In der privaten Altersvorsorge sind Lebensversicherungen eine gute Möglichkeit, um Kapital langfristig und sicher anzulegen. Doch manchmal verläuft das Leben nicht so, wie man es sich vorstellt – dann ist es umso wichtiger, dass die Versicherung flexibel genug ist, um auch mit unvorhergesehenen Ereignissen umzugehen. Wir beschäftigen uns in diesem Beitrag mit der Frage, was passiert, wenn Sie erwerbsunfähig werden, während Sie in Ihre Lebensversicherung einzahlen.
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Risikolebensversicherung: Mit oder ohne Erwerbsunfähigkeit
In einer Risikolebensversicherung ist Erwerbsunfähigkeit sehr oft bereits enthalten: Tritt bei Ihnen eine Invalidität ein, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, je nach Grad der Erwerbsunfähigkeit ganz oder teilweise. Die Auszahlungen erfolgen in der Regel in Form einer monatlichen Rente. Ist Invalidität in Ihrer Risikoversicherung nicht enthalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder läuft der Vertrag unverändert weiter, oder er enthält eine Klausel zur Prämienbefreiung, was in vielen Verträgen aktuell üblich ist. Das bedeutet, dass Ihre Versicherung unverändert weiterläuft, Sie aber keine Beiträge zahlen müssen, wenn Sie nachgewiesen erwerbsunfähig sind.
Möchten Sie, dass Erwerbsunfähigkeit in jedem Fall zur Auszahlung der Versicherungssumme führt, sollten Sie darauf achten, dass in Ihrem Vertrag sowohl Unfälle als auch Krankheiten als Ursachen für die Erwerbsunfähigkeit enthalten sind. Viele Versicherer teilen ihren Schutz nämlich auf und versichern nur bestimmte Risiken – so kann es passieren, dass man trotz eingetretener Erwerbsunfähigkeit kein Geld erhält, weil der Grund für die Erwerbsunfähigkeit nicht in der Police enthalten ist.
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Kapitalbildende Versicherung: Prämienbefreiung bei Invalidität möglich
In der kapitalbildenden Versicherung ist Invalidität zunächst kein Grund für eine Veränderung: Sofern nichts anderes vereinbart wurde, läuft die Versicherung unverändert weiter und wird zum festgelegten Zeitpunkt ausgezahlt. Bei regelmässigen Zahlungen können Sie beim Abschluss des Vertrags aber eine Prämienbefreiung im Falle der Erwerbsunfähigkeit in den Vertrag inkludieren. Das erhöht die Prämie etwas, sorgt aber dafür, dass die Versicherung unverändert weiterläuft, auch wenn Sie die Beiträge infolge Ihrer Erwerbsunfähigkeit nicht mehr leisten können. Wir empfehlen, eine solche Prämienbefreiung auf jeden Fall in den Vertrag einzuschliessen, um die eigene Altersvorsorge nicht mutwillig zu gefährden.
Werden Sie unerwartet erwerbsunfähig, ist das ein harter Einschnitt im Leben. Oft müssen nicht nur finanzielle Aspekte bedacht werden, auch logistische Schwierigkeiten und soziale Themen spielen eine grosse Rolle. Deshalb empfehlen wir eine Risikoabsicherung, die neben dem Todesfall auch Erwerbsunfähigkeit einschliesst. Denn eine Invalidität sorgt nicht nur für den Ausfall des Einkommens, sondern verursacht oft eigene Kosten, die plötzlich zusätzlich gestemmt werden müssen. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sorgen Sie dafür, dass diese Kosten übernommen werden und Sie sich im Schadensfall nicht auch noch mit finanziellen Problemen herumschlagen müssen.
Kündigung der Lebensversicherung: Möglichst vermeiden
Eine Kündigung der Lebensversicherung sollte nach Möglichkeit das letzte Mittel sein, falls eine Erwerbsunfähigkeit zu finanziellen Problemen führt. Denn in kapitalbildenden Versicherungen ist eine frühzeitige Kündigung eigentlich immer mit Verlusten verbunden, die garantierte Auszahlungssumme wird nur ausgeschüttet, wenn der Vertrag bis zum Ende läuft. Sichern Sie eine mögliche Erwerbsunfähigkeit auf jeden Fall separat ab, entweder durch eine entsprechende Versicherung oder durch eine andere Form der Geldanlage, die in einer Notsituation schnell und verlustfrei verfügbar ist. So kommen Sie auch in schwierigen Zeiten sicher über die Runden und vermeiden eine Gefährdung Ihrer mühsam aufgebauten Altersvorsorge.
- Erwerbsunfähigkeit kann in einer Risikoversicherung eingeschlossen werden
- Sowohl in Risikoversicherungen als auch in kapitalbildenden Versicherungen kann eine Prämienbefreiung im Fall der Invalidität enthalten sein
- Vermeiden Sie möglichst die frühzeitige Kündigung einer kapitalbildenden Versicherung
Unser Fazit
Ein Unfall oder eine Krankheit, die zur Invalidität führen, sollte neben der sowieso hohen psychischen Belastung nicht auch noch zu einer finanziellen Belastung werden. Deshalb sollte dieser Fall nicht nur separat versichert, sondern auch in der bestehenden oder geplanten Altersvorsorge berücksichtigt werden. So vermeiden Sie, dass Ihre Altersvorsorge zur finanziellen Herausforderung wird oder sogar reduziert wird, weil Sie eine Erwerbsunfähigkeit abfedern müssen.
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