlich begünstigt ist, ist die Auszahlung nicht steuerfrei. Sie unterliegt der sogenannten Kapitalleistungssteuer. Dabei handelt es sich um einen reduzierten Steuersatz, es werden also weniger Steuern fällig als beim normalen Einkommen.
Trotz der Reduktion kann die Besteuerung, besonders bei hohen Versicherungssummen, eine nicht unerhebliche steuerliche Belastung bedeuten, die unbedingt berücksichtigt werden sollte, wenn man die mögliche Rendite einer solchen Versicherung berechnet.
Wir empfehlen besonders bei hohen Auszahlungen die Staffelung der Vorsorge in mehrere 3a Produkte, die in unterschiedlichen Jahren ausgezahlt werden. So können Sie die Steuerlast verteilen und, wenn Sie in einem Kanton mit progressiver Besteuerung leben, sogar insgesamt senken.
- Kapitalbildende Versicherungen sind bei der Auszahlung häufig steuerfrei
- Die Versicherung muss dafür vor dem 60. Lebensjahr abgeschlossen worden sein und mindestens 5 Jahre laufen, die beziehende Person muss ausserdem 60 Jahre oder älter sein
- Bei gemischten Lebensversicherungen wird der Risikoanteil entprechend den gesetzlichen Bestimmungen versteuert
- In Säule 3a gilt bei der Auszahlung ein reduzierter Steuersatz
Unser Fazit
Bei der Auszahlung der Lebensversicherung gibt es verschiedene Dinge zu beachten. Besonders wichtig ist es, sich bereits beim Abschluss darüber Gedanken zu machen, ob und in welcher Höhe bei der Auszahlung Steuern fällig werden können. Nur so kann man realistisch berechnen, ob sich der Abschluss lohnt und welche Rendite bei der Auszahlung zu erwarten ist.
Vor dem Abschluss sollte deshalb ein ausführlicher Vergleich der verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten stehen, der auch die Besteuerung der verschiedenen Produkte umfasst. Auf diese Weise finden Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt und auch bei der Auszahlung Ihren Erwartungen entspricht. Fordern Sie noch heute Ihren individuellen Vergleich der Lebensversicherungen an, um Ihre Vorsorge zu optimieren und den besten Tarif für Ihre Situation zu finden.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.vorsorge-3a.ch – Freie Vorsorge Säule 3b -➤ Steuern bei Lebensversicherungen
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