Was passiert mit meiner Lebens­versicherung im Falle von Privatkonkurs?

13.05.2024
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Eine Lebensversicherung ist im Normalfall eine sichere und langfristige Geldanlage, die sich sehr gut für die Altersvorsorge eignet. Doch auch die sicherste Geldanlage schützt nicht vor unvorhergesehenen Ereignissen, und es stellt sich so manchem die Frage, was mit der Versicherung in einem solchen Fall passiert. Häufig werden wir zum Beispiel gefragt, was mit der Lebensversicherung passiert, wenn man finanziellen Schiffbruch erleidet und Privatkonkurs anmelden muss. Um diese Frage zu beantworten, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen.

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Das passiert bei einem Privatkonkurs

Stellen Sie fest, dass Ihnen Ihre Schulden über den Kopf wachsen und auch eine strenge Zahlungsdisziplin und ein frugaler Lebensstil nicht ausreichen, um diese zu tilgen, bleibt als Lösung die Anmeldung einer privaten Insolvenz. Der zuständige Richter eröffnet dann nach der Anmeldung des Konkurses ein entsprechendes Verfahren, in dem über einen bestimmten Zeitraum alle Vermögenswerte des Schuldners gepfändet werden, um diese zur Rückzahlung zu verwenden. Lediglich ein unpfändbarer Freibetrag bleibt dem Schuldner dann zum Leben. Gleichzeitig werden sämtliche vorher bestehenden Pfändungen und individuellen Bemühungen zur Rückzahlung gestoppt.

Allerdings bleiben bei einem Privatkonkurs die Schulden, die nicht beglichen wurden, auch nach Ende des Verfahrens bestehen. So kann auch zukünftiges Vermögen nach einem Privatkonkurs gepfändet werden, um die verbliebene Schuld zu begleichen.

Tipp
Privatkonkurs als letzte Möglich­keit

Bevor Sie Privatkonkurs anmelden, sollten Sie überprüfen, ob es nicht eine andere Lösung für Ihre Schulden gibt. So können Sie zum Beispiel eine einvernehmliche Schuldenbereinigung vereinbaren, um Ihre Rückstände ohne Konkursverfahren zu begleichen. Wenden Sie sich im Zweifel an eine professionelle Schuldenberatung, um Ihre Notlage bestmöglich in den Griff zu bekommen.

Risiko­lebens­versicherung: Aufrecht­erhalten, kündigen oder sistieren

Eine Risikolebensversicherung generiert allein keinen Gewinn, deshalb bleibt Sie bei einem Privatkonkurs zunächst unberührt. Bleibt Ihnen nach Abzug aller Pfändungen genug übrig, um die Prämie für die Versicherung weiter zu bezahlen, können Sie diese Versicherung aufrechterhalten. Bei den meisten wird es aber darauf hinauslaufen, eine solche Versicherung kündigen zu müssen, da die finanziellen Spielräume bei einem Privatkonkurs sehr gering sind.

Sie können auch bei Ihrer Versicherung nach einer Sistierung fragen: In dieser Zeit ruht der Vertrag, Sie zahlen nichts ein, haben aber auch keinen Anspruch auf Leistungen. Sobald Sie die Prämie wieder bezahlen, läuft der Vertrag dann zu den vorherigen Konditionen weiter. Ob Ihnen eine solche Sistierung gewährt wird, ist allerdings von der individuellen Entscheidung des Anbieters abhängig.

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Lebens­versicherung als Alters­vorsorge: Konkursprivileg

Kapitalbildende Versicherungen zählen in den meisten Fällen zum Vermögen, das bei einem Privatkonkurs gepfändet werden kann. Als Referenz gilt hier der Rückkaufswert der Versicherung, denn dieser besagt, wie viel die Versicherung zum Zeitpunkt einer Auflösung, offiziell Rückkauf genannt, wert ist. Dies gilt allerdings nur, wenn die Lebensversicherung in der gebundenen Vorsorge abgeschlossen wurde und Sie selbst die begünstigte Person sind. Besser sieht es aus, wenn die Lebensversicherung in der freien Vorsorge über Säule 3b abgeschlossen wurde, denn hier können Sie die begünstigten Personen selbst wählen. Handelt es sich bei den Begünstigten um Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder, ist die Lebensversicherung dank Konkursprivileg vor dem Zugriff geschützt.

So soll sichergestellt werden, dass die Familie geschützt ist, auch wenn eine Person Privatkonkurs anmelden muss.

Tipp
Lebens­versicherung als krisenfeste Ab­sicherung für die Familie

Bei Lebensversicherungen, die der Absicherung der Familie dienen, gilt neben dem Konkursprivileg auch das Erbprivileg: Haben Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes Schulden, können Ihre Hinterbliebenen das Erbe ausschlagen und haben dennoch Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme. Möchten Sie also sicherstellen, dass Ihre Familie in jedem Fall und vor allem auch in finanziell schlechten Zeiten abgesichert ist und bleibt, ist eine Lebensversicherung die bestmögliche und sicherste Wahl.

Lebens­versicherung zur Vermögens­bildung meist Teil der Konkursmasse

Sind Sie selbst die begünstigte Person einer Lebensversicherung, greifen die Regelungen zur Absicherung der Familie nicht. In diesem Fall zählt der Rückkaufswert der Lebensversicherung zur Konkursmasse. Die Versicherung wird gekündigt, anfallende Gebühren werden abgezogen und das ausgezahlte Kapital wird gemäss der gerichtlichen Festlegung unter den Gläubigern verteilt.

  • Bei einem Privatkonkurs zählen Lebensversicherungen nicht automatisch zur Konkursmasse
  • Ist die Lebensversicherung für Sie selbst, zählt der Rückkaufswert zur Konkursmasse und wird unter den Gläubigern verteilt
  • Sind direkte Verwandte begünstigt, greift das Konkursprivileg und das Anrecht auf die Auszahlung bleibt erhalten
  • Eine Lebensversicherung eignet sich deshalb besonders zur Absicherung der Familie für finanziell schwierige Zeiten

Unser Fazit

Zwar zählt ein Privatkonkurs nicht zu den Ereignissen, die man im Voraus plant, dennoch sollte man die Absicherung für schlechte Zeiten nicht gänzlich ignorieren. Denn mit der richtigen Strategie können Sie Ihre Familie so absichern, dass diese in jeder Situation geschützt und finanziell versorgt ist. Erb- und Konkursprivileg sorgen dafür, dass Sie mit geschickter Planung für alle Notlagen abgesichert sind. Nehmen Sie sich deshalb etwas Zeit für die Planung Ihrer Vorsorge und vergleichen Sie die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten miteinander. Fordern Sie auch kostenlos unser individuelles Angebot an, um sich umfassend zu informieren und die richtige Entscheidung zu treffen. Warten Sie nicht länger und sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Familie auch in Krisenzeiten niemals sorgen muss.

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