Wer sich dafür entscheidet, für seine Altersvorsorge in Säule 3a einzuzahlen, hat dadurch bestimmte steuerliche Vorteile. Einzahlungen in Säule 3a sind nämlich bis zum Erreichen des Maximalbetrags von Einkommens- und Verrechnungssteuer befreit, ausserdem wird keine Vermögenssteuer erhoben. Viele gehen deshalb fälschlicherweise davon aus, dass auch auf den ausgezahlten Betrag bei Vorbezug oder Ende der Laufzeit keine Steuern anfallen. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Steuern beim Bezug der Säule 3a anfallen.
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Auf das Guthaben der Säule 3a fallen beim Auszahlen lassen Steuern an
Im Gegensatz zur Einzahlungsphase kommen Sie bei der Auszahlung von Säule 3a um die Zahlung von Steuern nicht herum, unabhängig davon, ob Sie den Betrag vorzeitig beziehen oder er bei Erreichen des Rentenalters ausgezahlt wird. Auf die Auszahlungssumme werden direkte Bundessteuern fällig, zudem müssen Sie darauf Staats- und Gemeindesteuern entrichten.
Auf die Auszahlung von Altersvorsorgebeträgen wird im Jahr der Auszahlung die volle Steuerlast fällig, eine Aufteilung der Steuerzahlung ist nicht möglich. Zudem wird die Steuer progressiv berechnet, sodass Sie mehr Steuern zahlen müssen, umso höher der ausgezahlte Betrag ist. Grundlage der Berechnung für das Jahr der Auszahlung ist dann sowohl Ihr reguläres Einkommen als auch die ausgezahlte Summe aus Säule 3a, wodurch häufig ein sehr hoher Einkommensbetrag und ein dementsprechend hoher Steuersatz entstehen. Besonders ärgerlich wird die Berechnung, wenn Sie im Jahr der Auszahlung weitere Beträge aus anderen Vorsorgeprodukten erhalten, die ebenfalls voll angerechnet werden.
Tipp: Auszahlungen der Säule 3a staffeln
Durch die volle Besteuerung der Säule 3a bei der Auszahlung muss man zum Teil mit herben Verlusten rechnen, da die Progression in vielen Kantonen bei einem hohen Einkommensbetrag zu einer unverhältnismässig hohen Besteuerung führen kann.
Um diesen Verlust gering zu halten, sollten Sie die Auszahlung Ihrer Altersvorsorgeprodukte gut planen und möglichst auf mehrere Jahre verteilen. So vermeiden Sie die unnötig hohe Besteuerung, die anfällt, sollten zum Beispiel Produkte aus Säule 2 und 3a im selben Jahr angerechnet werden. Bei vielen Produkten zur Altersvorsorge ist es möglich, den Auszahlungszeitpunkt innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens selbst zu bestimmen.
Säule 3a: Splitting in mehrere Konten
Noch grösser wird die steuerliche Ersparnis, wenn Sie Säule 3a mit mehr als einem Vorsorgeprodukt abdecken. Durch eine gesetzliche Regelung ist es nicht möglich, die Auszahlung aus einem Säule 3a-Konto aufzuteilen, die Auszahlung muss zwingend auf einmal erfolgen. Daher kann es sich lohnen, seine Altersvorsorge auf mehrere 3a-Konten zu verteilen und dadurch eine indirekte Aufteilung der Auszahlung zu erreichen.
Dies sorgt für eine geringere Steuerlast, die ausserdem auf mehrere Jahre verteilt wird. Beachten müssen Sie dabei, dass die Auszahlung von 3a-Konten nicht unbegrenzt möglich ist, sondern kantonalen Beschränkungen unterliegt. Einige Kantone ermöglichen die Auszahlung von 3a-Konten über einen Zeitraum von vier Jahren, andere sind weniger grosszügig bei der Aufteilung. Erkundigen Sie sich also vor dem Abschluss verschiedener Produkte bei Ihrer kantonalen Verwaltung über die Gesetzeslage.
Wann erfolgt die Auszahlung der Säule 3a?
Ein Recht auf die ordentliche Auszahlung Ihrer Altersvorsorge auf Säule 3a haben Sie in der Schweiz frühestens fünf Jahre vor dem Eintritt ins Rentenalter (Frauen 64, Männer 65 Jahre). Spätestens zum Eintritt der Pensionierung müssen Sie die Auszahlung veranlasst haben. Wer trotz Erreichen des Rentenalters weiterhin erwerbstätig ist, kann die Auszahlung von Säule 3a nach hinten verschieben. Um maximal 5 Jahre kann man die die Zahlung auf diese Weise hinauszögern.
In manchen Fällen kann die Säule 3a auch früher bezogen werden
In manchen Situationen ist es notwendig, die Altersvorsorge früher als geplant in Anspruch zu nehmen. Die Bedingungen dafür sind allerdings eng gefasst, damit nur in Ausnahmefällen auf das Geld zugegriffen wird. So können Sie beim Start in eine berufliche Selbstständigkeit die frühzeitige Auszahlung beantragen, oder wenn Sie Wohneigentum zur Eigennutzung erwerben möchten. Der Einkauf in eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung berechtigt ebenfalls zur Auszahlung. Möglich ist die Auszahlung auch dann, wenn Sie dauerhaft in ein anderes Land auswandern und Ihren Wohnsitz in der Schweiz abmelden.
Unser Fazit
Möchten Sie Ihre Altersvorsorge mit einem Produkt aus Säule 3a verbessern, sollten Sie die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten genau vergleichen. Wichtig ist neben dem möglichen Kapitalertrag auch der Blick auf die Laufzeit, insbesondere dann, wenn Sie schon über andere Vorsorgeprodukte mit fester Laufzeit verfügen.
Bei der Berechnung des möglichen Auszahlungsbetrags sollten Sie unbedingt die in Ihrem Kanton anfallenden Steuern berücksichtigen. Auch die Möglichkeit der Aufteilung sollten Sie in den Vergleich miteinbeziehen, dies lohnt sich besonders bei höheren Beträgen, die zu einer überproportional hohen Besteuerung führen können. Welche Vorsorgevariante am besten zu Ihnen passt und weitere umfassende Informationen zu den verschiedenen Vorsorgeprodukten aus Säule 3a erhalten Sie schnell und einfach mit unserem grossen Vergleich der privaten Vorsorgeprodukte 2025.
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.swisslife.ch – Säule 3a: die neun wichtigsten Fragen und Antworten
- www.srf.ch – Je nach Kanton fallen massiv mehr Steuern an
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