Nachversicherungsbestätigung: Warum Versicherte sich nicht selbst darum kümmern müssen
Die volle Freizügigkeit in der Schweiz bietet jedem Versicherten die Möglichkeit, seine Krankenversicherung zum Ende des Jahres zu wechseln. Dafür benötigen sie allerdings eine Nachversicherungsbestätigung. Ohne diese elektronische Bestätigung ist es nicht möglich, den Anbieter für die Grundversicherung zu wechseln.
Da alle Schweizer der Versicherungspflicht unterliegen, muss sichergestellt werden, dass bei einem Wechsel der Versicherung keine Versicherungslücke entsteht. Die Nachversicherungsbestätigung ist nun der Nachweis darüber, dass die Versorgung durch eine neue Grundversicherung gewährleistet ist, wenn die ehemalige Grundversicherung gekündigt wird.
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Der Nachweis erfolgt automatisch
Ihr neuer Krankenversicherer ist verpflichtet, Ihrer bisherigen Versicherung einen Nachweis über die neu abgeschlossene Versicherung vorzulegen. Haben Sie alle Dokumente fristgerecht eingereicht, müssen Sie nichts mehr unternehmen, der Vorgang beginnt automatisch, sobald Sie den Vertrag für Ihre neue Versicherung unterschreiben. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie bei Neuabschluss der Versicherung den korrekten Vorversicherer angeben.
Verzögerungen sind möglich
In Einzelfällen kann es trotz fristgerechtem Vertragsabschluss zu Verzögerungen mit der Nachversicherungsbestätigung kommen. Bei einer hohen Zahl von Neuanmeldungen zum Jahresbeginn kommt es immer wieder zu Verzögerungen seitens der Krankenkassen.
Der Wechsel kommt zwar dennoch zustande, aber erst zu Beginn des Folgemonats. Obwohl Sie selbst nicht für die Verzögerung verantwortlich sind, bleiben Sie bis zum Beginn der neuen Versicherung weiterhin zu den alten Konditionen bei Ihrem bisherigen Versicherer.
Haben Sie bei Ihrem neuen Vertrag eine niedrigere Franchise oder ein anderes Modell gewählt, kann es sich deshalb lohnen, bis zum Beginn des neuen Vertrags keine Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Tipps für einen fristgerechten Abschluss
Um eine fristgerechte Abwicklung Ihres Versicherungswechsels zu gewährleisten, sollten Sie ausserdem auf diese Dinge achten:
Frühzeitige Anmeldung
Lassen Sie sich nach der Kündigung Ihrer alten Versicherung nicht zu viel Zeit mit der Neuanmeldung! Je später Sie sich bei Ihrem neuen Versicherer anmelden, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Nachversicherungsbestätigung nicht mehr rechtzeitig bei Ihrem bisherigen Versicherer ankommt und die neue Versicherung dementsprechend später beginnt.
Zahlungsrückstände rechtzeitig ausgleichen
Haben Sie noch Schulden bei Ihrem bisherigen Versicherer, müssen Sie diese bis zum Ende des Jahres ausgleichen, andernfalls wird Ihre Kündigung unwirksam. Ihr Wechsel kann in diesem Fall frühestens zum Beginn des nächsten Jahres stattfinden.
In einigen Fällen überschneidet sich auch die Meldung Ihres alten Versicherers über Ihren Zahlungsrückstand mit dem Beginn der neuen Versicherung – bis diese weiss, dass der neue Vertrag ungültig ist, bekommen Sie auch von der neuen Versicherung eine Rechnung.
Dies macht zusätzlich Mühe: Die Rechnung des neuen Versicherers müssen Sie am Ende zwar nicht bezahlen, um aber von Mahngebühren und weiteren Kosten verschont zu bleiben, sollten Sie dringend mit Ihrem bisherigen Versicherer in Kontakt treten.
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.aargauerzeitung.ch – So tückisch ist das Wechseln der Krankenkasse
- www.sanablog.ch – Was ist eine Nachversicherungsbestätigung?
- www.derbund.ch – Wenn der Kassenwechsel scheitert
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