Geburtsvorbereitungskurse, Ultraschalluntersuchungen, Schwangerschaftsgymnastik und vieles mehr – Ärzte, Hebammen und andere Anbieter unterstützen werdende Mütter und Väter mit verschiedensten Leistungen. Doch welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen und worauf muss ich achten, um die volle Kostenerstattung zu erhalten? Versicherung Schweiz hat die wichtigsten Fragen für Sie beantwortet.
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Was bezahlt die Grundversicherung bei einer Schwangerschaft?
Grundsätzlich übernimmt die Grundversicherung alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft entstehen. Besonders positiv ist, dass bei einer Schwangerschaft die Kosten in vollem Umfang übernommen werden, ohne dass Franchise oder Selbstbehalt fällig werden.
Im Einzelnen erstattet Ihre Grundversicherung die Kosten für folgende Leistungen:
Beachten müssen Sie, dass diese Leistungen frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche übernommen werden. In Schwangerschaftswoche 1-12 werden die Kosten im Rahmen der normalen Grundversicherung abzüglich Franchise und Selbstbehalt abgerechnet.
Erweiterter Schutz bei einer Risikoschwangerschaft
Weitere Leistungen werden übernommen, wenn ein erhöhtes oder sogar hohes Risiko vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die werdende Mutter über 35 ist, oder ein Arzt aufgrund anderer Faktoren ein solches Risiko diagnostiziert. Übernommen werden können z.B. diese Untersuchungen:
- Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)
- Plazentauntersuchung (Chorionbiopsie)
- Unbegrenzte Anzahl an Ultraschalluntersuchungen entsprechend ärztlicher Verordnung
Welche Kosten werden nicht von der Grundversicherung übernommen?
Alle Krankheiten oder Komplikationen, die vor der 13. Schwangerschaftswoche auftreten, sind in der normalen Grundversicherung enthalten. Dementsprechend müssen Sie den in Ihrem Tarif vereinbarten Selbstbehalt und die Franchise berücksichtigen. Kurzum, Ihre Grundversicherung trägt die Kosten zwar auch vor der 13. SSW – im Vergleich zu den Leistungen bei Mutterschaft aber abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
- Werdende Väter werden von der Grundversicherung bisher nicht unterstützt und müssen z.B. die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs gemeinsam mit der werdenden Mutter aus eigener Tasche bezahlen.
- Erkrankungen des Kindes, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Geburt stehen, zählen ebenfalls nicht zu den Leistungen im Rahmen der Schwangerschaft und werden über die Grundversicherung des Kindes abgerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem zeitlichen Abstand zur Geburt die Krankheit aufgetreten ist. Aus diesem Grund lohnt sich eine vorgeburtliche Anmeldung bei der Krankenkasse. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem zugehörigen Blogpost.
- Auch ein Geburtsvorbereitungskurs in grösserem Umfang, Schwangerschaftsgymnastik oder andere zusätzliche Leistungen werden grundsätzlich nicht von der Grundversicherung übernommen. Sollten Sie an einer solchen Leistung interessiert sein, könnte sich der Abschluss einer Zusatzversicherung für Sie lohnen. Mehr Infos dazu erhalten Sie im Gespräch mit unseren Beratern.
Unsere Versicherung-Schweiz Empfehlung
Die Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, die von der Grundversicherung gedeckt werden, sind vielfältig. Sie gewährleisten, dass die medizinische Versorgung von Mutter und Kind in jeden Fall sichergestellt ist und alle grundlegenden Massnahmen (z.B. Ultraschalluntersuchung, Geburtsvorbereitungskurse) in Anspruch genommen werden können.
Trotzdem sind die gebotenen Leistungen nicht allumfassend. Haben Schwangere z.B. das Bedürfnis ihren Spitalaufenthalt in einer anderen Abteilung als der allgemeinen zu verbringen, besteht die Möglichkeit dies über eine entsprechende Zusatzversicherung zu decken. Ausserdem bieten viele Krankenkassen eine Kostenübernahme von weiteren Zusatzleistung wie z.B. Schwangerschaftsgymnastik an.
Gerne helfen Ihnen unsere Berater dabei, den passenden Versicherungsschutz für Sie zu finden – damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Familie konzentrieren können.
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