Die private Altersvorsorge über die dritte Säule erfreut sich in der Schweiz grosser Beliebtheit. Das ist nicht weiter verwunderlich, schliesslich ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Vorsorge bei vielen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten im Alter vollständig zu decken. Zu den führenden Produkten der Altersvorsorge zählen Lebensversicherungen und Sparpläne. Oft stellt sich dabei die Frage, wie viel man in diese Produkte überhaupt einzahlen darf und ob es dafür Beschränkungen gibt. Hier erfahren Sie, wie viel Sie in Ihre private Altersvorsorge investieren können und worauf es dabei ankommt.
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Unterschiedliche Regelungen für Säule 3a und 3b
Die dritte Säule der Altersvorsorge teilt sich auf in die gebundene Vorsorge über Säule 3a und die freie Vorsorge über Säule 3b. Für diese Säulen gelten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Einzahlungen.
Säule 3a: Maximalbeträge zur Steuerersparnis
Anleger in Säule 3a geniessen bestimmte steuerliche Vorteile, aus denen sich der jährliche Maximalbetrag ergibt. Einzahlungen in Säule 3a können nämlich in der Steuererklärung angegeben und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wodurch sich mitunter eine deutliche Steuerersparnis erreichen lässt.
Diese Ersparnis ist aber auf eine bestimmte jährliche Maximalsumme beschränkt. Im Jahr 2021 können Personen, die bereits einer Pensionskasse angehören, maximal 6883 Franken einzahlen. Selbstständige ohne Pensionskasse dürfen höchstens 20 Prozent ihres Nettoeinkommens einzahlen bis zu einer Obergrenze von 34 416 Franken. Einzahlungen über diesen Betrag hinaus sind in Säule 3a nicht möglich.
Um die steuerlichen Vorteile von Säule 3a voll zu nutzen, sollten Sie den Maximalbetrag möglichst regelmässig in Anspruch nehmen und die Einzahlungen rechtzeitig vornehmen. Besonders bei langer Laufzeit des Produkts kann so eine hohe Steuerersparnis und dadurch indirekt eine sehr gute Rendite erzielt werden.
Säule 3a: Einzahlungen über den Maximalbetrag hinaus
Einzahlungen über die Maximalsumme hinaus sind in der gebundenen Vorsorge nicht möglich. Haben Sie aus Versehen zu viel eingezahlt, können Sie diesen Betrag von der Bank oder der Versicherung zurückfordern.
Säule 3b: Keine Einschränkung bei den Einzahlungen
Im Gegensatz zur gebundenen Vorsorge unterliegt Säule 3b keinen gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich der Einzahlungen. Grundsätzlich können Sie so viel einzahlen, wie Sie möchten und wie es Ihnen möglich ist. Einschränkungen können lediglich aufgrund der gewählten Anlageprodukte bestehen: Einige Banken und Versicherungen bieten Produkte an, für die sie eine bestimmte Maximalsumme der Einzahlungen festlegen. Erkundigen Sie sich am besten vor dem Abschluss eines Produkts aus Säule 3b, welche Bedingungen der Anbieter dafür festgelegt hat.
Unser Fazit
Wer seinen Ruhestand geniessen und dabei den gewohnten Lebensstandard halten möchte, kommt um eine private Vorsorge nicht herum. Im Vorteil ist, wer frühzeitig beginnt: Insbesondere in Säule 3a kann eine langfristige Anlagestrategie zu deutlichen Steuererleichterungen und zu einer hohen Ersparnis führen.
Dennoch sollten Sie sich nicht vorschnell für ein bestimmtes Produkt entscheiden. Wichtig ist, eine Anlagemöglichkeit auszuwählen, die zu den eigenen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten passt. Fordern Sie unseren persönlichen Versicherungsvergleich an, um mehr über die einzelnen Produkte zu erfahren. So finden Sie die rentabelste Vorsorgevariante für Ihre persönliche Situation und sorgen dafür, auch im Alter ein unbeschwertes Leben führen zu können.
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.beobachter.ch – Die Zahlung in die dritte Säule aufrunden?
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