Diese Abzüge können Sie bei Ihrer Steuer­erklärung geltend machen

24.02.2021
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Die jährliche Steuererklärung ist für die meisten eine lästige Pflicht, die sie möglichst schnell erledigen wollen. Dies führt aber häufig dazu, dass wichtige Angaben vergessen werden oder erstattungsfähige Ausgaben nicht geltend gemacht werden – und man somit mehr Steuern bezahlt, als man eigentlich müsste. Die folgenden Tipps können Ihnen dabei helfen, Ihre Steuererklärung zügig und dennoch vollständig zu bearbeiten.

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Wer das ganze Jahr über Ordnung in seinen Papieren hält, profitiert davon spätestens bei der Steuererklärung. Bewahren Sie alle Belege und notwendigen Dokumente gut auf und ordnen diese gleich ein, so haben Sie sie bei der Steuererklärung direkt zur Hand. Bewahren Sie auch Belege für Anschaffungen auf, die Ihnen zunächst nicht erstattungsfähig erscheinen: Viele Steuerzahler sind überrascht davon, wie viele Ausgaben sie tatsächlich von der Steuer absetzen können.

Diese Abzüge können Sie bei Ihrer Steuer­erklärung geltend machen

Bei den Abzügen sollte jeder Steuerzahler besonders genaue Angaben machen, da hier das grösste Potenzial für Einsparungen vorhanden ist. Nicht jede Ausgabe ist eindeutig erstattungsfähig, hier hilft im Zweifel die Nachfrage bei einem Steuerberater. Geltend machen können Sie aber in jedem fall diese Ausgaben:

1. Fort- und Weiterbildungen

Kosten, die für Fort- und Weiterbildungen entstehen und nicht von Ihrem Arbeitgeber getragen wurden, können Sie immer von der Steuer absetzen – bis zu einem Maximalbetrag von 12'000 Franken im Jahr.

2. Kinderbetreuung

Egal, welche Form der Kinderbetreuung Sie bevorzugen: Die Kosten können in vollem Umfang geltend gemacht werden, hier gibt es auch keinen Maximalbetrag.

3. Ein­zahlungen in die Alters­vorsorge

Abgesetzt werden können alle Einzahlungen in Säule 3a der Altersvorsorge, der Höchstbetrag ist abhängig von Ihrem aktuellen Status. So können beispielsweise Selbstständige, die nicht in die Pensionskasse einzahlen, einen höheren Betrag geltend machen als Angestellte.

4. Spenden

Spenden an gemeinnützige Vereine und Organisationen können Sie ebenfalls von der Steuer absetzen. Die Bedingungen für eine Steuererstattung und der jährliche Maximalbetrag werden von den kantonalen Verwaltungen festgelegt – dort erfahren Sie die genauen Bedingungen, die in Ihrem Kanton bei Spenden gelten.

5. Kindesunterhalt

Die Zahlung von Unterhalt für Kinder kann in voller Höhe abgesetzt werden, genauso wie die Zahlung von Alimenten an frühere Ehepartner.

6. Kosten für Verpflegung bei Berufspendlern

Wer lange Wege zum Job zurücklegt, kann die Kosten für die tägliche Verpflegung von der Steuer absetzen, da bei einer grösseren Entfernung keine Möglichkeit besteht, sich zuhause zu verpflegen. Für Verpflegung erstattet das Finanzamt eine Pauschale von 15 Franken pro Tag. Unterstützt der Arbeitgeber die Verpflegung der Angestellten, etwa in Form einer Firmenkantine oder Essensgutscheinen, reduziert sich die Pauschale um die Hälfte.

7. Arbeit im Home-Office

Die Kosten für ein Arbeitszimmer können komplett angegeben werden, sobald der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit im heimischen Arbeitszimmer verbringt. Diese Regelung gilt allerdings nur für separate Zimmer zum Arbeiten, eine anteilige Raumnutzung kann nicht geltend gemacht werden. Sie gilt auch nur, wenn der Arbeitgeber seinem Angestellten keinen entsprechenden Arbeitsraum zur Verfügung stellen kann und somit keine Alternative zum heimischen Arbeitszimmer vorhanden ist.

8. Hypotheken und Kreditzinsen

Ohne jährlichen Maximalbetrag sind auch Hypotheken, Kredite von Banken und andere zinsgebundene Schulden erstattungsfähig.

9. Zweiverdienerabzug für Verheiratete

Verheiratete können in ihrer jährlichen Steuererklärung den sogenannten Zweiverdienerabzug nutzen: Sie geben eine gemeinsame Steuererklärung ab und profitieren von einer geringeren Steuerlast. Die genaue Höhe des Zweiverdienerabzugs erfahren Sie bei Ihrer kantonalen Verwaltung.

Sonderfälle bei der Steuer­erklärung: Nebenjob, Rente und Gewinne

Neben den Angaben zu Gewinnen aus regulärer Arbeit gibt es auch andere Einnahmen, die man bei der Steuererklärung angeben muss.

1. Versteuerung von Renten

Rentenzahlungen gelten beim Finanzamt als regelmässige Einnahme, die wie ein Einkommen zu versteuern ist. Auch IV- und AHV-Renten werden auf diese Weise besteuert.

2. Gewinne aus Wetten und Lotterien

Gewinne müssen nach den regulären Steuersätzen versteuert werden. Bei der Auszahlung zahlt der Veranstalter ausserdem 35% des Gewinns als Verrechnungssteuer an das Finanzamt – diese 35% erhält man aber nach der Abgabe der Steuererklärung zurück.

3. Be­steuerung von Nebenjobs

Auch für einen Nebenjob werden Steuern in vollem Umfang fällig. Ausnahmen bilden lediglich Mini-Jobs, mit denen man jährlich höchstens 2'300 Franken verdient. Diese Grenze gilt aber nur für Mini-Jobs, die nicht im künstlerischen Bereich liegen oder in einem Privathaushalt ausgeübt werden.

Tipp
Tipp: Steuerliche Beratung spart Zeit und Geld

Wer sichergehen will, bei der Steuererklärung nichts zu übersehen und die höchstmögliche Rückerstattung zu erhalten, sollte einen Steuerberater hinzuziehen. Oftmals kennt der Berater noch einige Tipps und findet bislang unentdecktes Sparpotenzial – meist fällt der finanzielle Gewinn trotz Kosten für die Beratung höher aus als ohne steuerliche Beratung.

Tipps: So wird Ihre Steuer­erklärung besonders zügig bearbeitet

Die Geschwindigkeit der Finanzämter bei der Bearbeitung ist abhängig von individuellen Faktoren und unterscheidet sich von Behörde zu Behörde. Dennoch gibt es ein paar Tipps, die dabei helfen, eine zügige Bearbeitung zu fördern.

1. Frühzeitige Abgabe

Zum Ende der Abgabefrist am 31. März stapeln sich in den Finanzämtern die Steuererklärungen. Wer früh dran ist, hat gute Chancen, den meisten zuvor zu kommen und so eine schnelle Bearbeitung zu erreichen.

2. Unnötige Belege ver­meiden

Nicht jede Ausgabe muss mit einer Quittung oder Rechnung belegt werden. Erkundigen Sie sich vor der Abgabe bei Ihrem Finanzamt, welche Belege verlangt werden. So vermeiden Sie unnötigen Papierkram und längere Bearbeitungszeiten.

3. Abgabe in digitaler Form

Die meisten Finanzämter bieten inzwischen neben der Steuererklärung auch die Möglichkeit, die Steuererklärung digital zu erstellen und einzureichen. Dies geht meistens schneller und ist übersichtlicher als in Papierform, ausserdem können fehlerhafte Angaben leichter korrigiert werden. Die Übermittlung spart zudem Zeit – statt mehreren Tagen Postlaufzeit ist die Steuererklärung bereits nach wenigen Sekunden beim zuständigen Finanzamt.

Unser Fazit

Auch wenn die Erstellung oft langwierig ist: Es lohnt sich, bei der jährlichen Steuererklärung genau vorzugehen. Wer sorgfältig vorgeht, kann eine hohe Rückzahlungssumme erreichen und vermeidet unnötige Ausgaben.

Sinnvoll sein kann auch eine steuerliche Beratung: Bei wenig Zeit oder komplizierter Beschäftigungssituation hilft ein Berater, den Überblick zu bewahren und kennt alle Möglichkeiten, die Steuererklärung zu optimieren und die Einsparungen zu steigern. Sie möchten die Hilfe unserer zertifzierten Steuerexperten in Anspruch nehmen? Lassen Sie Ihre Steuererklärung schon ab 95 Franken professionell ausfüllen.

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