Renten­versicherung für Zuzüger: Voraus­setzungen und Leis­tungen

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Die Nr. 1 in der Schweiz

Man muss nicht in der Schweiz geboren sein, um Anspruch auf gesetzliche Leistungen zu haben: Auch als Zuzüger können Sie unter bestimmten Umständen Rentenansprüche erwerben und Anspruch auf Rentenzahlungen im Alter haben. Alles, was Sie als Zuzüger zum Thema Rentenversicherung wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

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So funktioniert die Schweizer Alters­vorsorge

Die Schweizer Altersvorsorge baut auf dem sogenannten Drei-Säulen-Prinzip auf: In der ersten Säule sind alle stattlichen Leistungen zusammengefasst, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie in der Schweiz arbeitslos oder erwerbsunfähig sind. Die sogenannten AHV- und IV-Leistungen erhalten Sie, um Ihr Überleben auch in schwierigen Zeiten zu sichern – Reichtümer kann man damit nicht bilden. Um diese Absicherung für alle zu gewährleisten, führt jede arbeitende Person einen festgelegten Prozentsatz Ihres Lohns an AHV und IV ab.

Die zweite Säule umfasst die berufliche Vorsorge über eine Pensionskasse. Die Beiträge zu dieser Versicherung werden über Ihren Arbeitgeber abgeführt, jede angestellte Person ist, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt, automatisch Mitglied einer Pensionskasse. Das Guthaben in der Pensionskasse bilden Sie über die Jahre Ihrer Erwerbstätigkeit, im Alter haben Sie dann Anspruch auf die Zahlung einer regelmässigen Rente. Aktuell liegt die von der Pensionskasse ausgezahlte Rente bei etwa 60% des bisherigen Einkommens. Personen, die ihr ganzes Erwerbsleben lang in Vollzeit gearbeitet haben, können auf bis zu 80% kommen.

In der dritten Säule ist die private Vorsorge enthalten, diese teilt sich noch einmal in zwei Bereich auf. In Säule 3a, der gebundenen Vorsorge, erhalten Sie Steuervorteile, sind aber in Ihren Möglichkeiten und der jährlichen Einzahlung begrenzt. In der freien Vorsorge über Säule 3b können Sie die Höhe Ihrer Einzahlungen und auch die Anlage selbst frei wählen, es gibt keine besonderen Vergünstigungen, aber auch keine gesetzlichen Einschränkungen.

Pensions­kasse: Für alle Erwerbs­tätigen in der Schweiz

Alle Personen in der Schweiz, die die folgenden Bedingungen erfüllen, sind über ihren Arbeitgeber einer Pensionskasse zugeordnet – unabhängig davon, welche Nationalität Sie haben, ob Sie Zuzüger sind oder schon immer in der Schweiz leben.

Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, weil Sie zum Beispiel selbstständig sind oder über nur wenige Stunden arbeiten, können Sie sich dennoch freiwillig einer Pensionskasse anschliessen.

Diese Regelungen gelten natürlich auch für Zuzüger. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie schon lange in Ihrem Job tätig sind oder ob Sie in der Schweiz wohnen – wichtig ist nur Ihre Pensionskassenzugehörigkeit über den Arbeitgeber.

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Aus­nahmen: Studierende, Nicht-Erwerbstätige und Rentner aus dem Ausland

Wer nicht arbeitet, muss auch nicht in die Pensionskasse einzahlen, erwirbt dementsprechend aber auch keine Ansprüche. Siedeln Sie in die Schweiz über, ohne dort zu arbeiten, können Sie also keine Rentenzahlungen im Alter erwarten. Sind Sie Student oder haben Sie als Rentner Ansprüche an eine Rente aus einem anderen Land, stellt dies kein grösseres Problem dar. Kommen Sie aber als erwerbslose Person in die Schweiz, zum Beispiel, um mit Ihrem Schweizer Partner eine Familie zu gründen, sollten Sie unbedingt dafür sorgen, Ihre Altersvorsorge auf einem anderen Weg zu sichern. Möglich ist die Aufnahme einer privaten Vorsorge, in manchen Fällen ist auch ein freiwilliger Einkauf in eine Pensionskasse möglich.

Freiwilliger Einkauf in die Pensions­kasse

Sind Sie selbstständig oder aus anderen Gründen kein Mitglied einer Pensionskasse, verfügen aber über einen festen Wohnsitz in der Schweiz können Sie sich dort freiwillig einkaufen. So können Sie durch die Einzahlung bestimmter Beträge Anspruch auf eine Rentenzahlung im Alter erwerben. Möglich ist auch die Aufstockung der bisherigen Einzahlungen: Haben Sie durch Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit, Teilzeitarbeit oder aus anderen Gründen nicht immer den maximal möglichen Betrag eingezahlt, können Sie dies zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, um eventuelle Versorgungslücken zu schliessen.

Ob sich der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse lohnt, sollten Sie aber zunächst berechnen. So kann es sein, dass Sie mit einer privaten Vorsorge bei der gleichen Einzahlungssumme eine bessere Rendite erzielen können. Prüfen Sie in einem solchen Fall die verschiedenen Möglichkeiten und wählen Sie die Variante, die Ihnen finanziell den grössten Vorteil bringt.

Tipp
So erfahren Sie die Höhe Ihrer Rente

Um zu entscheiden, ob Sie auch privat vorsorgen müssen, ist es wichtig, den Stand der eigenen Rente zu kennen. Den aktuellen Stand könne Sie immer bei Ihrer Pensionskasse erfragen – so erfahren Sie, ob die Versorgung im Alter ausreichen wird oder ob eine Lücke entsteht, die Sie mit anderen Mitteln füllen müssen. Die Pensionskasse kann Ihnen auch mitteilen, wie viel Sie maximal nachzahlen könnten und wie hoch der daraus resultierende Rentenanspruch dann ausfallen würde.

Zusätzliche Ab­sicherung über Säule 3a und 3b

Reichen Ihnen Ihre aktuellen Rentenansprüche nicht aus oder möchten Sie ein zusätzliches Polster bilden, können Sie die staatliche Rente mit einer privaten Vorsorge ergänzen. Besonders in Säule 3a können Sie von steuerlichen Vergünstigungen profitieren: Die Einzahlungen sind zwar auf einen jährlichen Maximalbetrag beschränkt, können aber gänzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wählen Sie hier eine geschickte Anlage, profitieren Sie doppelt: Sie sparen nicht nur kräftig Steuern, sondern erzielen zusätzlich Rendite mit der von Ihnen gewählten Anlage. In unserem Leitfaden für die private Vorsorge erfahren Sie mehr über die Vorteile und Bedingungen von Säule 3a.

Auch Säule 3b kann Ihre Vorsorge sinnvoll ergänzen: Sie haben eine grosse Auswahl unterschiedlicher Produkte mit verschiedenen Vor- und Nachteilen und sind in Ihren Einzahlungen nicht beschränkt. Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch in Säule 3b Steuern sparen: Lebensversicherungen in Säule 3b sind bei der Auszahlung häufig von Steuern befreit, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. In unserem Artikel zu Säule 3b können Sie mehr erfahren.

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Lebens­versicherung in der dritten Säule

Eine häufig gewählte Variante in der dritten Säule sind kapitalbildende Lebensversicherungen. Diese sind in der Regel bereits auf die Bedingungen und Vorschriften der jeweiligen Säule zugeschnitten. Besonders in Säule 3a sind Lebensversicherungen eine gute Wahl: Sie bieten eine langfristige und sichere Anlagemöglichkeit, unterschiedliche Varianten können das eigene Risikoprofil abbilden – Sie entscheiden selbst, ob Sie die klassische Variante mit garantiertem Zinssatz bevorzugen oder lieber eine Variante mit Aktien- oder Fondsbindung wählen, die mehr Rendite generieren kann, aber auch ein höheres Risiko mit sich bringt.

Möchten Sie sich zusätzlich für Risiken absichern, kann eine gemischte Lebensversicherung die richtige Wahl sein: Ein Teil Ihrer Beiträge wird zur Kapitalbildung genutzt, der andere fliesst in den Risikoteil der Versicherung. So sind Sie mit nur einer Police doppelt abgesichert.

  • Auch Zuzüger haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Rentenzahlungen
  • Die Beiträge an die Pensionskasse werden über den Arbeitgeber abgeführt
  • Selbstständige und einige andere Gruppen sind nicht verpflichtet, Mitglied einer Pensionskasse zu sein, können sich aber freiwillig anschliessen
  • Reichen die Rentenzahlungen im Alter nicht aus, kann eine private Vorsorge die Lücke schliessen

Unser Fazit

Das Schweizer Rentensystem unterscheidet nicht zwischen Zuzügern und anderen Schweizern – sofern Sie über 17 sind, Mitglied der AHV und mindestens 22 050 Franken im Jahr verdienen, sind Sie über Ihren Arbeitgeber Mitglied einer Pensionskasse. Erfüllen Sie die Bedingungen nicht, können Sie sich freiwillig in eine Pensionskasse einkaufen – das lohnt sich aber nicht immer. Prüfen Sie bei der Planung Ihrer Vorsorge deshalb unbedingt alle Möglichkeiten, und berechnen Sie die Ihnen zustehende Rente. Wichtig ist nicht, dass Sie von einer Pensionskasse einen hohen Betrag erhalten, sondern, dass Ihnen insgesamt im Alter genügend Geld zur Verfügung steht und Sie auf dem Weg dahin die bestmögliche Rendite erhalten. Kombinieren Sie die staatliche Rente mit privaten Vorsorgelösungen – so schliessen Sie eventuelle Versorgungslücken im Alter und sichern sich ausserdem die bestmögliche Rendite. Nutzen Sie auch unser Angebot und fordern Sie kostenlos ein individuelles Angebot von uns an, um Ihre Vorsorge mit einer guten Versicherungslösung zu ergänzen.

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