Viele Schweizer zahlen für ihre private Altersvorsorge in ein Produkt der Säule 3a ein, da diese einige steuerliche Vorteile bietet. Allerdings ist nicht immer klar, wann und unter welchen Bedingungen man das angesparte Guthaben beziehen kann. Um die Bedingungen für ein Säule 3a-Produkt zu erfüllen, unterliegen die Einzahlungen und der Bezug des Guthabens bestimmten gesetzlichen Regelungen. Erfahren Sie hier, wann, wie und unter welchen Bedingungen Sie Ihr angespartes Guthaben aus Säule 3a beziehen können.
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Wann kann ich die 3 Säule beziehen?
Unabhängig davon, wann Sie mit den Einzahlungen in Säule 3a beginnen, ist der Zeitpunkt der Auszahlung an den Beginn Ihres Ruhestands gebunden. Der früheste Zeitpunkt für den Bezug des Guthabens liegt fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters, konkret also bei einem Alter von 59 (Frauen) bzw. 60 Jahren (Männer). Spätestens zum Beginn des Ruhestands müssen Sie das Guthaben abrufen. Haben Sie die Auszahlung noch nicht in die Wege geleitet, wird Sie der Anbieter Ihres Vorsorgeprodukts zu diesem Zeitpunkt zur Auflösung des Kontos auffordern. In verschiedenen Situationen gibt es allerdings einen bestimmten Spielraum, der es ermöglicht, die Auszahlung nach hinten zu verschieben oder vorzuziehen.
Verschiebung der Auszahlung bei längerer Erwerbstätigkeit
Entscheiden Sie sich, über das gesetzliche Rentenalter hinaus erwerbstätig zu sein, können Sie die Auszahlung des Guthabens aus Säule 3a entsprechend nach hinten verschieben. Möglich ist dann eine Auszahlung bis zu fünf Jahre nach dem Erreichen des Rentenalters, also 69 Jahre bei Frauen und 70 Jahre bei Männern. Dies stellt auch das maximale Alter für die Auszahlung dar, eine weitere Verschiebung ist auch bei längerer Erwerbstätigkeit nicht möglich.
Vorbezug der Säule 3a unter bestimmten Bedingungen
Trotz der gebundenen Vorsorgevariante in Säule 3a erlauben die gesetzlichen Grundlagen für Säule 3a unter bestimmten Voraussetzungen auch eine frühere Auszahlung des Guthabens. Vor allem bei Investitionen, die der finanziellen Absicherung im Alter dienen, ist der Bezug möglich. In diesen Situationen können Sie eine frühere Auszahlung von Säule 3a beantragen:
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Hauptberuf
- Dauerhafter Wegzug ins Ausland ohne Wohnsitz in der Schweiz
- Bezug von Invalidenrente
- Anschaffung von Wohneigentum für den Eigenbedarf oder Abzahlung einer Hypothek für diese Immobilie
- Einkauf in die Pensionskasse
Planen Sie in der Zukunft also die Anschaffung einer Immobilie oder den Einkauf in eine Pensionskasse, kann sich der Abschluss eines Säule 3a-Produkts für Sie doppelt lohnen: Sie profitieren nicht nur von den steuerlichen Vorteilen bei Einzahlungen in Säule 3a, sondern können ausserdem Rendite für weitere Investitionen erwirtschaften. Auch eine mehrfache frühzeitige Entnahme zu den erlaubten Zwecken ist möglich, was zum Beispiel bei der Abzahlung einer Hypothek in mehreren Raten sinnvoll sein kann. In diesem Fall können Sie alle fünf Jahre einen Teil des Guthabens entnehmen.
Zwar ist der frühere Bezug des angesparten Kapitals unter den oben genannten Bedingungen in der Regel problemlos möglich, allerdings können bei einigen Vorsorgeprodukten Kosten für die vorzeitige Auflösung anfallen. Planen Sie einen frühzeitigen Bezug oder eine Entnahme, sollten Sie sich unbedingt vor dem Abschluss nach den Bedingungen bei einer frühzeitigen Kündigung erkundigen.
Zusätzliche Steuerersparnis bei mehreren 3a-Konten
Zwar werden Einzahlungen in die Altersvorsorge über Säule 3a steuerlich begünstigt, die Auszahlung unterliegt aber anderen steuerlichen Bestimmungen. Im Jahr der Auszahlung wird der angesparte Betrag zum steuerbaren Einkommen hinzugezählt, wodurch eine hohe steuerliche Belastung entstehen kann. Besonders in Kantonen mit steiler progressiver Besteuerung kann dies zu einer unverhältnismässig hohen Besteuerung führen und die Erträge deutlich schmälern.
Da die Auszahlung eines Säule 3a-Produkts auf einmal erfolgen muss und eine Aufteilung nicht möglich ist, empfehlen wir den Abschluss von mehreren 3a-Konten. So können Sie die Auszahlung der einzelnen Produkte auf mehrere Jahre verteilen und so die Steuerlast insgesamt reduzieren.
Unser Fazit
Wer sich im Alter nicht finanziell deutlich einschränken möchte, kommt heutzutage kaum an der privaten Altersvorsorge vorbei. Verlässt man sich einzig auf Säule 1 und 2 der Schweizer Altersvorsorge, kann man davon ausgehen, im Alter mit 60-70 Prozent des bisherigen Einkommens auskommen zu müssen. Um diese Lücke zu schliessen, ist der Abschluss einer privaten Vorsorge unabdingbar.
Am meisten profitiert man, wenn man schon früh mit der Vorsorge beginnt und Produkte auswählt, die zur aktuellen Lebenssituation passen. In unserem grossen Vergleich der privaten Vorsorgeprodukte 2025 können Sie sich umfassend über alle Versicherungsmöglichkeiten der privaten Altersvorsorge informieren. So kümmern Sie sich bereits heute um Ihre Altersvorsorge und können entspannt in die Zukunft blicken!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.123-pensionierung.ch – Beziehen der Säule 3a – Steuern sparen beim Bezug
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