Wird man in der Schweiz als Arbeitnehmer krank, ist dies zunächst kein grösseres Problem: Bei einer Erkältung oder einer Grippe meldet man sich krank und erhält auch in dieser Zeit den Lohn. Abwesenheiten von wenigen Tagen sind in solchen Fällen üblich und werden als normal angesehen. Komplizierter wird es allerdings, wenn man für mehr als ein paar Tage erkrankt und für einen Monat oder länger ausfällt. Denn anders als in den Nachbarländern gibt es in der Schweiz keine einheitliche Regelung zur Lohnfortzahlung. Wie lange und in welcher Höhe Ihnen Ihr Lohn bei Krankheit ausgezahlt wird, ist abhängig vom Arbeitgeber, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Kanton. Welche Regeln in der Schweiz gelten und wie Sie sich zusätzlich absichern können, haben wir für Sie recherchiert.
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Lohnfortzahlungspflicht: Abhängig von Kanton und Betriebszugehörigkeit
In der Schweiz gibt es eine Lohnfortzahlungspflicht, die besagt, dass Arbeitgeber den Lohn an ihre Mitarbeiter auch dann auszahlen müssen, wenn diese aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten können. Wie lange Sie Ihren Lohn erhalten, ist allerdings nicht einheitlich festgelegt. Stattdessen ist wichtig, in welchem Kanton Sie arbeiten und wie lange Sie bereits für Ihren Arbeitgeber arbeiten. Die Dauer Ihrer persönlichen Lohnfortzahlung können Sie in der Zürcher-, Berner- und Basler Skala ablesen:
Zürcher Skala
- Im 1. Dienstjahr: 3 Wochen Lohnfortzahlung
- Im 2. Jahr: 8 Wochen
- Im 3. Jahr: 9 Wochen
- Im 4. Jahr: 10 Wochen
- Pro weiteres Jahr: je eine zusätzliche weitere Woche
Berner Skala
- Im 1. Dienstjahr: 3 Wochen Lohnfortzahlung
- Im 2. Jahr: 1 Monat
- Im 3. und 4. Jahr: 2 Monate
- Im 5. bis 9. Jahr 3 Monate
- Im 10. bis 14. Jahr 4 Monate
- Im 15. bis 19. Jahr 5 Monate
- Im 20. bis 25. Jahr 6 Monate
Basler Skala
- Im 1. Dienstjahr: 3 Wochen Lohnfortzahlung
- Im 2. und 3. Jahr 2 Monate
- Im 4. bis 10. Jahr 3 Monate
- Im 11. bis 15. Jahr 4 Monate
- Im 16. bis 20. Jahr 5 Monate
- ab 21. Dienstjahr 6 Monate
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Achtung: Arbeitsunfähigkeit nicht mit Erwerbsunfähigkeit verwechseln
Die Begriffe „Arbeitsunfähigkeit“ und „Erwerbsunfähigkeit“ werden oft miteinander vermischt, obwohl es sich um zwei grundlegend andere Zustände handelt. Dies ist wichtig, da für diese Fälle unterschiedliche Regelungen gelten und unterschiedliche Versicherungen zuständig sind. Arbeitsunfähig ist, wer seinen Beruf aktuell wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht ausüben kann, dies sich aber langfristig wieder ändern wird. Eine Erwerbsunfähigkeit hingegen ist dauerhaft und führt dazu, dass man seinen Beruf nur noch zum Teil oder gar nicht mehr ausüben kann, eine Genesung ist nicht möglich. In diesem Fall greifen die gesetzlichen Regelungen zur Invalidität.
Krankentaggeldversicherung: Ergänzung des gesetzlichen Schutzes
Da die Gesetzeslage zur Lohnfortzahlung besonders bei jungen Arbeitnehmern problematisch werden kann, schliessen viele Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter eine eigene Krankentaggeldversicherung ab, die einspringt, wenn die Lohnfortzahlung nach der gesetzlichen Regelung beendet ist – beispielsweise, wenn ein neuer Mitarbeiter aufgrund eines Skiunfalls für 6 Wochen ausfällt. Statt dem Arbeitgeber zahlt dann die Versicherung den Lohn weiter an den Arbeitnehmer.
Wie viel die Versicherung im Krankheitsfall zahlt und wie lange diese Zahlungen geleistet werden, ist abhängig vom gewählten Tarif. In den meisten Fällen wird der Lohn zu 80% ausgezahlt, beginnend mit dem Tag, an dem die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber wegfällt. Diese Zahlungen dauern im Höchstfall zwei Jahre an. Bei den Beiträgen gibt es verschiedene Varianten: Manche Arbeitgeber übernehmen die Prämien ganz, in der Regel zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jeweils die Hälfte des Beitrags.
Krankentaggeldversicherung privat abschliessen
Eine Pflicht zum Abschluss einer Taggeldversicherung besteht für Arbeitgeber aktuell nicht. Hat Ihr derzeitiger oder zukünftiger Arbeitgeber keine solche Versicherung abgeschlossen, können Sie sich auch gänzlich privat absichern. Diese Variante ist auch für Selbstständige eine gute Möglichkeit, um für schlechte Zeiten vorzusorgen. Schliessen Sie die Versicherung selbst ab, müssen Sie die Beiträge selbst zahlen und sehr wahrscheinlich eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Beantworten Sie unbedingt alle Fragen wahrheitsgemäss – verschweigen Sie eine Krankheit, die später zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
- In der Schweiz ist die Lohnfortzahlung abhängig von Kanton und Betriebszugehörigkeit
- Viele Arbeitgeber schliessen zur Ergänzung eine Krankentaggeldversicherung für ihre Mitarbeiter ab
- Sie können eine Taggeldversicherung auch privat abschliessen
- Beim privaten Abschluss verlangen die meisten Versicherer eine Gesundheitsprüfung, z.B. als Fragebogen
Unser Fazit
Zwar ist die Regelung zur Lohnfortzahlung hier weniger grosszügig als in anderen Ländern, kürzere Abwesenheiten sind aber auch in der Schweiz unproblematisch und ohne finanzielle Einbussen möglich. Etwas komplizierter wird es, wenn Sie länger ausfallen oder ganz neu im Betrieb sind. In diesem Fall können Sie entweder, falls vorhanden, die Taggeldversicherung des Arbeitgebers in Anspruch nehmen, die Abwesenheit selbst bezahlen oder eine private Taggeldversicherung abschliessen.
Entscheiden Sie sich für einen privaten Versicherungsschutz, sollten Sie die verschiedenen Möglichkeiten in Betracht ziehen und ohne Hast miteinander vergleichen. Fordern Sie auch unser individuelles Angebot für ihre Krankentaggeldversicherung an. Sichern Sie sich in jedem Fall umfassend ab, denn im Fall einer längeren Krankheit oder eines Unfalls ist es besonders wichtig, keine weiteren Sorgen zu haben und sich ganz auf die eigene Genesung konzentrieren zu können.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.koordination.ch – Lohnfortzahlungspflicht
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