Naturheil­kunde: Welche Kosten trägt die Kranken­kasse?

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Naturheilverfahren erfreuen sich nicht nur in der Schweiz grosser Beliebtheit. Besonders bei leichten Erkrankungen oder Unverträglichkeiten kann beispielsweise die Homöopathie eine gute Alternative zur schulmedizinischen Behandlung sein, für Kinder sind die Behandlungen sanfter und oft weniger angsteinflössend. Allerdings werden die Kosten für Naturheilverfahren nicht immer von der Krankenkasse übernommen.

Entscheidend ist sowohl die Therapiemethode, da nicht alle Behandlungsarten im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten sind, als auch die medizinische Indikation, denn die Kosten für einige Behandlungen werden nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung erstattet.

Die passende Versicherung für Alternativmedizin erstattet bis zu 90% der Kosten für Naturheilverfahren

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Diese Behandlungs­methoden über­nimmt die Grund­versicherung

Im Katalog der Grundversicherung sind einige Naturheilverfahren aufgelistet, an deren Kosten sich die Grundversicherung abzüglich Franchise und Selbstbehalt beteiligt. Erstattungsfähig sind demnach die Kosten für Behandlungen aus den Bereichen:

Für die Kostenerstattung durch die Grundversicherung muss die Behandlung von einem zugelassenen Arzt verordnet und auch durchgeführt werden. Auch in Bezug auf die Dauer der Behandlung gibt es für die verschiedenen Therapiemethoden unterschiedliche Obergrenzen. Bei der Akupunktur werden beispielsweise 6 Sitzungen mit jeweils 30 Minuten jährlich übernommen.

Ebenfalls erstattet werden die Kosten für einige Medikamente aus dem Bereich der Naturheilverfahren. Massgeblich für die Erstattung ist die für alle Grundversicherungen verbindliche „Spezialitätenliste“, auf der alle erstattungsfähigen Medikamente aufgeführt sind. Das Medikament muss allerdings ärztlich verordnet sein, damit die Kosten erstattet werden.

Tipp
Be­handlungen nur von ÄrztInnen mit Zusatz­ausbildung

Damit das gewünschte Naturheilverfahren von der Grundversicherung übernommen wird, muss dieses auf jeden Fall von einem Mediziner mit Zusatzausbildung durchgeführt werden. Naturheilpraktiker ohne medizinische Ausbildung werden von der Grundversicherung auf keinen Fall anerkannt! Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte die Kostenerstattung für eine geplante Behandlung immer vor dem Behandlungsbeginn mit der Krankenkasse klären.

Zusatz­versicherungen für Alternativ­medizin: Über­nahme weiterer Naturheil­verfahren

Wer sich für eine alternativmedizinische Behandlung interessiert, die nicht von der Grundversicherung übernommen wird, hat zwei Möglichkeiten: Die Behandlung aus eigener Tasche zu bezahlen oder eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin abzuschliessen. Diese beteiligen sich häufig an den Kosten für Behandlungen, die von der Grundversicherung nicht anerkannt sind. Ausserdem bieten sie die Möglichkeit, eine Therapie in höherer Intensität durchzuführen als von der Grundversicherung vorgesehen, ohne für die zusätzlich entstandenen Kosten allein aufkommen zu müssen.

Auch die Kosten für Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste der Grundversicherer zu finden sind, können anteilig übernommen werden. Die Schweizer Versicherungen bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Tarife für Alternativ- und Komplementärmedizin, mit Kostenbeteiligungen von 50-90 Prozent pro Behandlung. Wer zwei passende Tarife miteinander kombiniert, kann sogar die vollständige Kostendeckung erreichen.

Zusatz­versicherungen für Alternativ­medizin

Vivacare
Komplementär I

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CSS
Alternativversicherung myFlex – Economy

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Agrisano
AGRI-natürlich

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Visana
Komplementär I

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Sana24
Komplementär I

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CONCORDIA
Zusatzversicherung NATURA

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d'Entremont
Global CMVEO Option «médecines alternatives»

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KPT
Natura-Versicherung

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SLKK
Medico Plus Alternativ

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Steffisburg
Natural

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Sumiswalder
Komplementär 1

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AMB
Global classic (Option «plus»)

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Avenir
Global classic (Option «plus»)

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Sympany
alternativ

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Mutuel
Global classic (Option «plus»)

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Philos
Global classic (Option «plus»)

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Paketleistungen: Je passender, desto lohnenswerter

Die verschiedenen Zusatzversicherungen für Komplementär- und Alternativmedizin bieten immer ein Paket an Leistungen aus dem genannten Gebiet. Viele Angebote ähneln sich zwar, dennoch gibt es immer wieder Unterschiede bei der Kostenbeteiligung an bestimmten Behandlungsmethoden. Die Krankenkassen sind im Bereich der Zusatzversicherungen nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden, sodass jeder Anbieter sein Angebot selbst gestaltet.

Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollte man deshalb neben der gewünschten Leistung auch die anderen gebotenen Leistungen genauer studieren. Vielleicht nutzt man die ein oder andere Behandlungsmethode bereits oder möchte dies in Zukunft tun. Je mehr Leistungen Ihrer Versicherung Sie nämlich in Anspruch nehmen, desto mehr lohnt sich der Abschluss und desto besser ist das Verhältnis von Prämienhöhe und Leistung der Versicherung. Auch wenn es zu Beginn mehr Aufwand bedeutet, zahlt sich die Auswahl des passenden Tarifs am Ende immer aus.

Fazit & Emp­fehlung

Ob Grund- oder Zusatzversicherung: Mit den richtigen Tarifen und einer guten Kombination verschiedener Leistungspakete kann man einige Franken jährlich sparen. Doch die Suche nach der richtigen Versicherung ist oft langwierig und aufwändig.

Unterstützung beim Vergleich und beim Abschluss der richtigen Versicherungen bekommen Sie deshalb von unseren unabhängigen Beratern. Sie analysieren im Gespräch mit Ihnen Ihre Wünsche und Bedürfnisse und finden die Tarife, die am besten zu Ihren Wünschen und Ihrem Geldbeutel passen. So sparen Sie Zeit und Geld und finden die optimale Versicherungslösung. Fordern Sie dazu ganz einfach unseren Vergleich der Zusatz­versicherungen für Alternativ­medizin 2025 an!

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