Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen Unterstützung und finanzielle Absicherung bei juristischen Konflikten. Dementsprechend beliebt sind die Angebote der verschiedenen Versicherer in der Schweiz, denn jeder weiss, wie hoch die Kosten für juristische Beratung und das Führen von Prozessen ausfallen können.
Ein wichtiger Punkt beim Abschluss der Versicherung ist die Frage danach, ob man eine Selbstbeteiligung vereinbart oder lieber eine komplette Kostenübernahme ab dem ersten Franken bekommen möchte. In diesem Artikel erfahren Sie deshalb, ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung angeboten wird und wann sie sinnvoll ist.
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So funktioniert die Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung
Haben Sie für Ihre Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, funktioniert diese wie in anderen Versicherungen auch: Fallen bei Ihnen Kosten für Leistungen an, die in der Police enthalten sind, tragen Sie die Kosten für den vereinbarten Selbstbehalt selbst, danach übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle weiteren Kosten. In der Regel gilt die Selbstbeteiligung immer für ein Jahr – führen Sie also einen längeren Prozess, der mehr als ein Jahr dauert oder über den Jahreswechsel aktiv ist, kann es sein, dass Sie für denselben Fall die jährliche Selbstbeteiligung mehrfach entrichten müssen.
Deckungshöhe wichtiger als Selbstbeteiligung
Auch wenn es ärgerlich sein kann, eine Selbstbeteiligung leisten zu müssen, sollten Sie auch einen Blick auf die Deckungssumme der gesamten Versicherung werfen. Während die jährliche Selbstbeteiligung nämlich auf einen maximalen Betrag gedeckelt ist, kann eine zu niedrige Deckungssumme Sie deutlich teurer zu stehen kommen. Ist diese einmal ausgeschöpft, müssen Sie in der Folge alle weiteren Kosten selbst stemmen, unabhängig davon, wie hoch die Rechnung ausfällt. Achten Sie deshalb beim Abschluss der Versicherung unbedingt darauf, eine ausreichend hohe Deckungssumme zu wählen, die auch das Führen eines kompletten Prozesses abdeckt.
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Selbstbeteiligung hat Einfluss auf die Prämienhöhe
Möchten Sie berechnen, wie viel Sie für eine private Rechtsschutzversicherung aufbringen müssen, spielt die Höhe der Selbstbeteiligung eine wichtige Rolle. Je höher diese nämlich ausfällt, desto geringer ist die für die Versicherung zu zahlende Prämie. Allerdings kommt es auf die Versicherung an, ob Sie die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmen können – manche bieten nur eine oder zwei feste Stufen an, viele andere haben gar keinen Tarif mit Selbstbeteiligung im Angebot.
Statt über die Selbstbeteiligung kann man in der Rechtsschutzversicherung auch auf andere Weise sparen. Die meisten Versicherer bieten zum Beispiel auch Tarife für Familien an. Diese sind zwar etwas teurer als die Tarife für Einzelpersonen, insgesamt aber deutlich günstiger als es die Prämien für jedes einzelne Haushaltsmitglied zusammengerechnet wären. So können sich Familien zu einem günstigen Preis gemeinsam versichern.
Selbstbeteiligung nur bei wenigen Anbietern
Eine Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung ist optional und wird deshalb nicht von allen Anbietern angeboten. Tatsächlich bieten immer mehr Versicherungen Komplettlösungen an, die keine Selbstbeteiligung erfordern. Dies vereinfacht vor allem die Gestaltung der Prämien, denn so können statt individueller Tarife für jede einzelne Person pauschale Preise angeboten werden, die für alle Versicherten gelten.
Einige Anbieter haben verschiedene Modelle ihrer Rechtsschutzversicherung im Angebot, je nach Wahl des Modells wird dann eine bereits festgelegte Selbstbeteiligung fällig. Möchten Sie auf jeden Fall eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung abschliessen, sollten Sie sich bei der gewünschten Versicherung danach erkundigen oder sich dementsprechend beraten lassen.
Die richtige Höhe der Selbstbeteiligung wählen
Haben Sie einen Tarif gefunden, in dem Sie selbst die Höhe der Selbstbeteiligung wählen können, empfiehlt es sich, diese nicht allzu hoch anzusetzen. Schliesslich nutzt Ihnen eine Versicherung wenig, wenn Sie den Grossteil der Kosten selbst tragen müssen. Als Richtwert gelten die Kosten für 1-2 Beratungstermine bei einer juristischen Fachperson. Anwälte berechnen im Durchschnitt etwa 500 Franken pro Stunde, dementsprechend sollte die Selbstbeteiligung maximal bei 1000 Franken im Jahr liegen. So sind Sie für alle Fälle abgesichert, die mehr als eine einfache Beratung benötigen.
Unser Fazit
Auch wenn eine Selbstbeteiligung in vielen Versicherungen alltäglich ist, ist sie bei Rechtsschutzversicherungen inzwischen eher die Ausnahme. So gibt es noch vereinzelte Anbieter, die auch Tarife mit Selbstbeteiligung haben, viel häufiger sind aber Tarife mit einer pauschalen Prämie. Zudem gibt es durch unterschiedliche Modul-Lösungen und Tarife für Familien andere Möglichkeiten, eine möglichst günstige Prämie zu bezahlen.
Legen Sie dennoch Wert darauf, einen Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung abzuschliessen, empfiehlt sich ein Vergleich oder eine ausführliche Beratung, um die passenden Tarife herauszufiltern. Beim Abschluss sollten Sie dann darauf achten, dass die festgelegte Selbstbeteiligung nicht zu hoch ist, andernfalls lohnt sich eine private Rechtsschutzversicherung nur wenig. Fordern Sie am besten unseren individuellen Vergleich der Rechtsschutzversicherungen an, um die passende Police für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.handelszeitung.ch – Rechtsschutz Schweiz Tipps
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